Theiler Georges · Ständerat · 2013-06-13
Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-13
Wortprotokoll
Worum geht es? Die Aarhus-Konvention stammt aus dem Jahre 1998, das ist schon einige Zeit her. Sie umfasst drei Pfeiler. Der erste Pfeiler beinhaltet die Umweltinformation, der zweite die Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren, der dritte Pfeiler regelt den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Ratifizierung der Konvention am 28. März 2012 verabschiedet, der Nationalrat hat sie am 4. März 2013 mit zwei geringfügigen Änderungen mit 93 zu 88 Stimmen angenommen, also sehr knapp. Die Vorlage, dessen muss man sich bewusst sein, betrifft nicht nur Bundesrecht, sie hat auch Auswirkungen auf die Kantone.
Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, dass wir diese Konvention nicht ratifizieren. Wir haben - und dürfen darauf auch ein wenig stolz sein - in der Schweiz bezüglich Natur und Umgang mit der Natur einen vorbildlichen Stand erreicht. Die Themen Luft oder Wasser sind fast komplett von der politischen Agenda verschwunden, mindestens in ihrer ehemaligen Brisanz. Warum ist das so? Wir haben aktiv an diesen Fragen gearbeitet. Wir verfügen auf Bundesebene über alle notwendigen Instrumente, um die Interessen der Natur aufzunehmen und ihnen Rechnung zu tragen.
Die Konvention bringt neue Regelungen, und es braucht einige Gesetzesänderungen. Der Pfeiler Umweltinformation soll eine verbesserte Mitwirkung der Bevölkerung an den Entscheidverfahren und einen verbesserten Zugang zu den Gerichten bringen. Aber das alles ist für uns eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Konvention bringt mehr Bürokratie, weil zusätzliche Bestimmungen beachtet werden müssen. Auch Mehrkosten, das steht in der Botschaft, sind zu erwarten, es wird von mehreren neuen Stellen gesprochen. Die Beschwerde- und Mitfinanzierungsmöglichkeiten nehmen zu, was meiner Meinung nach nicht unbedingt wünschenswert ist. Leute aus dem Ausland werden neue Möglichkeiten bekommen und damit auch neue Forderungen stellen können.
Damit wird es auf Dauer mit Sicherheit zusätzliche Beschwerden absetzen, man kann auch sagen, mit Sicherheit noch mehr Beschwerden absetzen. Dies verursacht logischerweise dann Arbeit: eben mit der Bearbeitung der Beschwerden, aber natürlich auch für die Justiz. Auch in den Kantonen wird es einen entsprechenden Mehraufwand geben. Es mag sein, dass zwei Drittel der Kantone die [PAGE 547] Informationsplattform, die da gefordert wird, installiert haben. Immerhin ein Drittel hat sie noch nicht installiert. Auch die Umwelterziehung, die vorgeschlagen wird, wird nicht gratis zu haben sein; das wird in den Schulen etwas kosten.
Es wurde argumentiert, man könne sich vor der Billigkonkurrenz im Ausland, die solche Auflagen nicht erfüllen müsste, schützen. Dieses Argument ist auf den ersten Blick verfänglich, aber nicht stichhaltig. Die Vorteile dieser Firmen sind in erster Linie bei den tiefen Löhnen zu suchen.
Weiter haben solche Konventionen in der Schweiz in der Regel eine wesentlich höhere Wirkung als im Ausland, vor allem in Billiglohnländern im Osten dieses Kontinents. Dort werden diese Konventionen sehr rasch ratifiziert und unterschrieben, aber in der Wirklichkeit passiert relativ wenig. Dies ist auch relativ verständlich, fehlen doch diesen Ländern sehr oft die notwendigen Mittel, um die Massnahmen auch umsetzen zu können.
Ich gestatte mir noch eine Bemerkung zur Energiewende: Im Rahmen der Energiewende werden wir über die Umweltverfahren mit Bestimmtheit eine breitere Diskussion führen müssen. Das wird bei den Stromnetzen der Fall sein, das wird aber natürlich auch bei Produktionsanlagen der Fall sein, auf allen Ebenen. Wir müssen dort kurze Verfahren anstreben, die selbstverständlich die Belange und Anliegen der Natur berücksichtigen. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Gesamtinteressen für eine solche Energiewende, die ich als notwendig erachte, dann auch noch auf der Zeitachse erfüllbar sind. Und ich meine, dass die Ratifizierung dieser Aarhus-Konvention in der Tendenz diesen Bemühungen eher zuwiderlaufen würde.
Die Mehrheit meint, dass wir mit der Unterzeichnung dieser Konvention einen Schritt in die falsche Richtung machen würden. Das sollten wir aber in dieser Situation nicht tun. Mit dem Nichteintreten bringen wir nicht zum Ausdruck, dass wir nichts tun wollen. Vielmehr bringen wir damit zum Ausdruck, dass wir schon genug getan haben. Aus all diesen Erwägungen sieht die Mehrheit Ihrer Kommission keine relevanten Vorteile in der Unterzeichnung dieser Konvention.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten.