Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-19
Wortprotokoll
Frau Ständerätin Fetz, Sie legen in Ihre heutigen Voten jetzt einen Spin und eine Interpretation, mit denen ich nicht einverstanden bin; sie sind falsch.
Alle vier Jahre überprüft eine Kommission, ob Bestand und Jahresbeiträge mit den Schätzungen des Kapitalbedarfs und mit den zusätzlichen Sicherheitsanforderungen gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung übereinstimmen. Das war die Antwort des Bundesrates. Sie sagen, im Moment sei wieder eine solche Überprüfung im Gange; aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen und aufgrund neuer Berechnungen auf der Kostenbasis werden wir die Beiträge mutmasslich erhöhen müssen. Das ist die aktuelle Lage. Es ist kein Gesetzesmangel; es war vom Gesetz immer so vorgeschrieben. Die regelmässige Überprüfung funktioniert: Entsprechen die mutmasslichen Kosten, deren Deckung im Stilllegungs- und im Entsorgungsfonds sicherzustellen ist, noch dem neuesten Stand der Technik und der Berechnungen? Dann rechnet man rückwärts und fragt: Entsprechen die Beiträge der Betreiber diesen mutmasslichen Kosten? Das Resultat wird jedes Jahr publiziert.
Es gibt keinen Grund, jetzt zu sagen, es fehlten 7 Milliarden Franken. Wir sind ja noch nicht an dem Zeitpunkt angekommen, an dem wir eine Stilllegung haben; wir sind noch nicht am Zeitpunkt angekommen, an dem wir die Entsorgung tatsächlich vornehmen. Wir sind ja immer noch auf der Suche nach einem Tiefenlager. Dort sind Sie in der Regel ja auch dagegen. Je länger es dauert, desto höher werden aber die Kosten. Es ist leider so: Niemand will die Entsorgung übernehmen. Man muss die Entsorgung aber sicherstellen und die Kosten berechnen. Mit jedem Jahr, in dem wir keine Lösung finden und in dem wir neue geologische Abklärungen und zusätzliche Gutachten brauchen, erhöhen sich die Kosten. Das ist einfach so. Deshalb ist es so richtig, wie es der Gesetzgeber angelegt hat: regelmässige Berechnung der Höhe der Fonds und damit der Beiträge, immer mit der mutmasslichen Betriebsdauer von fünfzig Jahren, die immanent ist. Das läuft alles korrekt ab, aber wie es im Moment aussieht, führt es wahrscheinlich dazu, dass wieder Nachforderungen an die Betreiber nötig werden. Das ist transparent und korrekt.
Deshalb sind Ihre Ausführungen diesbezüglich mit einem politischen Spin behaftet, wenn ich mir diesen Ausdruck erlauben darf, der nicht ganz korrekt ist.
Gegenwärtig prüft man, und das war ja die eigentliche Motivation für Ihren Vorstoss, ob die Anlagerendite von 5 Prozent und die Kostenteuerung von 3 Prozent - daraus resultiert eben eine Nettorendite von 2 Prozent - mit Blick auf die Renditen der heutigen Finanzanlagen noch korrekt ist. Wir prüfen auch die Bandbreiten der Fondsbestände und, wenn diese Bandbreiten unter- oder überschritten wurden, die Ausgleichsmechanismen. Wir prüfen auch die Frage, ob die derzeitige Dauer der Beobachtungsphase für ein Tiefenlager - wofür von den Betreibern die Beiträge sicherzustellen sind - noch dem neuesten Stand der Technik entspricht. Auch das sind Expertenabklärungen, die wichtig sind, damit das Prinzip, dass die mutmasslichen Kosten von den Betreibern der Kernkraftwerke sichergestellt werden, Geltung erlangt. Mit diesem Beitragsmodus können wir in guten Treuen davon ausgehen, dass das Verursacherprinzip gilt, dass niemand anders als die Betreiber haftbar gemacht werden kann und dass sie für diese Beiträge geradestehen müssen. Das ist das Ziel, das ist die Übungsanlage. Hier werden diese Punkte einer Revision der Verordnung abgeklärt. Wir gehen davon aus, dass die Vernehmlassung dazu im Sommer dieses Jahres stattfinden kann, damit man abklären kann, wo Handlungsbedarf besteht. Es sind vor allem finanzpolitische Überlegungen, was die Rendite betrifft. Es scheint mir richtig zu sein, dass man das prüft.
Ich erinnere zudem daran, dass die Betreibergesellschaften zum grössten Teil im Besitz der öffentlichen Hand sind: Es sind die Kantone, die Aktionäre sind und somit ein Interesse daran haben, dass die notwendigen Beiträge in Einklang mit den geschätzten Kosten stehen. Sie wissen sicher auch, dass sie hier eine Verantwortung haben - nicht nur für den Betrieb, sondern eben auch für die Fragen der Sicherstellung und Entsorgung. Wir als Regulator haben die Aufgabe, dafür zu schauen, dass die Höhe der Fonds korrekt abgebildet wird, und wir haben die Aufgabe, die Kommission alle vier Jahre anzuhören, um zu schauen, ob die Zahlen noch stimmen.
Das ist eigentlich das Wesentliche. Mehr habe ich dazu im Moment nicht zu sagen.