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Binder Max · Nationalrat · 2014-03-10

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-10

Wortprotokoll

Frau Kiener Nellen, selbstverständlich ist es jedem Ratsmitglied unbenommen, jederzeit einen Rückkommensantrag betreffend ein entschiedenes Geschäft zu stellen. Allerdings meine ich: Wenn man bewusst auf eine Sitzung oder einen Teil einer Sitzung verzichtet oder - egal aus welchen Gründen - eben verzichten muss, verpasst man eben auch die Abstimmungen und verzichtet dabei bewusst auf die Stimmabgabe. Das kommt immer wieder vor. Deshalb meine ich, dass man, wenn das bewusst geschieht, eben das Risiko eingeht, dass die eigene Stimme fehlt. Deshalb ist der Ordnungsantrag zwar zulässig, aber aus diesen Gründen entschieden abzulehnen.

Sie werden sehen, dass heute auch einige Kollegen bei dieser Abstimmung fehlen werden, weil sie nicht mit dieser gerechnet haben; sie werden aber nicht bewusst fernbleiben. Sie müssen auch damit rechnen, dass je nach Ergebnis - das hat ja auch bei Ihnen eine Rolle gespielt - vielleicht ein weiterer Ordnungsantrag folgen wird. Wir sollten daher zur Tugend zurückkehren und solche Resultate eben anerkennen.

Ich empfehle Ihnen die Ablehnung des Ordnungsantrages.