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Rösti Albert · Nationalrat · 2014-03-10

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-10

Wortprotokoll

Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer einen Vorschlag zu unterbreiten, der die Ungleichbehandlung zwischen Verheirateten mit Kindern und Konkubinatspaaren mit Kindern aufgrund der höheren Abzugsmöglichkeiten bei Konkubinatspaaren behebt. Die Korrektur soll nicht zu einer Steuererhöhung bei Konkubinatspaaren führen, sondern zu einer Gleichbehandlung von Verheirateten.

Bei Ehepaaren werden die Einkommen zusammengezählt. Sie kommen so in eine höhere Progression und werden stärker besteuert als Konkubinatspaare. Diese Ungleichbehandlung wird zwar durch Abzüge korrigiert, aber nur unvollständig. Meine Motion macht darauf aufmerksam, dass Verheiratete mit Kindern noch zusätzlich benachteiligt werden. Derjenige Konkubinatspartner, der mehr verdient, kann seiner Partnerin für minderjährige Kinder Unterhaltszahlungen überweisen, die er von den Steuern abziehen kann, auch wenn das Paar mit den gemeinsamen Kindern im gleichen Haushalt lebt. Sie muss dann die Alimente zwar ihrerseits in der Steuererklärung deklarieren, kann aber Kinderabzüge und Fremdbetreuungsabzüge geltend machen.

Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 eine nächste Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung angekündigt. Dabei soll gemäss Stellungnahme zur Motion eine möglichst ausgewogene und verfassungskonforme Belastungsrelation zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren erreicht werden. In seiner Stellungnahme bestätigt dementsprechend der Bundesrat, dass das Reformprojekt im Einklang mit der Stossrichtung der vorliegenden Motion steht. Der Bundesrat führt aus, dass er die Lösung nicht in der Erhöhung des Verheiratetenabzugs sieht, sondern andere Massnahmen als zielgerichteter erachtet. Vor diesem Hintergrund lehnt er meine Motion ab. Ich habe in meiner Motion aber ganz bewusst nicht abschliessend aufgezählt, mit welchen Massnahmen die unbestrittene Ungleichbehandlung beseitigt werden soll, sondern den Verheiratetenabzug lediglich als eine Möglichkeit erwähnt.

Da die Ungleichbehandlung nicht bestritten wird, die Stossrichtung im Einklang mit den Reformvorhaben des Bundes steht, bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen, dies gerade auch im Interesse einer Gleichbehandlung der Lebensformen und damit insbesondere die Verheirateten nicht steuerlich benachteiligt werden. Sie können hier ein klares Zeichen im Hinblick auf die anstehende Reform setzen.