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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-10

Wortprotokoll

Die Sozialhilfe ist eine kantonale Angelegenheit. Wenn eine Behörde eines Kantons einer Person Sozialhilfe gewährt, dann ist diese automatisch in der Sozialhilfestatistik erfasst. Entsprechende Daten zu den Sozialhilfebeiträgen werden im Rahmen des soziodemografischen Lastenausgleichs als Armutsindikator verwendet. Aufgrund des Bundesstatistikgesetzes müssen die Personendaten allerdings anonymisiert werden. Die Identität der Sozialhilfebezüger ist somit nicht bekannt; entsprechend können auf Stufe Bund auch keine Kontrollen auf Individualebene durchgeführt werden. Im Rahmen des Lastenausgleichs werden für die vom Fragesteller genannten Effekte keine Korrekturen an den Statistikdaten vorgenommen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Effekte auf den soziodemografischen Lastenausgleich sind vermutlich eher marginal. Der Armutsindikator - er hängt zusammen mit dem Armutsrisiko -, der nicht nur die Sozialhilfestatistik umfasst, sondern auch weitere Statistiken, hat ein Gewicht von 14 Prozent beim gesamten soziodemografischen und geografisch-topografischen Lastenausgleich. [PAGE 162]