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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-10-03

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-03

Wortprotokoll

Mit der Revision des KVG aus dem Jahre 1994 wollte der Gesetzgeber drei Ziele erreichen: die Stärkung der Solidarität, die Gewährleistung einer qualitativ hoch stehenden Gesundheitsvorsorge für alle und eine Kosteneindämmung durch die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten, die Erstellung von Globalbudgets und die Spitalplanung.

Man liest nun überall, diese Ziele seien nicht erreicht worden. In der Tat: Wer glaubte, die Krankenversicherungsprämien würden stagnieren oder gar sinken, sieht sich bitter getäuscht.

Es gilt deshalb aus meiner Sicht, zwei Dinge zu konstatieren:

1. Was immer wir tun, die Gesundheitskosten und damit die Prämien werden zumindest vorläufig weiter steigen.

2. Die Verteilkämpfe der Beteiligten um ihren Besitzstand tragen nicht zu einer Lösung bei.

Beim Zuwachs der Prämien lautet die Frage nur: um wie viel? Zunehmen werden sie, weil immer mehr Menschen immer länger leben, weil immer mehr Krankheiten besser therapiert werden können und damit die Überlebens- oder die Heilungschancen der Patientinnen und Patienten beträchtlich erhöht werden. Zudem kommen immer neue und bessere Medikamente auf den Markt, die dem Bedürfnis des modernen Menschen, vorzugsweise durch den Konsum von ärztlichen Dienstleistungen und durch die Einnahme von Medikamenten länger körperlich und geistig leistungsfähig zu bleiben und sich vor natürlichen Degenerationserscheinungen zu schützen, entgegenkommen.

In der Tat fragt keiner nach den Gesundheitskosten, wenn ein Angehöriger hospitalisiert werden muss. Da gilt meist nur ein Ziel: dass er möglichst rasch und vollständig wieder gesundet. Hohe Prämien spielen immer dann keine Rolle, wenn es darum geht, selber vom Gesundheitswesen zu profitieren. Dies bestätigt auch eine Umfrage in Sachen Gesundheitskosten, die letzte Woche publiziert wurde.

Beim Ringen um eigene Vorteile unter den Leistungserbringern und Leistungsfinanzierern fragt sich, wie der Gesetzgeber seine vor nicht allzu langer Zeit formulierten Ziele erreichen kann. Die Anträge der SGK gehen zumindest in die richtige Richtung. Es ist aber dringend notwendig, dass uns das Plenum folgt und dass es letztendlich nach erfolgten Beratungen in den Räten keine Nulllösung wird, weil wir unter dem Stichwort Qualitäts- und Versorgungssicherheit oder anderen Stichworten zu grosse Konzessionen machen müssen.

Unter anderem sind die Mängel der geltenden Spitalfinanzierung erkannt. Es sind zwei wegweisende Urteile des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) ergangen. Ich möchte hierzu keine weiteren Ausführungen machen; sie wurden schon mehrmals dargelegt. Die SGK will nun mit ihren Vorschlägen für ein dual-fixes System in einer Übergangsphase den Wechsel in der Spitalfinanzierung einleiten und damit deutlich weiter gehen, als es der Bundesrat vorschlägt. Wer nur gerade eine minimale Korrektur machen will, welche die Urteile des EVG berücksichtigt, und die unberechtigte Quersubventionierung der Spitalaufenthalte von Grundversicherten durch die Zusatzversicherten beseitigt, macht keine Reform, so meine ich, sondern Nachvollzug eines Richterspruchs. Gemäss Artikel 25 KVG sind heute schon alle ärztlichen Leistungen grundversichert. Die zwei Kategorien in der Tarifierung, wie wir sie kennen - darin besteht kein Zweifel -, sind systemfremd. Weshalb soll die gleiche Leistung die Zusatzversicherten drei Mal mehr kosten, als wenn sie grundversichert ist? Diese ungleiche finanzielle Beteiligung zuungunsten der Zusatzversicherten hätte, so meine ich, aufgrund von Artikel 25 gar nie stattfinden dürfen.

Dass sich die Kantone aufgrund der Vorgeschichte zum KVG als die Geprellten vorkommen und von den Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren deshalb gegen die von uns vorgesehene Lösung aufs Heftigste protestiert wird, kann ich verstehen. Trotzdem scheint es mir notwendig, dass bei der anstehenden Revision nun die von der SGK vorgesehene Revision in die Wege geleitet wird.

Auch der nun von Kollege Stadler vorgeschlagenen Übergangsbestimmung kann ich nicht sehr viel abgewinnen. Wenn wir die Kantone innerhalb von fünf Jahren gestaffelt mit entsprechenden Zusatzkosten belasten, fragt sich, wer die restlichen Kosten zu übernehmen hat. Sind es wie bis anhin die Zusatzversicherten, dann beseitigen wir die von Anbeginn bestehende Ungleichheit reichlich zögerlich - oder springt der Bund in die Lücke? Bezahlt werden muss so oder so; es fragt sich lediglich, wer zur Kasse gebeten wird.

Zur Prämienverbilligung: Die SGK beantragt Ihnen bekanntlich nicht nur, den Wettbewerb unter den Leistungserbringern zu verstärken und Versicherer und Leistungserbringer auf ein gemeinsames Ziel - nämlich die Kosteneindämmung - zu verpflichten, sondern auch die Prämienzahlenden zu entlasten. Bei der Einführung der Mehrwertsteuer haben wir uns dafür entschieden, anders als in anderen Ländern auch die Güter des täglichen Bedarfes der Mehrwertsteuer zu unterstellen und damit die Lebenshaltungskosten, insbesondere der sozial Schwächeren und des unteren Mittelstandes, spürbar zu erhöhen. Im Gegenzug dazu - so die damalige Abstimmungsinformation - sollte die Prämienverbilligung bei den Krankenversicherungen eingeführt werden. Die Finanzierung habe paritätisch vonseiten des Bundes und der Kantone zu erfolgen, wobei die Kantone verpflichtet wurden, mindestens 50 Prozent der vom Bund bereitgestellten Mittel abzuholen. Zahlreiche Kantone beschränken sich - allerdings gesetzlich abgesichert - auf das Minimum. Dies führte immer wieder zu kantonalen Vorstössen und Initiativen, wobei verlangt wird, diese Quote sei zu erhöhen.

Tatsächlich besteht hier Handlungsbedarf. Deshalb beantragt Ihnen die SGK auch, die Prämienverbilligung so zu [PAGE 636] bemessen, dass die Prämienlast 8 Prozent des um einen Vermögensfaktor bereinigten Einkommens nicht übersteigt. Dadurch wird die durchschnittliche Ausschöpfungsquote der Prämienverbilligung der Kantone sicher verbessert. Es wird aber weiterhin Kantone geben, in denen die Versicherten nach wie vor nicht mehr als 4 oder 5 Prozent ihres Einkommens aufwenden müssen.

Die Prämienverbilligungen werden aber - so meine Meinung - auch dann noch ein nicht allseits befriedigendes System bleiben, denn die Berechtigung muss einzeln und individuell abgeklärt werden. Wenn wir von den Unwägbarkeiten und dem möglichen Missbrauch der Prämienverbilligung wegkommen wollen, müssen wir möglicherweise in einem nächsten Schritt grundsätzlich andere Wege beschreiten, z. B. den der Revision unseres Mehrwertsteuersystems.

Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Kontrahierungszwang respektive zum Antrag Berger, es sei aus diesen Überlegungen heraus das Ganze an die Kommission zurückzuweisen: Die Lockerung des Kontrahierungszwanges drängt sich angesichts der erneuten Prämienexplosion sicher auf, wenn wir mit der Einführung von Kostendämpfungsmassnahmen Ernst machen wollen. Wichtig ist, dass wir uns hier und heute zu dieser Massnahme bekennen. Ich bin durchaus bereit, mich in der Kommission noch einmal vertieft mit den Eckpfeilern der Qualitätssicherung auseinander zu setzen, wie dies von Frau Berger gefordert wird. Dabei wird vor allem darauf zu achten sein, nach welchen Kriterien die Qualität und die Effizienz der auserwählten Ärzte beurteilt werden soll. Eine Politik, die das finanzielle Kriterium und die betriebswirtschaftichen Interessen der Kassen isoliert in den Vordergrund rücken würde, wäre verfehlt. Eine Rückweisung der ganzen Vorlage an die Kommission ist aber aus dieser Sicht nicht notwendig, und ich bitte Sie, den Antrag Berger abzulehnen.

Zum Antrag Büttiker: Kollege Büttiker hat sich mit blumigen Worten für den direkten Übergang zum monistischen System eingesetzt. Mit keinem Wort hat er aber erwähnt, dass die Voraussetzungen für den direkten Übergang bei weitem noch nicht gegeben sind; Sie haben nähere Angaben hierzu von Kollege Stähelin gehört. Deshalb auch die etwas weichere Form unserer Kommission, es sei lediglich in den Übergangsbestimmungen festzuhalten, dass innerhalb von fünf Jahren eine Gesetzesrevision mit dem Ziel "monistisches System" vorzusehen ist.

Ich bitte Sie, im Interesse unseres Gesundheitswesens und des nach wie vor gültigen Ziels, die Kostensteigerung unter minimale Kontrolle zu bringen, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen Ihrer SGK zuzustimmen.