Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-10-03
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-03
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, einen Rückweisungsantrag zu stellen. Ich hoffe aber sehr, dass mich Frau Bundesrätin Dreifuss und auch die Kommissionspräsidentin trotzdem noch in das Abendgebet einschliessen.
Ich beantrage Rückweisung. Die Kommissionspräsidentin hat erläutert, dass das monistische System eigentlich das richtige wäre; ich sehe nicht ein, warum wir einen Zwischenschritt machen sollen, der eigentlich nichts bringt. Auch die Kommission möchte ja früher oder später - ich möchte es lieber früher als später - zum monistischen System übergehen. Der Rückweisungsantrag kann in der Sache gar nicht so falsch sein, es geht um eine Frage der Zeit.
Vorerst möchte ich aber auch positiv feststellen - da bin ich mit der Kommissionspräsidentin einig -, dass die Qualität des schweizerischen Gesundheitswesens nach wie vor hervorragend ist. Die medizinische Wissenschaft und Forschung liefern immer wieder Spitzenresultate, die Ärzteschaft leistet hervorragende Qualitätsarbeit, und vor allem das Pflegepersonal ist im internationalen Vergleich absolute Weltspitze.
Aber wir müssen auch sagen, dass wir ein sehr teures Gesundheitswesen haben. Wir haben ein Gesundheitswesen, das wir schlicht und einfach bald nicht mehr bezahlen können. Den Beweis dafür erhalten wir im Massstab eins zu eins, wenn der Bundesrat am nächsten Freitag - es ist voraussehbar - die rund 10-zehnprozentige Krankenkassenprämien-Erhöhung für das nächste Jahr bekannt geben muss.
Als ehemaliger Gegner des KVG möchte ich heute auch festhalten, dass es äusserst schwierig, ja unmöglich ist, auf einer schlechten gesetzlichen Ausgangsbasis - KVG - einen zukunftstauglichen Verbesserungsvorschlag hinzukriegen. Der Schritt, den wir hier tun, beweist das eindrücklich.
Die KVG-Teilrevision ist aus folgenden Gründen zurückzuweisen:
1. Das schlechte KVG-System wird weitergeführt. Die Kosten werden nur weiterverteilt anstatt eingespart. Ursprünglich sollten mit dem KVG auch Kosten eingespart werden. Ich kann mich noch daran erinnern, wie der damalige Kommissionspräsident, alt Ständerat Huber, hier in diesem Saal versprochen hatte, dass mit dem KVG diesbezüglich etwas passieren werde. Wir warten aber heute immer noch darauf. So sollten insbesondere - ich zitiere aus den damaligen Reden - die Spitallisten der Kantone zu einer Reduktion des Angebotes führen. Mit den Entscheiden des Bundesrates wurde aber das Ziel klar verfehlt. Im heutigen KVG sind keine griffigen Werkzeuge zur Kostendämmung enthalten - auch nicht mit der vorliegenden Teilrevision.
Die intransparente Finanzierung des Gesundheitswesens bleibt bestehen. Der Steuer- und Krankenkassenprämienzahler kann nicht erkennen, wie viel ihn die Gesundheit alljährlich kostet: direkte Staatssteuer, Spitalsteuer, Bundessteuer, Krankenversicherungsprämien usw. Weil er die durch ihn ausgelösten Kosten nicht erkennen kann, fühlt er sich dafür auch nicht verantwortlich. Vielmehr sieht er sich in einem Selbstbedienungsladen, in dem andere seine Einkäufe bezahlen. Aufgrund dieses Systems werden deshalb die Gesamtkosten des Gesundheitswesens ungebremst weiter ansteigen; das ist aufgrund der vorliegenden Revision meine heutige Prognose. Im KVG sind keine wirksamen Kostenbremsen eingebaut.
2. Die finanziellen Konsequenzen sind für die Kantone nicht absehbar und - hier dopple ich nach - für die Kantone nicht zumutbar und nicht verkraftbar. Die Mehrkosten durch die Übernahme des Grundversicherungsanteils der interkantonalen Behandlung von Zusatzversicherten sind für die Kantone erheblich; man geht von einem Betrag von insgesamt über einer Milliarde Franken aus. Für meinen Kanton sind es etwa 20 bis 30 Millionen, für die meisten Kantone sind es 5 bis 10 Steuerprozente.
Das KVG war seinerzeit für die Grundversicherten, die allgemein Versicherten, gedacht. Unglücklicherweise hat der Gesetzgeber damals gewisse Punkte offen gelassen. Diese Lücken sind in der Folge durch die Gerichte und den Bundesrat geschlossen worden. Das hat dazu geführt, dass neu die Kantone nicht nur für die allgemein Versicherten, sondern auch für die privat Versicherten bzw. Zusatzversicherten den Grundversicherungsanteil bezahlen müssen. Die Kommissionspräsidentin hat diesen Mechanismus eindrücklich aufgezeigt. Es werden damit Personen oder Versicherungsmodelle subventioniert, die eine Subventionierung gar nicht nötig haben. Der öffentlichen Hand werden erhebliche Mehrausgaben auferlegt, ohne dass dadurch die medizinische Versorgung verbessert würde. Die Einnahmenausfälle infolge der Durchsetzung des Tarifschutzes bei der Behandlung von Zusatzversicherten in öffentlichen Spitälern ist nicht bezifferbar. Neu sollen die Spitäler für Zusatzversicherte nur noch den Zimmerzuschlag und die Arztwahl verrechnen dürfen. Die Mehreinnahmen der Kantone aus der Mitfinanzierung der Investitionen durch die Krankenversicherer - das wird immer ins Feld geführt - sind heute nicht bezifferbar. Es liegen keine konkreten Vorstellungen vor, wie die bereits bestehenden Spitalbauten und Einrichtungen durch die Krankenversicherer mitfinanziert werden sollen. Falls, wie der Bundesrat und die Kommission dies vorschlagen, auch die teilstationäre Behandlung durch die Kantone mitfinanziert werden müsste, würden sich für die Kantone weitere Mehrkosten in Millionenhöhe ergeben. Eine Durchsetzung des Tarifschutzes im Heimbereich würde den Kantonen unabsehbare Mehrkosten auflasten.
Nun schlage ich vor, auf diese Revision und auf die Mehrbelastung der Kantone zu verzichten und direkt auf eine monistische Spitalfinanzierung zu wechseln.
Ich möchte Ihnen noch einmal kurz die Vorteile eines solchen Systemwechsels bekannt geben; für mich sind es sechs Gründe, die bei einem solchen direkten Systemwechsel im Vordergrund stehen:
1. Die Krankenversicherer kommen allein für die Betriebskosten der Spitäler auf. Die heutigen Spitalsubventionen der Kantone fliessen direkt an die Versicherer. Es gibt nur noch eine Finanzierungsquelle, es gibt nur noch eine Zahlstelle.
2. Die Spitalpolitik erfolgt dadurch aus einer Hand, aus einem Guss, im Gegensatz zu heute, wo die Kantone [PAGE 631] gleichzeitig zwei oder gar drei Hüte tragen: Sie sind einerseits Finanzierer, anderseits aber auch Betreiber der Spitäler. In jenen Fällen, in denen Kassen und Spitäler bei den Tarifverhandlungen keinen Konsens finden, legen die Kantone als Finanzierer und Betreiber der Spitäler sogar die betreffenden Tarife selber fest.
3. Nicht die kantonale Politik, sondern objektive Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Qualität entscheiden über die Zulassung der Spitäler, ihre Leistungen nach dem KVG abrechnen zu können.
4. Die monistische Spitalfinanzierung führt zu höherer Transparenz für alle Beteiligten betreffend die insgesamt verursachten Kosten, da nur noch aus einer Hand finanziert wird.
5. Die betriebliche Eigenverantwortung der Spitäler wird gefördert, wenn die automatische Defizitdeckung durch die Kantone wegfällt.
6. Alle Bereiche der Gesundheitsversorgung - ambulant, teilstationär und stationär - werden finanziell gleichgestellt. Dies führt zu einer Kosteneinsparung, weil für die Krankenversicherer kein Anreiz mehr besteht, die für sie günstigere Behandlung - die stationäre Behandlung, weil die Kantone daran 50 Prozent bezahlen - zu fördern.
Aus all diesen Gründen möchte ich diese Vorlage an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, sofort direkt auf ein monistisches System zuzusteuern und nicht zuzuwarten, wie das die Kommission vorschlägt.
Noch ein Wort zu den Kantonen: Die Kantone fühlen sich zu Recht geprellt, weil man ihnen auch, Frau Bundesrätin Dreifuss, am "runden Tisch" über diese Vorlage und über ihre finanziellen Konsequenzen nichts gesagt hat und dies auch nicht in die gegenseitigen Verhandlungen einbezogen wurde. Den Kantonen wurde damals versprochen, dass sie keine zusätzlichen Kosten aus zukünftigen Gesetzesrevisionen zu erwarten hätten. Deshalb können die Kantone heute kaum verstehen, dass sie hier aus dieser Gesetzesrevision mit einer zusätzlichen Belastung von insgesamt über einer Milliarde Franken zu rechnen haben.
Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen. Ich weiss, dass ich gegen eine geschlossene Kommission und gegen den Bundesrat kaum eine Chance habe. Aber es geht mir auch darum, dass man hier erstens einen direkten Übergang zum monistischen System diskutiert und zweitens die Belastung der Kantone zum Thema macht. Gegenüber dem Zweitrat sollten wir als Ständekammer auch das Signal setzen, dass man vor allem die finanziellen Konsequenzen für die Kantone nochmals vertieft anschaut.