Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-05-06
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-05-06
Wortprotokoll
Die Nanopartikel dringen über die Lunge ins Blut und werden vom Blut im Organismus verteilt. Sie dringen in die Organe und Zellen ein, wo sie gesundheitsschädigend wirken. Ich glaube, das ist alles unbestritten. Gerade diese Nanopartikel werden von der Feinstaubmessung PM10 vernachlässigt: Sie fallen nicht ins Gewicht, weil sie etwa eine Million Mal leichter sind als dominante PM10-Mikropartikel.
Ich habe Ihre Einwände schon verstanden: Sie berufen sich auf die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL). Es gibt offenbar Fachleute, die diese Grenzwerte nicht wollen, und es gibt andere, die der Meinung sind: Es ist geradezu dringlich, sie einzuführen. Aber in der Schweiz gilt nach dem Umweltrecht natürlich das Vorsorgeprinzip, nicht die wissenschaftliche Evidenz. Das Umweltschutzgesetz besagt in Artikel 1 Absatz 2: "Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen." Und in Artikel 13 Absatz 1 heisst es betreffend die Luftreinhalte-Verordnung: "Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte fest."
Der Bundesrat bestätigt - das haben Sie, Frau Bundesrätin, sinngemäss ja auch ausgeführt -, dass er die Begrenzung der ultrafeinen Dieselrusspartikel als besonders dringlich erachtet, und verweist auf die bereits eingeleiteten Massnahmen. Doch der eigentliche Widerspruch liegt darin: Ohne Messung und Erfolgskontrolle anhand eines Immissionsgrenzwerts (IGW) wird die Bevölkerung über den Umfang des Risikos - das ist der springende Punkt - durch die toxischen und krebserregenden Nanopartikel im Dunkeln gelassen. Wir gehen davon aus, dass die Bevölkerung ein Anrecht darauf hat, über die Höhe der örtlichen und zeitlichen Immissionsbelastung durch Nanopartikel periodisch in Kenntnis gesetzt zu werden.
Ich meine: Auch die EKL kommt in ihrem Bericht "Feinstaub in der Schweiz" 2007 zum Schluss: "Generell wäre es wünschenswert, zusätzlich zum IGW für PM10 speziell auch für die feinen Verbrennungsaerosole einen Grenzwert festzulegen." Das steht auf Seite 114. Daraus folgt, dass als Immissionsgrenzwert für Nanopartikel ein Wert, wie er an verkehrsarmen Stationen gemessen wird, festzulegen ist. Ein solcher Wert ist mit dem Stand der Technik realisierbar. Das ist eigentlich der Streit. Es gibt eben genügend Fachleute, die meinen, dass diese Messung und Festlegung der Grenzwerte erstens nötig und zweitens auch möglich sei.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, im Interesse des Gesundheitsschutzes beide Motionen anzunehmen.