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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-05-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-05-06

Wortprotokoll

Wenn Sie einverstanden sind, Herr Präsident, dann spreche ich gleich zu beiden Vorstössen von Herrn Nationalrat Vischer, dann muss ich nicht zweimal zu einem doch ähnlichen Problem sprechen.

Zuerst zur Motion 12.3832, "Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern": Es ist in etwa die gleiche Problematik, die wir schon vorhin bei den Motorrädern und dem Lärm hatten. Der Bundesrat verfolgt auch hier eigentlich immer den Ansatz, dass wir möglichst schnell den neuesten Stand der Technik auf der Strasse haben und dass wir Anreize oder technische Vorschriften erlassen sollten. Die Nachrüstung ist in der Regel aber mit grossen Kosten verbunden. Sie haben zu Recht gesagt, dass wir seit einigen Jahren doch mit grossem Erfolg eine Rabattierung eingeführt haben, dass man umrüstet und in die nächsthöhere Euronorm-Stufe wechselt. Seit Mitte 2012 erhalten deshalb neuere Euro-6-Fahrzeuge 10 Prozent Rabatt auf dem günstigsten LSVA-Tarif. Das wirkt, man rüstet nach. Die Schweiz ist deshalb auch immer mit einer vergleichsweise doch modernen Lastwagenflotte ausgerüstet. Da darf man der Branche auch wirklich ein Kränzchen winden. Es funktioniert relativ gut. Weil die Flotte ständig erneuert wird, glauben wir auch, dass diese permanente Anpassung an die technische Entwicklung mit dem Anreizsystem der Rabatte bei der LSVA auch in Zukunft dazu führt, dass sich die Transportunternehmen regelmässig am neuesten Stand der Technik orientieren. Dabei möchten wir eigentlich bleiben.

Zur Motion 12.3833: Mit dieser Motion möchten Sie Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel einführen. Wir sind uns hier einig, dass die Luftverschmutzung durch Russ und Feinpartikel ständig vermindert werden muss; es gibt in unserer Gesellschaft zunehmend Atemwegerkrankungen. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene berät den Bundesrat und überwacht die Situation laufend. 2006 haben wir ja mit dem Aktionsplan Feinstaub eine ganze Reihe von Normen eingeführt. Wie ich schon gesagt habe, ist dies für die Lastwagen und neue Autos die Euro-6-Norm; dazu kommen die strengen Partikelgrenzwerte für Baumaschinen in der Luftreinhalte-Verordnung, die Ausrüstung von Bussen und Postautos mit Partikelfiltern oder eben auch die Emissionsgrenzwerte für Heizungen nach dem Stand der Technik. Auch das funktioniert sehr gut.

Es ist vielleicht gerade ein Zufall, dass am 19. März 2014 die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene ihren neuesten Bericht veröffentlicht hat. In dieser Kommission sind viele Ärzte dabei. Der Gesundheitsbereich spielt dort eine grosse Rolle. Man hat, gestützt auf den aktuellen Stand der Wissenschaft, nicht empfohlen, einen zusätzlichen Immissionsgrenzwert für die Anzahl Partikel einzuführen, sondern andere Massnahmen empfohlen. Deshalb lehnen wir die Motion ab, sind aber bereit - derzeit laufen die Arbeiten -, dieses System im Sinne der Empfehlungen der Kommission weiterzuentwickeln, aber nicht durch neue Immissionsgrenzwerte.

Nochmals einen Hinweis: Dieselruss ist nicht gleichbedeutend mit ultrafeinen Partikeln. Dieselruss ist krebserregend und muss per se nach der geltenden Gesetzgebung auch ohne neue Grenzwerte stetig minimiert werden. Deshalb liegt unser Fokus effektiv auf den weiteren Partikeln, die insbesondere auch in Städten bei Kindern zu [PAGE 656] Atemwegerkrankungen führen. Wir orientieren uns hier nun also auch wieder an den Empfehlungen der Kommission, weshalb ich Sie bitte, beide Motionen abzulehnen.