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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-13

Wortprotokoll

Es ist so: Der Nationalrat sagt Ja, und bis auf einen sagen alle Kantone Ja. Die BPUK sagt am Schluss auch Ja; sie hat zwei, drei kritische Bemerkungen gemacht, aber sie beantragt doch die Ratifizierung. Es ist für mich schon massgebend, wie dann der Schlussantrag lautet. Wir alle haben auch bei vielen Vorlagen oder einzelnen Artikeln Zweifel, und wir finden, dass wir das eine oder andere vielleicht anders gemacht hätten, aber am Schluss müssen wir auch sagen, ob wir dafür oder dagegen sind. Bis auf einen Kanton sagen die Kantone und die BPUK am Schluss Ja.

Ich verstehe die Argumente wirklich nicht. Das Argument mit dem Verbandsbeschwerderecht habe ich sehr ernst genommen, denn der Bundesrat will auch nicht, dass wir hier nochmals eine Öffnung des Verbandsbeschwerderechts haben. Wir haben das wirklich einlässlich geprüft und nochmals verifiziert, und es ist so, Herr Ständerat Imoberdorf: Heute haben wir in der Schweiz 28 Organisationen, die verbandsbeschwerdeberechtigt sind. Wenn jetzt eine ausländische Umweltorganisation hier zugelassen werden wollte, müsste sie die von uns, die von der Schweiz innerstaatlich gesetzten Regeln erfüllen, damit wir sie auf die Liste aufnehmen könnten. Ich gehe nicht davon aus, dass wir das innerstaatliche Recht lockern wollen, wir müssen es auch nicht; es bleibt bei der heutigen Begrifflichkeit und bei den heutigen Bedingungen, wer überhaupt verbandsbeschwerdeberechtigt ist. Eine ausländische Organisation müsste sich also auch diesem Prozedere, diesen Voraussetzungen stellen. Deshalb ist es eben keine Öffnung des Verbandsbeschwerderechts, sondern auch hier sind weiterhin die nach unserem Recht geltenden Voraussetzungen massgebend, damit eine Umweltorganisation in der Schweiz tätig werden darf.

Das zweite Argument, das Herr Ständerat Theiler anführt und das auch schon im Nationalrat vom Freisinn und auch von gewissen Wirtschaftsverbänden vorgebracht wurde, kann ich am wenigsten nachvollziehen, nämlich dass man sagt: "Wir sind gut, wir erfüllen alles, die Vorlage bringt uns nichts, sie hat keinen Mehrwert." Ja gut, wir haben kürzlich im Chemikalienbereich verhandelt, dass Asbest als [PAGE 549] verbotener Schadstoff auf die Liste der Rotterdam-Konvention kommt. Wir haben Asbest in der Schweiz seit 1987 verboten. Sagen wir jetzt, dass diese Konvention schlecht ist, dass sie uns nichts bringt, weil wir dieses Verbot schon haben?

Die Aarhus-Konvention bringt uns etwas, weil Standards festgeschrieben werden, die weltweit gelten sollen. Wir haben ein Interesse daran, dass gerade für jene Wirtschaftsunternehmen, die global tätig sind, in allen Ländern in etwa ähnliche Bedingungen gelten.

Wir haben die Menschenrechtskonvention, und ich glaube, dass wir sie relativ gut umgesetzt haben. Sagen wir jetzt: "Wir haben keinen Mehrwert davon, wir sind schon so gut, also kündigen wir die Konvention."? Oder sagen wir in einem anderen Fall: "Wir treten gar nicht bei!"? Wir könnten jetzt unzählige Konventionen anschauen. In der Vergangenheit sagten wir immer, es gehe nicht darum, einen direkten Nutzen in Franken und Rappen auszuweisen, sondern darum, dass die Schweiz dort, wo sie schon vorbildlich ist, auch Einfluss nehmen kann.

Ich gehe mit Ihnen einig, dass es gerade im Umweltrecht weltweit sehr unterschiedliche Niveaus gibt. Wir haben also gerade ein Interesse, dass andere Staaten hier nachziehen, denn sonst - wenn sie Standards und viele Bestimmungen des Umweltrechtes nicht anwenden müssen - profitieren sie nach wie vor von geringeren Produktionskosten. Dieser Punkt ist für mich, in meiner Tätigkeit, ziemlich wichtig. Nehmen wir zum Beispiel die Firma Holcim, die ihre Standards weltweit durchzieht. Solche Firmen sind Vorbilder, die ich unterstützen möchte. Das können wir tun, indem wir überall einwirken und sagen können, es gebe Konventionen, die global anzuwenden seien und auch von Staaten, die sich durch ein Abseitsstehen Vorteile erhofften, eingehalten werden müssten. Das Argument, die Konvention bringe uns nichts, sie bringe uns keinen Mehrwert, ist für einen Staat, der eine internationale Visibilität hat, wirklich ein schwer nachvollziehbares Argument.

Die Aarhus-Konvention bringt für uns keine neuen Rechte und Pflichten im Umweltsektor. Der erste Pfeiler der Konvention betrifft die Umweltinformation. Das Gebot der Umweltinformation ist in den meisten Kantonen heute ohnehin schon umgesetzt, Frau Ständerätin Bruderer hat es gesagt. Es gibt schon unzählige Berichte, das wird uns also nicht stark mit Zusatzaufwand beschäftigen. Der zweite Pfeiler betrifft die Beteiligung der Parteien, der Bevölkerung. Mit unserer Demokratie und unseren Bauverfahren haben wir auch hier - das ist ja gerade der Vorteil - eine Informationsdichte, eine Partizipationsdichte, die uns keine grossen Nachteile bringen wird. Und das Öffentlichkeitsprinzip, auf das Sie Wert legen, ist hier auch umgesetzt: Bürgerinnen und Bürger können zu sehr vielen Informationen Zugang erhalten. Für viele Prozesse ist es in der Regel vorteilhaft und nicht nachteilig, wenn man transparent ist und nichts verschweigt.

Der dritte Pfeiler ist der Zugang zu den Gerichten. Hier sind wir der Meinung, dass auch dieser dritte Pfeiler, wenn man es nüchtern betrachtet, gerade mit dem Hinweis auf das Verbandsbeschwerderecht im Ergebnis unbedenklich ist. Es wurde gesagt, es gebe mehr Kosten. Ja, wir brauchen eine Stelle beim Bafu, und wir werden intern prüfen, wie wir das umsetzen. Ferner bezahlen wir 70 000 Franken an die Konventionskosten. Das ist kein wahnsinnig hoher Betrag. Die Kantone sind einverstanden mit der Analyse, die besagt, dass es für sie auch mit herzlich wenig Aufwand verbunden wäre.

Deshalb bitte ich Sie, genau hinzusehen, was die Konvention wirklich verlangt und wo sich Bund und Kantone in der Analyse einig sind. Denn ich denke, die Kantone haben im Umweltbereich mittlerweile eine reiche Erfahrung und viele Daten. Sie können den Aufwand gut einschätzen, welche die Umsetzung dieser Konvention mit sich bringen würde. Schliesslich offeriert die Konvention auch das Rücktrittsrecht, dies sofort und jederzeit. Wenn Sie in fünf Jahren der Meinung wären, es sei viel schlimmer geworden, kann man selbstverständlich diese Konvention auch kündigen. Das ist ja kein Problem.

Zum letzten Aspekt - dies hat Herr Ständerat Comte richtig gesagt -: Der Sitz befindet sich in Genf. Alle kämpfen immer für die Bedeutung des internationalen Genf. Das EDA kämpft mit Unterstützung des Bundesrates für den Standort Genf. Gerade im Bereich Umwelt und Energie hat Genf mit den Sekretariaten, die sich dort schon eingerichtet haben, gute Zukunftsaussichten. Aber das setzt man mit solchen Überlegungen halt irgendwann einmal aufs Spiel. Und dass ein Sekretariat dann nicht sehr viel mehr kostet als 70 000 Franken im Jahr, wage ich zu bezweifeln. Wenn ich mir nur schon die Hotelkosten vorstelle, die bei meiner Teilnahme an Anlässen in Genf anfallen, meine ich, dass diese Konventionskosten von 70 000 Franken locker hereinzuholen sein dürften.

Deshalb gelange ich zu folgendem Schluss: Die Bedenken haben wir aufgenommen und untersucht. Wir teilen sie nicht. Wir sind der Meinung, es stehe der Schweiz, es stehe uns gut an, wenn wir, gerade weil wir schon so gut dastehen, die Aarhus-Konvention genehmigen und ratifizieren würden.