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Casanova Corina · 2013-06-17

Casanova Corina · Graubünden · 2013-06-17

Wortprotokoll

Die Vernehmlassungsverordnung schreibt vor, dass der Ergebnisbericht einer Vernehmlassung die eingegangenen Stellungnahmen "übersichtlich und wertungsfrei" zusammenstellt. Das ist kein leichtes Unterfangen, gerade dort, wo die Stellungnahmen sehr differenziert ausfallen. Die Gewichtung und Bewertung der Stellungnahmen im Rahmen der Ausarbeitung der definitiven Vorlagen obliegt dem Bundesrat. Er hat sich dabei an die allgemeinen Grundsätze staatlichen und behördlichen Handelns zu halten: an das Rechtsgleichheitsgebot, an das Verhältnismässigkeitsprinzip und an das Willkürverbot. Sowohl die Zusammenstellung der Ergebnisse wie auch deren Gewichtung und Bewertung ist keine exakte Wissenschaft. Beides kann kaum bis in alle Details rechtlich vorgezeichnet werden. Der Bundesrat muss bei der Würdigung der Ergebnisse genügend Ermessensspielraum haben. Er übernimmt dafür auch die politische Verantwortung. Der Bundesrat kennt keinen Fall, in dem Fragebögen bei Vernehmlassungsvorlagen manipulativ eingesetzt wurden. Es ist den Vernehmlassungsteilnehmenden freigestellt, ob sie einen Fragebogen ausfüllen oder eine Stellungnahme einreichen wollen. Ein Fragebogen erleichtert die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und ermöglicht es, zu den wichtigsten Themen der Vorlage konkrete Fragen an die Vernehmlassungsadressaten zu stellen.

Zur Teilrevision des Vernehmlassungsgesetzes hat der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt. Zurzeit werden die 64 eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Der Bundesrat sieht vor, noch im Herbst 2013 Botschaft und Erlassentwurf zu verabschieden. Ob und allenfalls in welcher Form die Verwendung von Fragebögen geregelt werden soll, wird voraussichtlich erst im Rahmen der Revision der Vernehmlassungsverordnung entschieden werden.