Ingold Maja · Nationalrat · 2013-06-04
Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-04
Wortprotokoll
Soll wie bisher ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent zu einer vollen Rente berechtigen oder einer von 80 Prozent? Die Vernehmlassungsvorlage hat mit dem ganzen Paket des stufenlosen Rentensystems auch diesen Systemwechsel eingebaut. Der Ständerat hat dies entgegen der Mehrheit des Nationalrates bestätigt, welche in der letzten Abstimmung dem Minderheitsantrag Lohr gefolgt ist. Da seither mit den korrigierten Zahlen des BSV in Bezug auf das Einsparvolumen im Vergleich zum Ansatz von 80 Prozent nicht einmal mehr 20 Millionen Franken zusammenkommen, muss man schon noch einmal die grundsätzliche Frage stellen: Wie begründet man diese Verschlechterung für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner?
Diese Schlüsselfrage wurde auch im Ständerat gestellt. Wenn bisher ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent zu einer vollen Rente berechtigt hat, stellt sich die Frage: Was hat sich seither geändert, das rechtfertigt, dass all die vielen schwerbehinderten Menschen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 70 und 79 Prozent nun neu keine ganze Rente mehr bekommen sollen? Können sie heute mit ihrer Restarbeitsfähigkeit besser in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden und diese Lücke mit Erwerbsarbeit füllen? Gibt es heute bessere Perspektiven, dass sie wirklich angestellt werden und ihre Restarbeitsfähigkeit von 20 bis 30 Prozent nutzen können?
Wenn das nicht nachgewiesen werden kann, gibt es keine Begründung für den Systemwechsel, sondern nur die Forderung einer Sparübung auf dem Buckel der Behinderten. Wir wissen alle, dass die Chancen im Arbeitsmarkt nicht besser sind. Im Gegenteil, die Nachfrage von Kollegin Kessler hat Erschreckendes offengelegt: Menschen mit Handicap werden sogar bei den SBB und der Post lediglich im Promillebereich angestellt, und auch die Post hat keinerlei Konzept, Menschen mit Behinderungen zu integrieren. Also sinkt einfach für vier Fünftel die Rente.
Die beste Ausrede, um es nicht offen sagen zu müssen, sind noch die Ergänzungsleistungen: Wenn die IV nicht reicht, springen die Ergänzungsleistungen ein. Aber eine Revision, die keine praktikable Lösung fertigbringt, eine Revision, die schon primär und im Ansatz auf das nächste Sicherheitssystem setzt, ist keine gute Revision, sondern unfaire Sankt-Florians-Politik.
Die Kantone und vor allem die Gemeinden, die ja im Falle von Ergänzungsleistungen häufig als dritte Träger mitzahlen, versorgen, nach den drei in Kraft getretenen Revisionen, heute schon alle Langzeitarbeitslosen, die zu gesund sind, um eine IV-Rente zu bekommen, aber zu krank, um eine Arbeitsstelle zu finden. Dieser unaufhaltsam steigende Sockel der Langzeitarbeitslosen bei der Sozialhilfe ist jetzt schon die Kehrseite des Erfolges der Rentenrevisionen. Die Ergänzungsleistungen können also nicht die Antwort sein.
Das Sparvolumen ist marginal. Verlassen wir doch diese unwürdige Diskussion, die Menschen mit Behinderung schwer trifft und auch verletzt!
Die CVP/EVP-Fraktion bleibt mehrheitlich bei der Minderheit Lohr und hält damit am nationalrätlichen Entscheid fest.