Theiler Georges · Ständerat · 2013-06-13
Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-13
Wortprotokoll
Unser Ratskollege Fournier schlägt uns mit seiner Motion eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes vor, und zwar in zwei Punkten: Erstens betrifft es die Plangenehmigungsverfahren; die Projekte zur unterirdischen Verlegung der Hochspannungsleitungen sollen beschleunigt behandelt werden. Das ist der eine Punkt. Und der zweite Punkt betrifft die Finanzierungsseite: Es wird gefordert, dass die nationale Netzgesellschaft Swissgrid die entsprechenden Mehrkosten übernimmt, die durch diese unterirdische Verlegung der Hochspannungsleitungen anfallen könnten. Es wird dann aber auch noch eine Ausnahme bezüglich der Grossverbraucher verlangt. Das zum Inhalt.
Zurzeit ist im UVEK ein Projekt im Gang, das diese ganze Problematik ausleuchtet. Ich bin froh, wenn Sie, Frau Bundesrätin, dann noch über den Stand dieser entsprechenden Arbeiten berichten. Ich weiss, dass bei diesen Arbeiten auch die Frage der Bewilligungen dieser Anlagen ein wichtiger Bestandteil sein wird. Es ist logisch, denn die meisten Anlagen in diesem Bereich stossen auch an, und deshalb ist es richtig und wichtig, dass man dies in den Vordergrund stellt.
Die Ursache dafür, dass man jetzt eine beschleunigte Bewilligung verlangt, scheint mir gegeben zu sein. Denn sehr oft liegt die Ursache von Einsprachen ja gerade in der Tatsache, dass die Leitungen als Freileitungen geführt werden. Das war in der Vergangenheit weniger ein Problem. Aber mit der wachsenden Bevölkerung und auch der Sensibilität bezüglich der Landschaft ist da die Kritik natürlich hochgekommen, und wir können ja auch feststellen, dass im Niederspannungsbereich eigentlich sehr viele Leitungen bereits erdverlegt sind. Das ist dort technisch wesentlich einfacher und natürlich auch mit tieferen Kosten verbunden. Im Vergleich hat es auch damals sehr viel Geld gekostet, diese Leitungen in den Boden zu verlegen, aber man hat es gemacht.
Die Hochspannungsleitungen sind von der Kostenseite her sicher günstiger als erdverlegte Leitungen. Die Höhe bzw. der Umfang dieser Mehrkosten ist umstritten. Es ist auch schwierig, diese Kosten effektiv zu berechnen, ohne eine konkrete Situation vor sich zu haben. Die Kosten hängen von der Örtlichkeit ab: Sind da Häuser zu unterqueren, sind Gewässer zu unterqueren? Aber es spielt auch eine Rolle, auf welcher Länge man dann eine solche Erdverlegung vornehmen müsste. Verlässliche Zahlen gibt es nicht. Sie schwanken zwischen Faktor 5 und Faktor 15; irgendwo dazwischen werden sie sein. Aber es sind, dessen muss man sich schon bewusst sein, erhebliche Mehrkosten - wir kommen ja dann bei der Standesinitiative Wallis darauf zu sprechen -, wenn man das ganze Netz quasi unter Boden legen würde; das verlangt ja der Motionär nicht.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion anzunehmen.
Im Wesentlichen geschah dies aus folgenden Gründen: Erstens haben die Hochspannungsanlagen heute ähnliche Massstäbe bezüglich der Umwelt zu erfüllen, wie das die Strassen müssen, wie es die Bahnen müssen. Auch dort sind es erhebliche Mehrkosten, welche durch die Tieferlegung von Strassen und Tunnels, durch die Tieferlegung von Bahnen anfallen. Wir haben selbst im Mittelland Bahnen einzig aus Landschaftsgründen tiefergelegt. Das hat auf der Strecke Mattstetten-Rothrist sehr viel Geld gekostet. Man kann das positiv oder negativ sehen - die Kosten sind entstanden und wurden von der Allgemeinheit getragen, um auch den Aspekten der Natur Rechnung zu tragen. Das ist das eine Argument. Ich glaube nicht, dass man beim Strom einfach so tun kann, als ob die Welt stehengeblieben wäre. Die Umweltanliegen haben sich verändert, und die Anliegen der Menschen gegenüber solchen technischen Installationen haben sich verändert.
Der Zweite Grund: Die Verlegung von solchen Anlagen unter den Boden ist technisch möglich. Es wird immer wieder behauptet, es sei nicht möglich. Das stimmt sicher nicht, denn es wird ja bereits durchgeführt. Man kann auch feststellen, dass diese Erdverlegung noch Fortschritte machen wird. Es ist eine Frage des politischen Willens, das entsprechend umzusetzen, und der Bereitschaft, die Kosten zu tragen; das betrifft den dritten Grund.
Es ist, drittens, logisch, dass der Motionär verlangt, dass die Mehrkosten von allen getragen werden müssen, denn Strom kann man nur nutzen, wenn der Durchgang gewährt ist, wenn die Leitungen funktionieren. Damit ist eigentlich nicht die örtliche Konstellation für die Kostentragung massgebend, sondern natürlich die Allgemeinheit. Die Motion macht hier einen akzeptablen Vorschlag, der für mich in die richtige Richtung geht.
Der vierte Grund, die Beschleunigung der Verfahren, macht für mich Sinn. Wenn jemand eine Erdverlegung als Projekt vorschlägt, dann hat er schon massiv dazu beigetragen, dass es eigentlich keine oder wesentlich weniger Beschwerden geben sollte. Mit der Erdverlegung fallen bekanntlich doch sehr viele Umstände weg, die die Leute zu einer Einsprache bringen würden. Deshalb ist es logisch, dass man da eine gewisse zusätzliche Hilfe gibt. Wenn man schon bereit ist, diese technischen Aufwendungen und die Kosten auf sich zu nehmen, müsste meiner Meinung nach auch die Bewilligungsbehörde Hand zu einem beschleunigten Verfahren bieten; ich finde das eigentlich logisch.
Man muss sich bewusst sein, dass die Erdverlegung von Hochspannungsleitungen hohe Kosten verursacht; das will ich überhaupt nicht verkennen. Diese Mehrkosten müssen auf die Strombezüger abgewälzt werden. Der Punkt, dass die Grossverbraucher ausgenommen werden sollen, ist eigentlich eine Fortsetzung dessen, was wir jetzt auch bei der KEV diskutiert haben. Wir können nicht ständig zusätzliche Abgaben auf die Grossverbraucher abwälzen. Mit der KEV haben sie sich jetzt auch verpflichtet, die energietechnischen Massnahmen zu ergreifen, um den Verbrauch zu senken, was meiner Meinung nach in sich stimmig ist.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Motion anzunehmen.
Zur Standesinitiative: Sie verlangt natürlich wesentlich mehr. Sie verlangt, dass die Stromleitungen immer erdverlegt werden müssen, wenn dies technisch möglich ist und wenn ein dichtbesiedeltes Gebiet oder eine schützenswerte Landschaft betroffen ist. Das ist natürlich ein weitgehender Begriff. Wir haben heute in sehr vielen Gegenden schützenswerte Landschaften, in denen - wie ich meine - eine Hochspannungsleitung durchaus toleriert werden kann. Die Standesinitiative, das ist ein wesentlicher Punkt, macht eigentlich keine grossen Unterschiede zwischen einer alten und einer neuen Leitung. Man könnte durchaus - oder man müsste eigentlich - den Text so interpretieren, dass wir jetzt damit beginnen müssten, quasi auch bestehende Leitungen in den Boden zu verlegen.
Wir haben zu diesem Thema eine Anhörung der Betroffenen durchgeführt; eine Delegation des Grossen Rates des Kantons Wallis - eine Umweltorganisation war auch noch dabei - hat uns die Gründe für diese Standesinitiative dargelegt.
Die Kommission beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Gründe sind die sehr hohen Kosten für das gesamte alte Netz, die entstehen würden; das sind natürlich immense Summen. Es sind aber auch die sehr hohen Kosten, wenn man sie nur auf die neuen Leitungen bezieht, weil eben all diese neuen Projekte unter den Boden gelegt werden müssten.
Ich bitte Sie, der Standesinitiative keine Folge zu geben.