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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2013-06-04

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-04

Wortprotokoll

Das vorliegende Anliegen ist uralt. Versicherte Mütter sollen nicht nur bei normalen Schwangerschaften oder Geburten von der Kostentragungspflicht befreit werden, sondern auch dann, wenn es während der Schwangerschaft und der Geburt Komplikationen gibt. Verschiedene Fraktionen haben bereits 2005 entsprechende Vorstösse eingereicht. Aus der CVP/EVP-Fraktion war es ein Vorstoss der damaligen Nationalrätin Brigitte Häberli-Koller. All diese Vorstösse wurden von Nationalrat und Ständerat angenommen.

Einzig umstritten war die Umsetzung des Anliegens: Sollen nur Leistungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft oder sämtliche Leistungen, welche in einer definierten Zeitspanne erbracht werden, von der Kostenbeteiligung befreit werden? Ihre Kommission entschied sich einstimmig für letztere Variante, denn eine Abgrenzung der Leistungen wäre nicht praktikabel. Unser Rat hat sich bereits 2010 für diese Variante ausgesprochen. Warum stehen wir also überhaupt hier und diskutieren darüber? Weil das praktisch unbestrittene Anliegen im Rahmen der Diskussion zu Managed Care wie das Kind mit dem Bad ausgeschüttet wurde, d. h., ein praktisch unbestrittenes Detail der Vorlage wurde mit der ganzen Vorlage verworfen. Unsere Fraktion sagt Ja zu dieser Vorlage, die nun unterbreitet wird, so, wie das der Ständerat einstimmig ebenfalls getan hat.

Finanziell gesehen kennt man die Auswirkungen nicht gut - das haben die Kommissionssprecher bereits gesagt. Man geht aber klar davon aus, dass es sich um einen geringen Kostenanteil handelt. Die geringe Summe ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass schwangere Frauen meist in einem guten Gesundheitszustand sind. Wir möchten betonen, dass es sich hier nicht um eine Ausweitung von Leistungen handelt, sondern lediglich darum, dass keine dieser Frauen eine Kostenbeteiligung bezahlen muss. Die heutige Diskriminierung der Frauen, die gewisse Komplikationen haben, im Vergleich zu jenen, bei denen alles reibungslos geht, ist stossend. Es geht hier um den Mittelstand und die Unterstützung von Familien, wenn nun in Artikel 64 Absatz 7 KVG klargestellt wird, dass die Befreiung von der Kostenbeteiligung auch für Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen gilt.

Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie daher, dieser Vorlage zuzustimmen.