Fünfschilling Hans · Ständerat · 2001-10-03
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-03
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst an Kollege Studer wenden, der sich in seinem Votum nicht sehr positiv über die Kantone geäussert hat.
Ich glaube, dass die Rolle der Kantone im Gesundheitswesen schon etwas besser aussieht. Die Kantone haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie sind daran, über die Spitalplanung die Kapazität an Akutbetten herabzusetzen. Die Kantone zahlen auch klaglos das Defizit, das entsteht, wenn vom Bundesrat mit juristischen Argumenten Spitaltarife gesenkt werden. Die Kantone zahlen vor allem sehr viel mehr als früher, weil sie über die Prämienverbilligung Beiträge leisten. Ich sage das als ehemaliger Finanzdirektor, der miterlebt hat, wie die Gesundheitsbeiträge der Kantone laufend gestiegen sind.
Jetzt aber zu den Rückweisungsanträgen: Im Januar 1998 hat sich die Konferenz der Kantonsregierungen, in der ich damals den Kanton Basel-Landschaft vertreten habe, schon mit Artikel 41 des KVG beschäftigt. Warum? Weil - wie Frau Kommissionspräsidentin Beerli schon erwähnt hat - das Versicherungsgericht entschieden hat, dass die Subventionspflicht der Kantone für Zusatzversicherte bei ausserkantonalen Institutionen besteht. Die Kantone waren sich damals auch schon bewusst, dass Kosten von rund einer Milliarde Franken auf sie zukommen würden, wenn dies auf innerkantonale Institutionen ausgedehnt würde.
Das eigentliche Thema an dieser Sitzung der Konferenz der Kantonsregierungen war aber die Sanierung der Bundesfinanzen. Es ging darum, dass vom Bund her die Idee an die Kantone herangetragen wurde, sich mit Beiträgen von 500 Millionen Franken an dieser Sanierung zu beteiligen. Die Kantone waren damals gerade in der Situation, dass sich der Durchschnitt etwa aus den roten Zahlen in die schwarzen Zahlen bewegte. Deshalb war die Situation - einerseits dem Bund 500 Millionen Franken geben und anderseits die Idee dieser zusätzlichen Milliarde für die Finanzierung der Zusatzversicherten - für die Kantone sehr schwierig. Trotzdem entschied man aber an dieser Sitzung, Bereitschaft zu zeigen, sich an der Sanierung der Bundesfinanzen zu beteiligen, und man bestimmte eine Delegation für den "runden Tisch". Diese Delegation war mandatiert, Zustimmung für einen Beitrag von 500 Millionen Franken zu signalisieren.
Allerdings wurden dieser Delegation auch Bedingungen mitgegeben. Ich möchte diese Bedingungen nochmals kurz vorlesen: "Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Konsensgespräche aus der Sicht der Kantone .... Für die Kantone besteht ein Junktim zur Revision des KVG .... Mittels dringlichem Bundesbeschluss ist in Artikel 41 KVG zu präzisieren, dass die kantonale Subventionspflicht auf die stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung beschränkt ist." (BBl 1999 129) Sie sehen also, man war sich damals bewusst, dass man einen Bundesbeschluss braucht, damit sich die Gerichtssituation nicht zuungunsten der Kantone auswirkt. Der Bundesrat kennt diese [PAGE 642] Rahmenbedingung. Wie Sie sehen, habe ich sie aus der Botschaft vom 28. September 1998 zum Stabilisierungsprogramm 1998 vorgelesen. In der Botschaft vom 18. September 2000 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ist kein Hinweis mehr auf diese Situation enthalten. Ich stelle jetzt fest: Die 500 Millionen Franken, die die Konferenz der Kantonsregierungen damals zu liefern bereit war, sind in der Zwischenzeit vom Bund konsumiert. Die Milliarde, vor der die Konferenz damals Furcht hatte, kommt jetzt auf die Kantone zu.
Wenn ich meinen Entscheid von damals und mich selber ernst nehmen will, dann bleibt mir nur eine kleine Protestaktion übrig, indem ich dem Rückweisungsantrag Büttiker zustimme.