Freitag Pankraz · Ständerat · 2013-03-19
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-19
Wortprotokoll
Ich lege zuerst meine Interessenbindung offen: Ich bin Verwaltungsratspräsident der Nagra. Das ist die Genossenschaft, die gemäss Verursacherprinzip die Abfallproduzenten vertritt und die eigentlich dieses Problem technisch, nicht politisch gesehen lösen soll. Die Genossenschafter sind Kernkraftwerke bzw. Stromgesellschaften. Ich möchte hier erwähnen, dass auch der Bund einer der Genossenschafter ist. Nicht nur aus der Stromproduktion gibt es radioaktive Abfälle, sondern auch aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung. Stellvertretend für die entsprechenden Institutionen ist hier der Bund zuständig; er ist auch in unserer Genossenschaft und im Verwaltungsrat dieser Genossenschaft vertreten. Das vergisst man gelegentlich.
Länder, die keine Kernkraftwerke haben, haben zwar keine hochaktiven Abfälle, aber selbst diese Länder haben Abfälle, vor allem schwach-, teilweise auch mittelaktive Abfälle; sie haben somit dieses Problem auch.
Im Kernenergiegesetz aus dem Jahre 2003 - das ist die aktuelle Fassung - ist in Artikel 30 festgehalten, dass in der Schweiz anfallende radioaktive Abfälle grundsätzlich im Inland zu entsorgen sind, das heisst: Das, was bei uns produziert wird, soll auch hier entsorgt werden. Analoge Regeln haben eigentlich alle vergleichbaren Länder, insbesondere unsere Nachbarländer oder die nordischen Staaten in Europa. Jedes Land sucht Lösungen für die eigenen Abfälle, aber nur für die eigenen.
Es gibt zudem weltweit den wissenschaftlichen Konsens - das wurde jetzt hier auch nicht bestritten -, dass die geologischen Tiefenlager die sicherste Form der Entsorgung sind. Das ist eigentlich Konsens.
Die Standesinitiative Nidwalden fordert ein Vetorecht für Standortkantone oder Standortregionen; es wird nicht genauer ausgeführt, wie das gemeint ist. Als Folge der Erfahrungen beim Wellenberg schliesst das aktuelle Kernenergiegesetz ein solches Kantonsveto explizit aus, indem es in Artikel 49 heisst, dass kantonale Bewilligungen nicht erforderlich sind. Man betrachtet das als nationale Aufgabe, die auch national, das heisst auf Ebene des Bundes, gelöst werden soll. Es existiert aber ein Recht auf Anhörung der Kantone; es ist also nicht so, dass sie gar nichts zu sagen haben. Zudem haben die Kantone allenfalls dann sogar ein Beschwerderecht. Sie können einfach nicht entscheiden oder abstimmen. Gegen dieses Kernenergiegesetz gab es damals - das finde ich noch bemerkenswert - kein Referendum, das wurde so im Parlament beschlossen und dann von der Bevölkerung akzeptiert.
Wenn Frau Kollegin Verena Diener Lenz gesagt hat, dass wir jetzt die Spielregeln während des Spiels ändern, dann würde ich sagen, dass nicht die Regeln geändert wurden; damals wurde das Spiel aufgrund der Erfahrungen beim Wellenberg neu begonnen, auch technisch-wissenschaftlich, weil man noch einmal die ganze Schweizerkarte angeschaut und die möglichen Standortregionen praktisch noch einmal neu - immer aus technisch-wissenschaftlicher Sicht - eruiert hat. Auf dem Kernenergiegesetz aufbauend hat man dann 2008 den Sachplan geologische Tiefenlager erarbeitet und bewilligt. Bei der Erarbeitung dieses Sachplans - das ist gewissermassen das Handbuch, wie diese zugegebenermassen schwierige Aufgabe, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, gelöst werden soll - waren übrigens auch die Kantone involviert.
Wir befinden uns bei diesem Sachplan, Start 2008, jetzt in der zweiten von drei Etappen. Die erste haben wir hinter uns; diese war 2011 abgeschlossen, indem die sechs in diesem Land möglichen Standortgebiete bezeichnet wurden. Die Idee ist jetzt, dass man diese sechs Gebiete weiter untersucht und ihre Zahl dann auch weiter einschränken kann. Das Ziel ist ja, am Schluss zwei Lager - eines für mittel- bis schwachradioaktive und eines für hochradioaktive Abfälle - zu haben. Möglich wäre auch ein kombiniertes Lager, aber das wird sich weisen; so weit ist man noch nicht.
Wichtig ist jetzt, darauf hinzuweisen - in diesem Punkt bin ich grundsätzlich mit Frau Kollegin Verena Diener Lenz einverstanden -, dass man das nicht einfach über die Köpfe der Betroffenen hinweg machen kann. Ich erinnere Sie aber daran, dass die Kantone in diesen ganzen Prozess involviert sind. Es gibt einen Ausschuss der Kantone, da passiert kein Schritt - ich sage das jetzt einmal salopp -, ohne dass dieser Ausschuss, das sind die betroffenen Kantone, auch mitreden kann. Dazu haben die Kantone natürlich das Recht und auch die Macht, denn es geht auch immer um raumplanerische Fragen. Und dann geht es - das ist ganz wichtig und gerade aktuell in dieser zweiten Etappe - um die Oberflächenanlagen in diesen Standortgebieten. Dazu kann man sagen, dass sich aktuell einige Hundert Leute in den verschiedenen Regionen aktiv beteiligen. Von dem, was ich immer höre, kann ich Ihnen sagen, dass in diesen Regionalkonferenzen auch intensiv diskutiert wird. Erfreulich ist eigentlich, dass man sagen kann: Über alles gesehen laufen diese Diskussionen in den Regionalkonferenzen trotz aller Schwierigkeiten relativ gut.
Wenn wir jetzt aber dieser Standesinitiative zustimmen würden, müssten wir das Kernenergiegesetz ändern. Dann hätten wir aus meiner Sicht eine Situation, bei der man während des Spiels ganz neue Grundlagen schafft. Wir sind in der zweiten von drei Etappen - ich habe es gesagt -, von denen jede mehrere Jahre dauert.
Das Hauptargument ist erwähnt worden; es ist auch für mich absolut zentral. Ich führe relativ viele Diskussionen zu diesem Thema, hier ja jetzt auch. Eigentlich sind sich immer alle einig: Oberste Priorität auf der Suche nach einem Standort für ein solches Lager - es ist eine wissenschaftliche und technische Frage - muss die Sicherheit haben, so gut das geht. Wenn man das akzeptiert, kann man logischerweise nicht gleichzeitig ein Kantonsveto fordern, denn ein solches würde ja heissen: Man bestimmt den sichersten Standort für ein Lager, falls das denn möglich ist, und macht eine Abstimmung, in der das Lager vielleicht abgelehnt wird. Dann steht der sicherste Standort nicht mehr zur Verfügung. [PAGE 258] Als Nächstes kommt der zweitsicherste Standort, sofern man die Standorte so genau abstufen kann - das wissen wir ja noch nicht, aber es ist denkbar.
Die Wahrscheinlichkeit, dass wir am Schluss das Problem, das wir in diesem Land haben, mit einem Vetorecht gar nicht lösen können, ist aus meiner Sicht sehr gross. Es ist aber wie gesagt eine Aufgabe, die wir uns gewissermassen gemeinsam eingebrockt haben. Ich könnte jetzt auch noch meinen Kanton ins Feld führen. Der Kanton Glarus produziert rund zweieinhalbmal so viel Strom aus Wasserkraft, wie er selbst braucht. Wären wir autark - was ich mir nicht unbedingt wünsche -, hätten wir selbst genug Strom. Das gilt für die wenigsten Kantone - auch nicht für die Kantone, die hier dann zur Diskussion stehen. Aber es geht um eine Aufgabe, die uns allen jetzt obliegt und die wir miteinander lösen sollten.
Das Ziel muss der sicherheitstechnisch beste Standort sein. Das kann am Schluss nicht politisch entschieden werden. Darum bitte ich Sie ebenfalls, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen. Übrigens vielleicht noch der Hinweis, dass es im Nationalrat in der letzten Herbstsession zwei ähnliche Vorstösse gab - sie wurden abgelehnt.
Noch zu den Kantonen, es gibt ja auf Kantonsebene immer wieder solche Vorstösse: Es ist so, dass im Kanton Nidwalden die Regierung gegen die Standesinitiative war, die wir jetzt behandeln, aber das Parlament hat ihr dann mit einer knappen Mehrheit zugestimmt. Im Kanton Obwalden wurde eine analoge Initiative deutlich abgelehnt. Im Kanton Aargau gab es eine Standesinitiative, die im Aargauer Parlament deutlich abgelehnt wurde. Die einzige Ausnahme ist der Kanton Schaffhausen, der schon grundsätzlich eine andere Anlage hat. Dort wurde einmal einer analogen Initiative auf Kantonsebene zugestimmt.
Wie gesagt, bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der Standesinitiative Nidwalden keine Folge zu geben.