Schenker Silvia · Nationalrat · 2013-06-04
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-04
Wortprotokoll
Die Differenz bei diesem Artikel ist für das weitere Schicksal der Vorlage von grosser Tragweite. Es geht um die Frage, ab welchem Invaliditätsgrad die Versicherten eine ganze Rente erhalten, wenn sie mit der verbleibenden Erwerbsfähigkeit kein Einkommen erzielen können. Es handelt sich also nicht um einen Giesskannenartikel.
Um was für Menschen geht es bei diesem Artikel? Es geht um Menschen mit einem hohen Invaliditätsgrad, das heisst, wenn man den Ausdruck verwenden will, um Schwer- oder Schwerstbehinderte. Dass diese Menschen auf dem Arbeitsmarkt nur wenig Chancen haben, wissen alle Betroffenen und auch alle Fachleute, welche Behinderte bei der Arbeitssuche und bei der Eingliederung unterstützen.
Der Ständerat beharrt auf seinem Standpunkt und unterstützt damit die Position des Bundesrates. Mit dieser Fassung würden Behinderte erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent eine ganze Rente erhalten. Sie haben bei der ersten Beratung einen Minderheitsantrag Lohr unterstützt, der zur Folge hätte, dass bereits ab 70 Prozent eine volle Rente ausbezahlt würde. Herr Pezzatti hat es als Zufallsresultat bezeichnet; ich bin aber der Meinung, dass sehr bewusst so entschieden wurde.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, bei Ihrem damaligen Entscheid zu bleiben und die Kommissionsminderheit zu unterstützen.
Sie haben es schon gehört: In der Kommission wurden uns neue Zahlen präsentiert. Aufgrund falscher Berechnungen ging man bis anhin davon aus, dass mit dem Antrag Lohr - volle Rente ab 70 Prozent - bei der Invalidenversicherung keine Einsparungen möglich seien. Nun ist der Berechnungsfehler entdeckt worden, und wir wurden darüber informiert, dass auch mit dieser Variante Einsparungen gemacht werden können. Im Bericht des BSV ist von möglichen Einsparungen in der Höhe von 45 Millionen Franken die Rede. Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass für die Betroffenen Einsparungen immer Leistungsverminderungen bedeuten, in diesem Fall Kürzungen von Renten.
Mit anderen Worten: Die Ausgangslage hat sich gegenüber der ersten Beratung hier im Rat verändert. Damals gingen wir davon aus, dass der Antrag der Minderheit Lohr sogenannt kostenneutral ist, das heisst für die IV zu keinen Mehrkosten, aber auch zu keinen Einsparungen führt. Schon damals folgte die Mehrheit des Rates dem Antrag der Minderheit Lohr. Es gibt also keinen Grund, wirklich keinen, dies heute nicht ebenfalls wieder zu tun.
Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass das neue Rentensystem auch mit dem Antrag der Minderheit Lohr und auch wenn Sie keine laufenden Renten antasten, zu tieferen Renten und damit zu Einsparungen aufseiten der IV führt. Das kann nicht genug betont werden. Ich bitte Sie dringend: Bleiben Sie bei Ihrem Entscheid, und geben Sie damit dem Ständerat ein klares Signal. Es soll und darf nicht sein, dass vor allem die Menschen, welche einen hohen Invaliditätsgrad haben, den Preis für die Einführung des neuen, linearen Rentensystems bezahlen.
Folgen Sie bitte dem Antrag der Minderheit!