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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2013-06-04

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-04

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion wird den Anträgen der Mehrheit folgen, allerdings bei Artikel 80 Absätze 3 und 4, bei der Schuldenbremse, den Antrag der Minderheit Hess Lorenz und bei den Schlussbestimmungen Buchstabe f den Antrag der Minderheit Bortoluzzi unterstützen. Bei den zwei anderen wichtigen Differenzen zum Ständerat unterstützen wir zum einen bei Artikel 28a Absatz 1bis, den wir nun debattieren, das bundesrätliche Konzept des stufenlosen Rentensystems; das heisst, dass eine ganze Rente erst ab einer Invalidität von 80 Prozent gewährt werden soll und nicht, wie von unserem Rat bei der ersten Lesung mit einem knappen Zufallsabstimmungsergebnis beschlossen, bereits ab 70 Prozent. Wir sind hier weiterhin klar für die Limite von 80 Prozent. Ich werde das später noch näher begründen.

Bei der vom Ständerat beschlossenen Ausklammerung der laufenden Renten von den Reformmassnahmen erachtet es die FDP-Liberale Fraktion nach einer eingehenden erneuten Abwägung aller Argumente als richtig, dass sich der Nationalrat auch bei dieser Differenz dem Ständerat anschliesst, dies vor allem auch im Hinblick auf ein allfälliges Referendum, bei welchem für das Stimmvolk das Verschonen von bestehenden Renten ein wichtiges Argument für die Unterstützung der Reform sein wird.

Nun zu Artikel 28a Absatz 1bis: Es liegt mir daran, noch einmal in Erinnerung zu rufen, dass es bei der Bereinigung der Differenzen auch darum geht, vor dem Stimmvolk zumindest teilweise wieder glaubwürdig zu werden und endlich das Vertrauen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zurückzugewinnen. Auch wenn die IV-Rechnung im Rechnungsjahr 2012 inklusive der befristeten Mehrwertsteuer-Zusatzeinnahmen etwas besser ausfiel als budgetiert und ein Einnahmenüberschuss von rund 600 Millionen Franken resultierte, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die verbliebenen 14,4 Milliarden Franken an IV-Schulden immer noch schwer wiegen und bis zum Jahr 2025 abgebaut werden müssen. Das wurde dem Stimmvolk bei der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahre 2009 versprochen, und Versprechen sind auch von Politikern einzuhalten.

Unser Rat sollte deshalb heute nach der enttäuschenden ersten Lesung, wo hier praktisch alle versprochenen Sanierungsmassnahmen abgelehnt wurden - wenn auch zum Teil nur sehr knapp -, den Tatbeweis erbringen, dass er die versprochenen Sanierungs- und Sparmassnahmen bei der massiv verschuldeten IV zumindest bei den wesentlichsten Punkten doch noch an die Hand nimmt. Dazu gehört ein Invaliditätsgrad von 80 Prozent für den Erhalt einer vollen IV-Rente. Bei diesem Punkt gilt es nebst den finanzpolitischen Überlegungen zum einen zu berücksichtigen, dass von dieser Reformmassnahme nicht die erwerbsunfähigen Schwerstbehinderten betroffen sind, sondern Behinderte mit einer Resterwerbsfähigkeit von 20 bis 30 Prozent. Zum andern ist daran zu erinnern, dass bei der 5. und der 6. IV-Revision ein Paradigmenwechsel vorgenommen wurde und wird, der darauf hinausläuft, dass die Reintegration von teilweise Behinderten in die Arbeitswelt vom Bund mit aktiven Fördermassnahmen vorangetrieben wird.

Beim bereits beschlossenen Teil 6a der Vorlage steht bekanntlich die Wiedereingliederung aus der Rente im Vordergrund. Mit den Massnahmen im vorliegenden Teil 6b der IV-Reform sollen die von der 5. IV-Revision geschaffenen Integrationsinstrumente optimiert und flexibler gestaltet werden, um damit besonders den Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Behinderungen noch stärker gerecht werden zu können. Dabei geht es um Massnahmen zugunsten der Versicherten sowie auch zugunsten der Arbeitgeber. Für die Reintegration sind ab 2018 denn auch rund 250 Millionen Franken vorgesehen. Ich konnte mich kürzlich bei einem Round Table der Zentralschweizer Handelskammer davon überzeugen, dass viele Arbeitgeber die gesellschaftliche Verpflichtung zur Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung tatkräftig unterstützen. Es liegt nun an uns, diese Anstrengungen nicht zu untergraben, sondern weiter zu unterstützen. Der bundesrätliche Vorschlag, wonach Behinderte mit einem Invaliditätsgrad von 70 bis 80 Prozent keine volle Rente erhalten sollen, sondern in den Arbeitsprozess zu integrieren sind, geht deshalb in die richtige Richtung und ist zu unterstützen.

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