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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-10

Wortprotokoll

Wir haben der WAK-SR am 20. September 2013 einen Bericht zugeleitet und darauf hingewiesen, welche Projekte in der Pipeline sind, welche steuerpolitischen Projekte wir vor uns haben und auch umsetzen möchten. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass eine Quantifizierung im Moment noch nicht möglich ist, weil wir verschiedene materielle Entscheide noch nicht getroffen haben. Wir haben aber auch darauf hingewiesen, dass es zu Mehrbelastungen in Milliardenhöhe käme, wenn man diese Reformen umsetzen würde.

Mit der Unternehmenssteuerreform III - das ist eines dieser Projekte - sind wir schon relativ weit fortgeschritten. Wir haben im Bericht des paritätischen Steuerorgans, den wir Ende 2013 verabschiedet haben, verschiedene Vorschläge gemacht, wie wir die Mehrbelastungen auf der Ausgabenseite kompensieren wollen. Wir haben aber auch darauf hingewiesen, dass auch auf der Einnahmenseite Massnahmen notwendig sein werden.

Der Bundesrat hat im Bericht zum Finanzplan 2015-2017 im August 2013 angekündigt, dass ein struktureller Überschuss aufgebaut werden soll, um dann all diese Projekte auch tatsächlich stemmen zu können. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir im letzten Finanzplanjahr den bestehenden strukturellen Überschuss von 1,4 Milliarden Franken erhalten wollen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen Annahme der Motion und sagt in der Begründung auch, dass damit noch keine materiellen Entscheide zu den anstehenden Steuerreformen getroffen sind. Er hält auch ausdrücklich fest, dass die Steuerreformen aufgrund der Belastungen des Bundeshaushalts nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden können. Der Bundesrat hält auch fest, dass dies seines Erachtens nicht im Widerspruch steht zur Forderung der Motion, die Reformen möglichst ohne Steuererhöhung umzusetzen, solange eben die Fiskalquote der Schweiz insgesamt nicht zunimmt; das ist seine Begründung.

Wir werden Ihnen den gewünschten Grundsatz- und Planungsbeschluss selbstverständlich vorlegen. Sie werden ihn dann mit der Legislaturplanung 2015-2019 und mit der Legislaturfinanzplanung 2017-2019 behandeln können.