Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2013-06-04
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-04
Wortprotokoll
Es geht hier um die Ausgestaltung eines neuen Rentensystems. In diesem Zusammenhang gilt es, auch die Übergangsbestimmungen mit einzubeziehen. Für bestehende oder laufende Renten hat diese Ausgestaltung nicht die gleiche Wirkung wie für neue Renten. So werden z. B. über 55-Jährige, die bereits eine Rente beziehen, von diesem neuen, stufenlosen System ausgenommen. Es geht bei den 70 oder 80 Prozent nicht in erster Linie darum, Einsparungen in der Invalidenversicherung zu erzielen. Es ist eine Strukturkorrektur - das muss man hier in den Mittelpunkt stellen -, um den Grundsatz "Eingliederung vor Rente" zu stärken.
Die Ausführungen vieler Vorrednerinnen und Vorredner, die hier für den Antrag der Minderheit Lohr argumentieren, erinnern mich sehr stark an jene der Gegner der damaligen 5. IV-Revision. Es sind natürlich teilweise auch die gleichen Personen. Auch damals haben sie mit dem Schreckgespenst "Verschiebung in die Ergänzungsleistungen", "unanständige Herausforderung für Betroffene" und damit, dass Arbeitsplätze nicht zur Verfügung stehen würden, argumentiert. Heute argumentieren die gleichen Leute mit dem Erfolg der 5. IV-Revision. Das ist an sich komisch, da sie damals eigentlich mit den gleichen Argumenten diese 5. IV-Revision bekämpft haben.
Die Möglichkeiten für Betroffene sind nicht so schwierig, wie diese Leute sie darstellen. Ich spreche ihnen zum Teil den Willen ab, die Ziele der Sozialpolitik konsequent anzustreben. Es geht darum, die Betroffenen in der Eigenständigkeit zu stärken. Wenn man ein neues System ins Leben ruft, dann sollte man auch die Möglichkeiten dieses neuen Systems in vollem Umfang nutzen. Ich kann es nur wiederholen: Die Möglichkeit der Eingliederung ins System wird durch den Entscheid, auf 80 Prozent zu gehen, gestärkt.
Ich denke auch, dass die Vorlage mit diesem Minderheitsantrag nicht grundsätzlich besser wird. Das Ziel der IV-Sanierung wird damit aus unserer Sicht auch nicht erreicht. Immerhin sollte aber eine strukturelle Neuerung diesen Namen auch verdienen. Irgendwann müsste man ansonsten sagen: "Ausser Spesen nichts gewesen." Dann könnte man es auch beim Bestehenden belassen. Der Aufwand für die Korrektur wäre ansonsten plötzlich grösser als der Ertrag, was ja nicht das Ziel einer Revision sein kann, die sich an der Sanierung der Sozialversicherung orientieren sollte.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und diese Differenz zu beseitigen.