Stöckli Hans · Ständerat · 2013-03-19
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-19
Wortprotokoll
Hier geht es um ein immer grösseres Problem, um die Internetpiraterie. Im Verlaufe der letzten fünf Jahre hat der Konsum von digitalen Werken um das Achtfache zugenommen. Leider ist es so, dass ein Grossteil dieser Nutzungen illegal ist. 36 Prozent aller in der Schweiz vorhandenen User nutzen Pirate Services, die zum Teil illegal sind, und 23 Prozent davon nutzen nur illegale Plattformen. Das sind erschreckende Zahlen. Das bedeutet, dass die Nutzer 83 Prozent aller Downloads von Spiel- und Kinofilmen, 74 Prozent aller Musikalben und 62 Prozent aller Bücher, die über das Internet heruntergeladen werden, über illegale Plattformen beschaffen. Das ist eine Piraterie, die uns auch auf die Blacklist der Kommission gegen Piraterie des US-Kongresses gebracht hat.
In der Schweiz gibt es genügend legale Anbieter. Es ist dringend, alles zu unternehmen, um diesen Mundraub, diese Piraterie zu unterbinden. Das Hauptproblem liegt darin, dass vor allem bei den jugendlichen Usern das Unrechtsbewusstsein nicht vorhanden ist. Sie sind sich gewohnt, dass die Zeitungen gratis sind; sie sind sich dementsprechend auch gewohnt, dass im Internet alles gratis zur Verfügung steht.
Der Bundesrat hat sich dieser Aufgabe angenommen. Dies führt dazu, dass ich mich in dieser Hinsicht als befriedigt erklären kann. Insbesondere die Schaffung der Agur 12, die von der Vorsteherin des EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe, welche sich um diese Fragen kümmert, ist ein gutes Zeichen.
Allerdings konnte sich die Agur 12 noch nicht auf Rechtsdurchsetzungsmassnahmen einigen. Offenbar muss man davon ausgehen, dass sich einige Internet Access Provider gegen Massnahmen wehren. Die Agur 12 soll bis Ende Jahr der Chefin des EJPD entsprechende Empfehlungen unterbreiten. Es wäre gut, wenn diese Empfehlungen nicht gefiltert und nicht im Konsens in die politische Diskussion geführt würden, damit der Katalog insgesamt eben diskutiert werden kann und damit nicht schon die Machtverhältnisse ein Unterbinden von verschiedensten Vorschlägen ermöglichen.
Das Bundesgericht hat am 14. Januar 2013 einen wichtigen Entscheid gefällt. Es hat nämlich festgehalten, dass die Passivlegitimation eines Hosting-Providers im Zusammenhang mit persönlichkeitsverletzenden Handlungen gegeben ist. Das bedeutet, dass jetzt zumindest die Passivlegitimation für Hosting-Provider vorhanden ist, und das führt gewisse Hosting-Provider zweifellos in die Bredouille. Es ist davon abzuraten, aufgrund dieses Entscheids das Gesetz wieder zu ändern. Es ist angesichts der grossen Zahl von Rechtsverletzungen nötig, dass auch der Bundesrat aktiver wird, das Heft definitiv in die Hand nimmt und dann Vorschläge unterbreitet - dies zusammen mit dem Bakom, dem BAK, dem Bundesamt für Polizei und den Kantonen -, die auch umsetzbar sind.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir müssen dafür sorgen, dass auch im Internet unsere Rechtsordnung eingehalten wird. Dazu gehört auch der Schutz der Urheber vor der unerlaubten Verwendung ihrer Werke. Der Swisscom kommt in diesem Bereich zweifellos eine wichtige Funktion zu. Sie gehört mehrheitlich dem Bund und hat auch entsprechende Strategien entwickelt - zumindest auf dem Papier. Dementsprechend muss davon ausgegangen werden, dass von der Swisscom die Best-Practice-Standards gesetzt werden müssen und dass griffige Massnahmen, die den illegalen Upload unterbinden, ergriffen werden. Der Bundesrat ist gehalten, dies inskünftig in der Leistungsvereinbarung mit der Swisscom sicherzustellen.
Ich erkläre mich von der Stellungnahme teilweise befriedigt, weil der Bundesrat zwar die Problematik erkannt hat, sie aber meines Erachtens nach wie vor unterschätzt.