Rösti Albert · Nationalrat · 2013-03-12
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-12
Wortprotokoll
Die Initiative "Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien", die sogenannte Cleantech-Initiative, ist am 6. September 2011 mit 104 778 gültigen Unterschriften eingereicht worden.
Das primäre Ziel der Initiative ist ein rascher Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch. So soll dieser Anteil im Jahr 2030 mindestens die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs decken. Damit dieses Ziel erreicht wird, sollen hauptsächlich verbindliche Zwischenziele festgelegt, sollen Innovationen und Investitionen [PAGE 195] im Energiebereich vermehrt gefördert und die Energieeffizienz verbessert werden. Fernziel der Volksinitiative ist die vollständige Sicherstellung der Energieversorgung mit Energien aus erneuerbaren Quellen.
Demnach soll die Bundesverfassung mit dem neuen Absatz 1bis von Artikel 89 wie folgt geändert werden: "Sie" - d. h. Bund und Kantone - "stellen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien sicher, um die Schweiz aus ihrer Abhängigkeit von nichterneuerbaren Energien zu befreien, Arbeitsplätze zu schaffen und den Wohlstand der ganzen Bevölkerung langfristig zu sichern." Neu ist auch Absatz 2bis: Der Bund "unterstützt Massnahmen zur Förderung von Innovationen im Energiebereich sowie private und öffentliche Investitionen zugunsten erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz." Abgeändert wird Absatz 3: Der Bund "erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Bei den Vorschriften für neue Anlagen, Fahrzeuge und Geräte berücksichtigt er die beste verfügbare Technologie."
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden dann in Artikel 197 Ziffer 8 als Übergangsbestimmung zu Artikel 89 wie folgt geändert: "Der Gesamtenergiebedarf der Schweiz wird ab 2030 mindestens zur Hälfte aus erneuerbaren Energien gedeckt. Der Bundesrat legt für die Entwicklung bis 2030 Zwischenziele fest."
Die UREK-NR liess sich an ihrer Sitzung vom 5. November 2012 im Rahmen einer Anhörung die Argumente für oder gegen die Initiative von Vertreterinnen und Vertretern des Initiativkomitees sowie Experten und Vertretungen betroffener Organisationen präsentieren. Es wurden folgende Personen angehört: Herr Ständerat Christian Levrat und Herr Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Bern, Mitglieder des Initiativkomitees; Herr Professor Rolf Wüstenhagen von der Universität St. Gallen; Herr Professor Konstantinos Boulouchos von der ETH Zürich; Herr Henrique Schneider vom Schweizerischen Gewerbeverband; Herr Kurt Lanz und Herr Urs Näf von Economiesuisse; Herr Nick Beglinger, Präsident Swisscleantech Association.
Die UREK hat schliesslich, nach einer ausführlichen Darlegung der Haltung des Bundesrates durch Frau Bundesrätin Doris Leuthard, an der Sitzung vom 7. Januar 2013 die Detailberatung vorgenommen und Beschluss gefasst. Eine Mehrheit der Kommission stützt klar die Haltung des Bundesrates, wonach die Initiative abzulehnen ist und ihr weder ein direkter noch ein indirekter Gegenvorschlag gegenüberzustellen ist.
Die Initiative würde bei zwei von drei Anliegen praktisch keine Veränderungen nach sich ziehen. Die Anliegen des Initiativkomitees sind betreffend Vorschriften für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte mit der Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes, die auf den 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, erfüllt. Demnach hat sich der Bundesrat bereits heute beim Erlass von Vorschriften an den besten verfügbaren Technologien zu orientieren. Auch die Förderung von Innovationen und Investitionen würde gegenüber dem Status quo, wo wir bereits intensive Fördermittel ausschütten, kaum eine zusätzliche Unterstützungsleistung bewirken.
Die dritte Forderung, diejenige nach einem 50-Prozent-Anteil an erneuerbaren Energien ab dem Jahr 2030, geht dann der Kommission zu weit. Um dieses Tempo einzuhalten, wären Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit notwendig. Wir hätten eine Beschleunigung im Bereich der Förderung von Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen, die faktisch bedeuten würde, dass Umbauten von Gebäuden und Anlagen getätigt werden müssten, die noch nicht vollständig abgeschrieben sind. Das wären Kosten, die unsere Volkswirtschaft zusätzlich belasten würden.
Mit der Energiestrategie 2050 des Bundesrates, die in der Vernehmlassung war und die wir später hier diskutieren werden, ist bis im Jahr 2050 gemäss den Modellrechnungen mit Mehrkosten von 0,4 bis 0,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes zu rechnen. Daraus kann gefolgert werden, dass die Cleantech-Initiative, die eine noch viel stärkere Förderung in viel kürzerer Zeit will, erhebliche Mehrkosten bedeuten würde. Zudem bräuchte es Technologiesprünge, die über das hinausgehen, was heute als realistisch angeschaut wird. Bei einer Annahme der Initiative müssten die notwendigen Gesetze im Parlament beraten werden, und es würde schon bis etwa ins Jahr 2015 oder 2016 dauern, bis überhaupt begonnen werden könnte. Dann wäre die Zeit bis 2030 sehr kurz, um das alles umsetzen zu können.
Wichtig ist auch, dass die EU in der Zielsetzung, weniger fossile Energie einzusetzen, ein deutlich weniger rasches Vorgehen vorsieht, was dann in der Schweiz zu höheren Energiepreisen führen könnte. Zudem wurde in der Kommission ausgeführt, dass die Technologieentwicklung noch nie vom Staat gekommen ist, sondern sich dieser vielmehr auf das Zurverfügungstellen optimaler Rahmenbedingungen zu beschränken hat. Die Initiative würde mit ihrer Forderung den Spiess umdrehen. Man möchte mit der Initiative den Staat zum Schrittmacher für die Technologieentwicklung und die optimale Konsumation machen. Letztlich gibt man hier dem Staat eine Generalkompetenz und hofft damit, dass es mehr Arbeitsplätze gibt. Inwieweit mit der Cleantech-Initiative tatsächlich Arbeitsplätze geschaffen werden, wird in der Kommission sehr unterschiedlich beurteilt. Wenn zu stark auf das Tempo gedrückt würde, könnten sich Wettbewerbsnachteile einstellen, die eher einen Verlust oder im besten Fall einfach eine Verschiebung von Arbeitsplätzen zur Folge hätten.
Der Minderheit genügt das Tempo der Energiestrategie 2050 nicht. Vielmehr müsse jetzt voll auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Die Warteliste bei den erneuerbaren Energien könne rascher abgebaut werden, wenn die Volksinitiative angenommen würde. Ich gehe davon aus, dass die Vertreter der Minderheit hier entsprechend ihre Argumente anführen werden.
Gestützt auf diese Ausführungen empfiehlt die Mehrheit der Kommission mit 15 Stimmen, die Initiative abzulehnen. Eine Minderheit mit 9 Stimmen ist für die Annahme der Initiative. Enthalten hat sich in der Kommission niemand.
Ich bitte Sie, dementsprechend bei Artikel 2 der Kommissionsmehrheit zu folgen und Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.