Berset Alain · Bundesrat · 2014-03-10
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-03-10
Wortprotokoll
Artikel 15 Absatz 3 des Sprachengesetzes stipuliert, dass Bund und Kantone sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht einsetzen, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Erlernen einer zweiten Landessprache bereits ab der Primarschule zur Erreichung dieses Ziels notwendig und überdies für den nationalen Zusammenhalt von wesentlicher Bedeutung ist. Er verfolgt darum die laufende Diskussion sehr aufmerksam. Kantonale Lösungen, die zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen könnten, würden den nationalen Zusammenhalt und die nötige Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden. Eine solche Benachteiligung läge beispielsweise vor, wenn auf der Primarschulstufe als Fremdsprache nur noch Englisch unterrichtet würde. Falls die Kantone beim Fremdsprachenunterricht keine koordinierte Lösung im Sinne des Harmos-Konkordates erreichen, muss der Bundesrat die Anwendung der in der Verfassung stipulierten subsidiären Bundeskompetenz prüfen, damit das Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule in allen Kantonen gewährleistet wird. Darüber hinaus kann der Bundesrat noch vermehrt innovative Projekte der Kantone sowie den Schüler- und Lehreraustausch zur Förderung der Landessprachen unterstützen.