Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-19
Wortprotokoll
Herr Ständerat Fournier, der Bundesrat respektiert selbstverständlich die angenommenen Motionen. Ich möchte aber auch daran erinnern, dass zwar die meisten mit dem Kerngehalt Ihrer Motion einverstanden waren, aber grosse Bedenken herrschten, was die Umsetzung betrifft, wenn diese zur Kündigung der Berner Konvention führen würde. Genau das ist ja jetzt auch die Schwierigkeit bezüglich der Umsetzung der Motion: Wie findet man eine Lösung innerhalb der Berner Konvention? Das haben die Bundesdienste entsprechend dem Auftrag so auch aufgeführt.
Seit dem Einreichen Ihrer Motion haben sich zudem auch gewichtige rechtliche Parameter verschoben. Einerseits haben wir auf Ebene Bundesrat die eidgenössische Jagdverordnung revidiert. Im Juni 2012 haben wir hier in Artikel 4 die Regulation der Bestände von Grossraubtieren neu zugelassen, und zwar auch für die Bereiche Schäden an den Nutztierbeständen oder Einbussen bei der Nutzung der Jagdregale; das ist jetzt in Kraft. Und viel wesentlicher noch ist, dass andererseits die Berner Konvention selber am 2. Dezember 2011 eine Neufassung der Resolution Nr. 2 verabschiedet hat. In dieser Resolution Nr. 2 wurde die Auslegung der Artikel 8 und 9 der Konvention erklärt und angepasst; dies betrifft die Ausnahmen von den Schutzbestimmungen. Das ist neu. Das gibt nun den nötigen Spielraum und erlaubt es, die Regulation des Wolfsbestands in der Schweiz auf dieser neuen Grundlage vorzunehmen.
Sie haben auf den Brief des Generalsekretariats der Berner Konvention hingewiesen. Das ist jetzt genau die Auslegung von Artikel 9 gemäss dieser neuen Resolution Nr. 2. Sie entspricht dem Bedarf der Schweiz an Regulierung und gibt die Antwort auf die Frage, wie man das lösen kann und welchen Interpretationsspielraum es gibt, ohne dass man die Konvention kündigen muss. Wir schlagen deshalb hier auch vor, dass wir Ihnen in der UREK-SR Kenntnis geben von diesem Brief des Generalsekretariats der Berner Konvention und den Möglichkeiten, die wir jetzt mit dieser neuen Resolution Nr. 2 sehen, mit dem Spielraum und dem Anliegen nach Regulation der Grossraubtierbestände.
Die Konzepte, die wir haben und die von Herrn Ständerat Engler erwähnt worden sind, sind tatsächlich ein wichtiges Element. Der Wolf ist nämlich das eine Problem; in anderen Kantonen haben wir jetzt zunehmend die Luchs-Problematik. Deshalb braucht es hier einen vernünftigen Umgang mit diesen Problemen, zwischen Schutz und Regulierung; das ist auch international im Alpenraum anerkannt.
Wir sind deshalb zuversichtlich, dass wir Ihnen eine Lösung schmackhaft machen können, die keine Kündigung der Berner Konvention enthält.