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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-20

Wortprotokoll

Es ist nicht so, wie heute festgehalten wurde, dass wir, weil wir 2011 noch einmal eine gute Rechnung haben, auf die Idee gekommen sind, Massnahmen vorzuschlagen, die direkt umgesetzt werden könnten, um die wirtschaftlich schwierige Situation etwas zu erleichtern. Wir haben eine ausserordentliche Situation auf dem Werkplatz Schweiz, das ist, denke ich, unbestritten, das hat sich in den letzten zwei, drei Monaten akzentuiert. Eine ausserordentliche Situation kann nach ausserordentlichen Massnahmen verlangen, und ausserordentliche Massnahmen können, wenn man ein gutes Rechnungsergebnis hat, über das Rechnungsergebnis finanziert werden, sofern man die Massnahmen tatsächlich beschliesst. Man kann das erst noch schuldenbremsenkonform machen, ohne die künftigen Budgets und die künftigen Abschlüsse zu belasten. Das war eigentlich die Ausgangsposition.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass über Monate von verschiedenen Seiten gleich empfunden wurde wie vom Bundesrat, nämlich dass Massnahmen notwendig sein könnten, gezielte Massnahmen, die direkt umsetzbar sind und die - das ist wichtig, wenn wir jetzt über die einzelnen Massnahmen diskutieren - im Zusammenhang mit der Frankenstärke, mit dem Wechselkursschock stehen. Das ist eine Situation, die wir so nicht vorausgesehen haben und nicht voraussehen konnten.

Wir haben ein Paket aufgegleist, das zum einen Massnahmen enthält, für welche es noch eine gesetzliche Regelung braucht, und zum anderen Massnahmen, für die bereits eine gesetzliche Regelung gegeben ist. Wenn Sie den einzelnen Massnahmen zustimmen, dann ist das das eine; auf der anderen Seite brauchen wir dann noch einen Bundesbeschluss über einen Nachtragskredit IIa zum Voranschlag 2011, damit wir das Vorhaben auch finanziell korrekt umsetzen können. [PAGE 1536]

Noch einmal: Diese Massnahmen, über die wir heute diskutieren, können wir über die Rechnung 2011 finanzieren. Der Rest des Überschusses, den wir vermutlich Ende Jahr haben werden, wird dann in den Schuldenabbau gehen, wie immer, wenn wir einen Überschuss haben.

Ein zweites Paket enthält weitere Massnahmen, über die man möglicherweise im Dezember diskutieren wird; sie würden dann über den ausserordentlichen Bedarf im Budget 2012 finanziert. Dafür müssten aber die Voraussetzungen erfüllt sein, dass die Situation, die zu ihnen geführt hat, aussergewöhnlich und nicht steuerbar ist. Beide Voraussetzungen wären hier erfüllt.

Zu Ihrer Information: Wir haben im Bundesrat bereits über eine dritte Gruppe von Massnahmen entschieden, die wir auf den 1. Januar 2012 einführen wollen. Sie betreffen den Bereich der Eigenmittelverordnung in Bezug auf die Risikogewichtung bei Wohnliegenschaften. Es geht uns dabei um die Verhinderung einer Hypothekenblase. Wir sind dabei, entsprechende Regelungen zu erarbeiten bzw. zu implementieren und mit den Branchen zu diskutieren.

Ich möchte noch kurz zur Motion 11.3761, "Revitalisierungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft", Stellung nehmen. Sie wissen, dass der Bundesrat diese Motion ablehnt. Wir haben in der Vergangenheit konsequent Standortförderung betrieben. Wir haben konsequent Entlastungen im Steuerbereich vorgenommen, um den Wirtschaftsstandort zu sichern. Ich erinnere Sie an bestimmte Vorlagen, z. B. an die Mehrwertsteuerreform, Teil A; Teil B ist vom Bundesrat dem Parlament schon vor Langem zugestellt worden. Wir haben steuerliche Entlastungen im Bereich der Familien, wir haben die Unternehmenssteuerreform II zugunsten des Standorts beschlossen und umgesetzt. Weitere fiskalische Projekte sind in der Pipeline, z. B. eben die Mehrwertsteuerreform, Teil B. Die "Too big to fail"-Vorlage, die Sie bald einmal definitiv behandelt haben werden, wird im Bereich Emissionsabgabe auch zu einer Entlastung führen. Wir haben substanzielle administrative Entlastungen vorgenommen.

Wir sind immer daran, den Standort noch attraktiver zu machen. Wir haben uns aber bei all diesen Massnahmen immer von mittel- und langfristigen Perspektiven leiten lassen, weil Steuerreformen per se ja nicht direkt umgesetzt werden können und auch keine direkte Wirkung haben. Jedes Reformprojekt im Steuerbereich braucht mehrere Jahre, bis es wirklich wirkt. Der Bundesrat lehnt daher auch eine Verknüpfung der Steuerpolitik mit der derzeitigen ausserordentlichen Situation im Währungsbereich ab. Wir sind der Auffassung, dass die aktuelle, schwierige Situation nicht durch irgendwelche Steuermassnahmen, die erst in ein paar Jahren wirken würden, aufgefangen werden kann. Im Bereich der administrativen Entlastungen ist vom EVD ein Bericht erstellt worden. Es wird darin aufgezeigt, dass über hundert Massnahmen bereits umgesetzt worden sind. Weitere zwanzig sind in Umsetzung begriffen, und noch weitere sind in Erarbeitung. Auch hier ist man an der Arbeit.

Jetzt komme ich noch zu verschiedenen Steuersenkungsanträgen, die gestellt worden sind und die in der Detailberatung sicher noch aufgenommen werden. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, welches der Ausgangspunkt der Diskussion ist, die wir heute führen: Es ist die Frankenstärke, es ist der Wechselkursschock. Das ist die Ausgangslage, und wir diskutieren Massnahmen, die in direktem Zusammenhang mit der ausserordentlichen Situation stehen, die durch die Frankenstärke entstanden ist. Nur unter diesem Titel sind Massnahmen gerechtfertigt, die über die Rechnung 2011 abgewickelt werden. Wenn wir von einer allgemein rezessiven Entwicklung im nächsten und im übernächsten Jahr ausgehen - das ist heute gesagt worden -, werden andere Massnahmen notwendig sein. Dann wird möglicherweise im Dezember 2011 in einem zweiten Paket ein Impulsprogramm aufgenommen. Es könnten auch Stabilisierungsmassnahmen sein, die anstelle eines Impulsprogramms eingesetzt würden. Es sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, wenn man von einer rezessiven Entwicklung ausgeht. Aber sicher werden diese nicht über die Rechnung 2011 abgewickelt.

Wer hat eigentlich im Moment Schwierigkeiten, die wirklich direkt auf die Frankenstärke zurückzuführen sind? Das ist vor allem der Export oder, besser gesagt, ein Teil des Exports. Es wurde heute bereits verschiedentlich gesagt, dass die Entwicklung im Importbereich immer noch gesund ist, weil wir gesunde Unternehmen haben, die auch etwas auf der Seite haben; sie haben ein Polster, um durchzukommen.

Wenn Sie die Anträge ansehen, die in Richtung Mehrwertsteuer gehen, dann sehen Sie, dass Sie je nach Projekt Mindereinnahmen in der Höhe von 900 Millionen bis 2 Milliarden Franken produzieren würden. Wo würden diese anfallen, bzw. wer würde entlastet? Dies wäre sicher nicht der Export, denn der Export ist ja bereits mehrwertsteuerbefreit. Es würden alle anderen Bereiche entlastet, die nicht direkt im Zusammenhang mit der Frankenstärke Probleme haben. Was würden Sie damit machen? Sie würden nach dem Giesskannenprinzip auch Betriebe unterstützen, die jetzt gar nicht in Schwierigkeiten sind. Sie würden den Unternehmen, die davon profitieren könnten, enorme administrative Kosten auferlegen, und zwar in den Bereichen Buchhaltungssoftware, Rechnungsstellung und Preisanschreibepflicht - und das für ein Jahr.

Sie mögen sich erinnern: Bei jeder Reform der Mehrwertsteuer wurde von Unternehmerseite zu Recht immer darauf hingewiesen, dass man einen Vorlauf von einem Jahr brauche, um solche Massnahmen überhaupt umsetzen zu können, um vorbereitet zu sein. Jetzt geht der Antrag in die Richtung, für ein Jahr solche Massnahmen umzusetzen und sie dann nach einem Jahr wieder rückgängig zu machen. Ich denke, das können wir unseren Unternehmen gar nicht zumuten.

Ich möchte Sie also bitten, all diesen Anträgen nicht zuzustimmen.