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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-10

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen zuerst meine Interessenbindungen bekannt: Ich bin im Vorstand des Schweizerischen Gewerbeverbandes und im Vorstand von Lignum. Lignum ist die Dachorganisation der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft und vertritt eine Branche mit rund 80 000 Arbeitsplätzen, vor allem Kleinunternehmen.

Ich spreche namens der SVP-Fraktion: Das Bauproduktegesetz soll an die neue EU-Bauprodukteverordnung angepasst werden. Die Revision soll Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmer reduzieren, für mehr Transparenz, Verfahrensvereinfachungen und mehr Rechtssicherheit sorgen und nicht zuletzt Handelshemmnisse abbauen. Beim Studium der Vorlage fällt wiederholt auf, dass die Verbände der grossen Unternehmen mit dieser Revision einverstanden sind. Die Regelungen sind ja auch vor allem für Grossunternehmen gemacht, welche ihre Marktmacht weiter ausbauen können. Dagegen ist nichts einzuwenden. Es fällt aber auch mehrmals auf, und das kritisieren wir, dass die zuständige Arbeitsgruppe einseitig zusammengestellt ist und dass die Gesetzesrevision vor allem auch in grösster Eile umgesetzt werden soll.

Grundsätzlich ist die Notwendigkeit einer Anpassung an die neue EU-Bauprodukteverordnung unbestritten. Es geht ja auch um den Abbau technischer Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Warenverkehr und um gleiche Voraussetzungen für alle. Viele KMU aber werden mit den erforderlichen Neuerungen vor Schwierigkeiten gestellt und vor den Kopf gestossen. Es stehen für sie Neuerungen an, die einen bedeutenden administrativen Aufwand mit sich bringen werden. Das ist für kleine Unternehmen sehr nachteilig und wird zu einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit führen. Schlussendlich wird das Arbeitsplätze kosten. Eine KMU-freundliche Umsetzung wäre also mehr als nur wünschenswert. Das bedingt jedoch einen engen Einbezug und die Absprache mit allen betroffenen Branchen, damit der Spielraum möglichst ausgeschöpft werden kann.

Mit der vollständigen Umsetzung des Gesetzes sollte eigentlich zugewartet werden, bis im EU-Raum erste Erfahrungen aus der Anwendung vorliegen; dies deshalb, weil zu erwarten ist, dass es zu weiteren Anpassungen kommen wird. Davon könnten wir profitieren, Doppelspurigkeiten würden vermieden.

Es ist unglaublich schwierig, alle Unterlagen zu kennen. Sie zu beschaffen ist eine grosse Herausforderung - und noch schwieriger ist die Interpretation. Sie müssen sich beispielsweise vorstellen, dass 600 bis 700 EU-Normen alleine das Holz betreffen. Spinnennetzartig verweist die eine auf die andere, was nicht selten zu Widersprüchen führt. [PAGE 193]

Die Vorschriften zur Bereitstellung der Leistungserklärungen werden eine immense Papierflut nach sich ziehen. Einerseits wird im Bauproduktegesetz vorgeschrieben, dass die Wirtschaftsakteure der Hersteller- und Lieferkette diese Produkteinformationen bzw. Leistungserklärungen dem betreffenden Produkt wie eine Gebrauchsanweisung, allenfalls in elektronischer Form, beifügen müssen. Im Entwurf der Bauprodukteverordnung hingegen ist festgehalten, dass die Leistungserklärungen auf Verlangen in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn es der Abnehmer verlangt, muss der gleiche Händler, der täglich 150 Lieferungen abwickelt, 200 Leistungserklärungen, die mehrere Seiten umfassen, in gedruckter Form zur Verfügung stellen. Deshalb muss in die Bauprodukteverordnung eine detaillierte, klare Regelung aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Leistungserklärung wirklich nur auf Verlangen in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt bzw. mitgeliefert wird. Dieses Anliegen ist zentral, und ich bitte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, mit der Verwaltung dafür zu sorgen, dass dieser Punkt bei der Umsetzung der Verordnung die nötige Unterstützung bekommt und entsprechend aufgenommen wird.

Die SVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein; wir machen das nicht gerne, aber wir machen es. Die Mehrheit der SVP-Fraktion wird die Vorlage in der Gesamtabstimmung aber ablehnen; das vor allem deshalb, weil bei uns das Vorgehen generell grosse Bedenken ausgelöst hat und weil in vorauseilendem Gehorsam den Forderungen und Vorgaben der EU voll und ganz Rechnung getragen wird. Die Revision wird im Eiltempo durch die Räte getrieben, aber die berechtigten Anliegen und Sorgen des Gewerbes, der KMU, der Kleinbetriebe, sind viel zu wenig berücksichtigt worden.

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