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de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-06-04

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-04

Wortprotokoll

Der Ständerat beharrt bei Artikel 80, wie der Bundesrat und die Minderheit Hess Lorenz, auf einem zweistufigen Interventionsautomatismus, der die Invalidenversicherung künftig vor finanziellen Schieflagen bewahren soll. In einer ersten Stufe ist vorgesehen, dass der Bundesrat der Bundesversammlung die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzuschlagen hat. Das ist der richtige und übliche Weg, deshalb ist dieser Ansatz auch nicht bestritten. Das hat der Bundesrat auch zwingend zu tun, sobald sich abzeichnet, dass gemäss Absatz 2 "der Bestand der flüssigen Mittel und der Anlagen des IV-Ausgleichsfonds innerhalb der nächsten drei Jahre während zweier aufeinanderfolgender Rechnungsjahre" die Schwelle von 40 Prozent einer Jahresausgabe unterschreiten wird. So weit zu diesem Teil der Schuldenbremse, in den die Bundesversammlung eingebunden ist und der genau deshalb unbestritten ist.

In Absatz 3 folgt jedoch der umstrittene Automatismus, der mit dem Ausschluss des Parlamentes verbunden ist. Prophylaktisch soll hier bereits vorauseilend festgelegt werden, wie das Stopfen künftiger Finanzierungslöcher funktionieren soll: erstens über eine Erhöhung der Beiträge zulasten der beitragspflichtigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also primär einnahmenseitig, und zweitens, quasi sekundär, über eine Deckelung des Teuerungsausgleichs bei der Anpassung der Renten an die Preisentwicklung. Mehreinnahmen und Deckelung der Ausgaben, das soll künftig das gesetzlich verbriefte Sanierungskonzept sein. Mit diesem Mechanismus bleibt ausser Acht, dass es für die Sanierung einer künftig vielleicht wieder defizitären IV noch zahlreiche andere Möglichkeiten gäbe: eine ausgabenseitige Sanierung ohne eine Erhöhung der Beitragssätze beispielsweise, eine Eingrenzung der IV-Berechtigungen, gezielte Kürzungen der Renten oder eine konsequentere Missbrauchsbekämpfung. Von der linken Ratshälfte werden sicher noch weitere Sanierungskonzepte vorgeschlagen werden. Nur: Solange der Bundesrat nicht selbst auf diese Ideen kommt und sie dem Parlament vorschlägt, bleibt nichts anderes als der in Absatz 3 festgeschriebene Sanierungsautomatismus. Dieses Konzept der Schuldenbremse lehnen wir ab.

In den Schlussbestimmungen schlagen wir dem Rat aber vor, was als Sofortmassnahme vorzusehen ist, falls die eidgenössischen Räte sich nicht einigen können; Herr Bortoluzzi hat seinen Minderheitsantrag bereits vertreten. Ich bitte Sie, in diesem Punkt der Minderheit zu folgen. Bei Artikel 80 Absatz 3 unterstützen wir aber die Mehrheit, die am bisherigen Beschluss des Nationalrates festhalten will.

Ich bitte Sie folglich, konsequent bei Ihren bisherigen Entscheiden zu bleiben.