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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-17

Wortprotokoll

Die beiden Fragen betreffen das gleiche Thema, nämlich die Übertragungsrechte beim Sport. Ich werde sie deshalb zusammen beantworten.

Der Bundesrat misst dem Wettbewerb beim Kauf von Übertragungsrechten beim Sport grosses Gewicht bei. Grundsätzlich soll der Markt entscheiden, wie und zu welchen Bedingungen Sportveranstaltungen übertragen werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wettbewerb sind jedenfalls vorhanden. Wie die heutige Nutzung der Fussball- und Eishockeyrechte zeigt, gibt es auch Konkurrenz und mehrere Anbieter. Sollte der Markt für Sportrechte nicht funktionieren oder behindert werden, so ist es Sache der Wettbewerbsbehörden, die nötigen Massnahmen in die Wege zu leiten. In diesem Zusammenhang ist ja ein Verfahren zwischen den Kabelnetzbetreibern und der Swisscom vor der Weko hängig.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass es im Bereich von Radio und Fernsehen schon heute Regeln für den Zugang des Publikums zu Sportübertragungen gibt: Wichtige Sportereignisse wie Welt- und Europameisterschaften, die Olympischen Spiele, aber auch wichtige schweizerische Sportveranstaltungen müssen allen Zuschauerinnen und Zuschauern frei zugänglich sein. Das Publikum soll für diese Sportereignisse nicht zusätzliche Gebühren bezahlen müssen. Das UVEK hat auf einer Liste allgemeinverbindlich geregelt, welche Ereignisse im Free-TV gezeigt werden müssen. Zudem verlangt das Radio- und Fernsehgesetz auch, dass jede TV-Station einen Kurzbericht über die Fussball- und Eishockeyspiele machen kann und dafür von den Rechteinhabern die nötigen Informationen erhält.

Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat im Bereich der Sportrechte momentan keinen weiteren Bedarf für regulatorische Massnahmen.