Schwaller Urs · Ständerat · 2013-06-19
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-19
Wortprotokoll
Ich stimme weiterhin für Eintreten und sage Ja zur Vorlage, weil ich die Verantwortung als Parlamentarier nicht einfach an den Bundesrat delegieren will. Ich habe aber grösste Mühe mit der Erklärung, die mich etwas an Baldriantropfen erinnert.
Vor einigen Tagen hat ein Kommentator der "NZZ" den Titel gesetzt: "Lex USA. Ein Lehrstück für Parteitaktiker". Ich teile diese Einschätzung. Gemeint sind Parteitaktiker, die sich zum Teil sehr früh - zu früh - aus dem Fenster gelehnt haben und damit in ihren Positionen festgefahren waren; Parteitaktiker aber auch, die manchmal zu vergessen schienen, dass es um eine Vorlage des Bundesrates und nicht allein um eine Vorlage der Finanzministerin geht. Die Vorlage hat einzig zum Ziel, Schweizer Banken, die wissentlich und willentlich vor Ort amerikanisches Recht verletzt haben, einen rechtlich abgesicherten Vergleichsweg anzubieten. Wir haben das verschiedentlich gesagt: Es geht um ein unilaterales Angebot der USA an die Banken und nicht um einen Staatsvertrag.
Jetzt bekommen jene, die Nein gesagt haben, offenbar trotzdem etwas Angst vor dem eigenen Mut; das ist zumindest meine Wahrnehmung. Sie machen sich zumindest die Überlegung, dass im Fall einer Ablehnung des Programms das Verlustrisiko für die betroffenen Banken wahrscheinlich erheblich grösser ist als bei einem Einstieg in das Programm. So interpretiere ich auf jeden Fall die Dehnübung der WAK, die hier ein Rauchsignal über den Atlantik senden will.
Zu meiner Frage an die Bundesrätin: In der ständerätlichen Debatte haben Sie erstens gesagt, Notrecht komme nicht infrage. Zweitens erlaube es eine Einzelbewilligung nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches zwar, Leaver-Listen zu liefern, nicht aber, die Daten der Mitarbeitenden Dritten herauszugeben. Drittens reiche eine Verordnung des Bundesrates nicht aus. Viertens hätte der Bundesrat - so haben Sie es ausgeführt - dem Parlament keine gesetzliche Grundlage vorgelegt, wenn er selbst die Möglichkeit gehabt hätte, den fehlbaren Banken den Einstieg in das Programm zu ermöglichen. Mir ist nun nicht klar, was vom Bundesrat eigentlich noch erwartet wird, wenn es im Nationalrat beim Nichteintreten bleibt bzw. wenn er dem Gesetz nicht zustimmt. Darum meine ganz konkrete Frage: Was kann der Bundesrat im Anschluss an die Ablehnung der Vorlage überhaupt noch anderes oder noch mehr tun als das, was bisher die Finanzministerin bereits gesagt hat?