Jans Beat · Nationalrat · 2014-03-10
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen, die vorliegende Totalrevision des Bundesgesetzes über Bauprodukte anzunehmen.
Es geht darum, unsere Gesetzgebung mit derjenigen der EU zu harmonisieren und so den Aufwand für Schweizer Marktteilnehmer zu senken. Der grenzüberschreitende Austausch von Bauprodukten soll mit gleich langen Spiessen vorgenommen werden können. Gleichzeitig sollen die Sicherheit, die Nachhaltigkeit und die Transparenz bei den gehandelten Bauprodukten verbessert werden.
Anlass für diese Totalrevision ist eine umfassende Revision der EU-Gesetzgebung. Die bisher geltende europäische Bauprodukterichtlinie wurde durch die europäische Bauprodukteverordnung Nr. 305/2011 abgelöst. Diese ist seit dem [PAGE 191] 1. Juli 2013 voll anwendbar. Da sich das geltende Bauprodukterecht der Schweiz auf die europäische Bauprodukterichtlinie bezieht, ist eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung an die neue EU-Bauprodukteverordnung ebenso notwendig wie eine anschliessende Revision des MRA - MRA heisst das bilaterale Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen.
Der Handel mit Bauprodukten ist für die Schweizer Volkswirtschaft von grosser Bedeutung. Im Jahr 2011 wurden Bauprodukte im Wert von 5,3 Milliarden Franken aus der EU importiert und solche im Wert von 2,4 Milliarden Franken in die EU exportiert. Rund 90 Prozent der exportierten und etwa 81 Prozent der importierten Bauprodukte wurden mit der EU gehandelt. Im Bauproduktesektor ist die EU also die mit grossem Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz.
Der Bundesrat führte zu dieser Vorlage im Jahr 2012 eine Vernehmlassung durch. Die Revisionsvorlage wurde dabei mehrheitlich begrüsst, weil ein Verzicht auf die Revision zu problematischen technischen Handelshemmnissen führen würde.
Der Ständerat hiess die Totalrevision des Bauproduktegesetzes am 27. November 2013 oppositionslos gut. In der Kommission des Nationalrates löste die Vorlage anfänglich dennoch grosse Bedenken aus. Die von der EU übernommenen Gesetzestexte schienen einem Teil der Kommission überladen, zu detailliert und überregulierend. Grosse Bedenken bestanden vor allem auch gegenüber der wichtigsten Neuerung, der sogenannten Leistungserklärung. Diese dient der europaweiten Vergleichbarkeit der Produktleistungen. Damit übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung. Viele in der Kommission befürchteten, dass daraus auch den KMU, sprich den Händlern und Handwerkern, erheblicher administrativer Aufwand erwachse. Die Kommission verlangte deshalb von der Verwaltung, dass sie die Auswirkungen der Vorlage auf die Schweizer Baubranche detailliert aufzeige.
Die Verwaltung legte innert kurzer Zeit einen ausführlichen Zusatzbericht vor, welcher die allermeisten Bedenken der Mitglieder der Kommissionsmehrheit zerstreuen konnte. Er zeigte auf, dass die Monteure, Handwerker und Bauproduktehändler mit der neuen Regelung eher entlastet als belastet werden und dass die Vorlage alles in allem einen klaren Mehrwert für das Gewerbe hat.
Die Kommission stimmte der Totalrevision in der Gesamtabstimmung schliesslich mit einem Verhältnis von 17 zu 7 Stimmen klar zu. Sie bittet Sie, der Revision ebenfalls zuzustimmen.