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Briner Peter · Ständerat · 2001-10-03

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-03

Wortprotokoll

Ich nenne Ihnen zuerst meine Interessenbindung: Durch meine frühere, langjährige Verantwortung für die Schaffhauser Kantonsfinanzen bin ich erstens sensibilisiert für die für die Kantone kaum beeinflussbaren Lastenverschiebungen zu ihren Ungunsten, und zweitens bin ich Verwaltungsratspräsident der Klinik Belair AG in Schaffhausen. Ich werde mich aufgrund des Gesagten auf diese zwei Interessenlagen konzentrieren, die sich meiner Meinung nach keineswegs ausschliessen, sondern in gewisser Weise gelegentlich fast bedingen. Ich sage Ihnen, warum das so ist:

Vor der Abstimmung über das KVG wurden grosse Erwartungen geschürt und Versprechungen gemacht, die zu einem grösseren Teil nicht eingehalten worden sind. Das Obligatorium in der Grundversorgung in Verbindung mit mehr Solidarität zwischen Männern und Frauen und Alt und Jung ist eines der wenigen, aber wichtigen realisierten Ziele. Schon bei der besseren Transparenz im [PAGE 641] Finanzierungsbereich, dem vermehrten Wettbewerb und der Dämpfung der Gesundheitskosten hapert es jedoch ganz bedenklich. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass Nachbesserungen gemacht und, mit einem mutigen Schritt nach vorn, klare Akzente gesetzt werden. Dabei ist allerdings auch die Meinung der Bevölkerung mit zu berücksichtigen. Es ist ja interessant, dass sich die Bevölkerung trotz anhaltendem Kostenanstieg im Gesundheitswesen für die Weiterführung unseres qualitativ guten Gesundheitssystems ausspricht. Neueste Umfragen, welche selbst im Schatten der Ankündigungen von markanten Prämienerhöhungen gemacht worden sind, zeigen, dass eine Mehrheit im Prinzip die freie Arztwahl, die freie Spitalwahl und den uneingeschränkten Zugang zum medizinischen Fortschritt will, um nur wenige Punkte herauszugreifen.

Gegenwärtig konzentrieren wir uns auf das Thema Spitalfinanzierung, wo von der Kommission erste Schritte in Richtung eines monistischen Finanzierungssystems vorgeschlagen werden, also mehr Wettbewerb unter den Leistungserbringern angestrebt wird - eine begrüssenswerte Zielsetzung, die vorbehaltlos unterstützt werden kann. Ich bin froh, dass sich die Kommission nicht mit den wenigen Korrekturen, die der bundesrätliche Entwurf beinhaltet, zufrieden gibt, sondern innerhalb von fünf Jahren eine Gesetzesrevision zur definitiven Einführung des monistischen Systems verlangt.

Aber wie immer steckt der Teufel im Detail. Die KVG-Revision bringt eine weitere Finanzierungsverschiebung zulasten der Kantone, die diese, mindestens im vorgesehenen Ausmass und in einem Schritt, nicht werden verkraften können. Die Verknüpfung des neu auch allen Zusatzversicherten zustehenden Staatsanteils an der Grundversicherung mit der Spitalplanung könnte aber auch zu einer Benachteiligung nichtstaatlicher Krankenhäuser führen - dann nämlich, wenn die Kantone die privaten Leistungsanbieter von der Planung ausschliessen würden. Diese Bedenken sind relativ gross, könnten die Kantone doch auf diese Weise nicht nur einen Konkurrenten loswerden, sondern gleichzeitig auch noch den Sockelbeitrag, der jenen Patienten gehört, einsparen.

Die Versicherungen würden wohl ohne zu zögern zwei verschiedene Zusatzversicherungen schaffen. Das kann man da und dort hören. Die wesentlich günstigere Variante würde den Patienten erlauben, die geplanten Leistungen zu beanspruchen. Mit einer sehr teuren Luxuszusatzversicherung ständen dann alle, auch die nicht in der Spitalliste aufgeführten Leistungen zur Verfügung. Dass die Privatspitäler allein mit den Patienten im Luxusversicherungsbereich nicht überleben können, liegt auf der Hand; damit wäre der Wettbewerb gefährdet. Ein grosser Teil der Bevölkerung will keine solchen Einschränkungen.

Auch für die Kantone könnte das Ausschalten der privaten Medizin kontraproduktiv sein, denn unter Umständen würde sich damit die Zahl der Zusatzversicherten nicht wie erwünscht vergrössern. Die fehlende Konkurrenz könnte sich zudem auch im Kostenbereich negativ auf die öffentlichen Spitäler auswirken, denn diese müssten grössere Kapazitäten zur Verfügung stellen, um den umgelenkten Patientenstrom überhaupt aufnehmen zu können. Schon heute haben wir aber in vielen Spitälern mit einer - ich sage mal - versteckten Rationierung über Wartelisten zu kämpfen. Weiter würden mit einem staatlichen Monopol auch sämtliche Möglichkeiten eines Leistungsvergleichs wegfallen. Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zu erkennen, dass damit ein Kostenschub in den öffentlichen Spitälern ausgelöst würde.

Es ist deshalb unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Konkurrenz im Bereich der Zusatzversicherung auch weiterhin spielt. Die bisher liberale und vom Bundesrat gestützte Praxis muss unter allen Umständen beibehalten werden. Im Klartext heisst das, dass der Staatsanteil an der Grundversicherung, der allen Zusatzversicherten zusteht, auch allen Patienten auszurichten ist, unabhängig davon, welches Spital diese aufsuchen. Wenn wir den Zusatzversicherten auch in Zukunft die freie Spitalwahl sichern wollen, muss unter allen Umständen dafür gesorgt werden, dass auch die privaten Leistungserbringer, wie heute schon, summarisch auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt werden. Damit stellen wir sicher, dass alle oder doch die meisten der heute in die Planung einbezogenen Spitäler zum Zeitpunkt der Einführung des monistischen Wettbewerbssystems auch wirklich noch vorhanden sind.

Ich fasse zusammen:

1. Die Wettbewerbsmechanismen oder -anreize, der Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Spitälern, müssen im Spannungsfeld der Planung erhalten und gewährleistet bleiben.

2. Der Systemwechsel in der Spitalfinanzierung muss für die Kantone verkraftbar gemacht werden. Der Antrag Stadler ist deshalb zu unterstützen.

Ich bin für Eintreten. Betreffend die Rückweisung, wie sie auch beantragt wird, wäre zu beachten, dass bis zum Inkrafttreten einer neuen Lösung die Kantone die Verlierer wären und in der Zwischenzeit kein einziges Problem gelöst würde.