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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-10-02

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-10-02

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung zu Herrn Jenny: Der Antrag der Kommission ist nicht eine Verschärfung gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf, sondern er ist eine Präzisierung des bundesrätlichen Entwurfes. Es ist nicht so, dass der Bundesrat etwas anderes gemeint hat, als Ihre Kommission es jetzt mit der Neuformulierung beantragt.

Wie ist der Bundesrat zu diesen 40 Prozent gekommen? Der Bundesrat hat sich aufgrund einer Empfehlung seiner Fachleute vom Amt für Bauten und Logistik auf den Wert von 40 Prozent festgelegt. Dieser Wert schliesst geringfügige Renovationen wie beispielsweise Fassadenanstriche oder das Auffrischen einer Wohnung ganz klar aus. Den Behindertenkreisen hingegen ging der bundesrätliche Entwurf viel zu wenig weit, sie haben gefordert, alle bestehenden öffentlichen Bauten seien anzupassen.

In der Kommission wurden Lösungen diskutiert, die den Anliegen der Behinderten weiter entgegenkämen: Es wurde einerseits eine Umschreibung mit einem unbestimmten Rechtsbegriff diskutiert, z. B. "umfassende Erneuerung" anstelle der Nennung einer konkreten Zahl, andererseits auch eine tiefere Ziffer. Schliesslich hat die Kommission, wie Sie sehen, die bundesrätliche Lösung dann aber bekräftigt. Wir betrachten diese 40 Prozent als einen sinnvollen Kompromiss zwischen den Forderungen der Behinderten und der wirtschaftlichen Tragbarkeit und eben auch der Verhältnismässigkeit.

Ich beantrage Ihnen deshalb, den Antrag Jenny abzulehnen.

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