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Wenger Rico · Ständerat · 2001-10-04

Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-04

Wortprotokoll

Ich möchte das, was Kollege Brändli soeben gesagt hat, vielleicht noch etwas akzentuierter darlegen. Es ist meines Erachtens schon recht erstaunlich, welcher Pirouetten sich der Bundesrat bedient, um den verschiedenen Strömungen aufseiten der Beitrittsbefürworter glaubhaft zu machen, die Wahrung der Neutralität der Schweiz sei bei einem Uno-Beitritt gesichert. Während die Landesregierung am 22. August 2001 eben noch beantragt, die Empfehlung Brändli abzulehnen, ist sie - nach Änderung des Wörtchens "garantiert" in "anerkennt" - am 21. September 2001 plötzlich bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. Mangelhaft und intransparent ist dabei, dass der normal interessierte Bürger dies in der Parlamentsdatenbank Curia Vista nicht nachvollziehen kann, da nur die zweite Version des Vorstosses und der Stellungnahme abgespeichert ist.

Während der Bundesrat gemäss der ersten Stellungnahme beabsichtigte, im Beitrittsgesuch die Neutralität der Schweiz auch als Uno-Mitglied hervorzuheben, um ihre Aufnahme seitens der Uno im Bewusstsein sicherzustellen, dass unser Land ein dauernd neutraler Staat bleibt, erklärt er gemäss der zweiten Stellungnahme nur noch, dass die Schweiz neutral bleibt. Die Frage lautet: Ist der Bundesrat hier mit Absicht [PAGE 678] bereit, die abgeschwächte Empfehlung entgegenzunehmen, um dann gleichzeitig die Definition der Neutralität zu unterwandern, indem er sich von der Substanz der dauernden Neutralität verabschiedet? Unter dem Eindruck der Nationalratsdebatte, in der von links bis weit in die Mitte hinein getarnt bis offen zum Ausdruck kam, wie obsolet und störend eigentlich das Neutralitätsprinzip doch geworden sei, ist dieser Verdacht mindestens nicht von der Hand zu weisen. Im Blick auf den zweiten Teil der Stellungnahme vom 22. August 2001 sollten sich eigentlich auch die den Uno-Beitritt befürwortenden Kreise in diesem Rat mit der Frage der Glaubwürdigkeit dieser bundesrätlichen Äusserungen in der doch heiklen Auseinandersetzung um die dauernde, bewaffnete Neutralität befassen.

Ich möchte Ihnen das wiederholen, was Kollege Brändli in verschiedenen Sätzen gesagt hat, und den zweiten Teil der entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates vom 22. August 2001 zitieren. Er schreibt: "Mit dem Wunsch nach einem Neutralitätsvorbehalt anlässlich ihres Uno-Beitritts würde die Schweiz somit zum Ausdruck bringen, dass sie wegen ihrer Neutralität nicht willens oder nicht in der Lage ist, als künftiges Uno-Mitglied sämtliche Verpflichtungen aus der Uno-Charta zu übernehmen. Das Gegenteil ist aber der Fall: Nicht zuletzt gerade weil eine Uno-Mitgliedschaft mit unserer Neutralität vorbehaltlos im Einklang steht, ist die Schweiz auch willens und fähig, die Verpflichtungen aus der Uno-Charta bedingungslos einzuhalten."

Mit solchen Sätzen - insbesondere mit dem, "dass die Schweiz willens und fähig sei, die Verpflichtungen der Uno-Charta bedingungslos einzuhalten, weil die Mitgliedschaft mit unserer Neutralität vorbehaltlos in Einklang stehe" - wird angesichts der Tragweite der von uns beim Beitritt zu unterzeichnenden Charta, insbesondere der Artikel 25 und 41 bis 43, mit dem Neutralitätsprinzip meines Erachtens geradezu opportunistisch Schlitten gefahren. Ich erinnere daran, dass 19 mitunterzeichnende Mitglieder dieses Rates den Verfasser der Empfehlung in der Einforderung einer Neutralitätsgarantie durch die Uno unterstützt haben, die übrigens - im Sinne der geforderten vorfrageweisen Abklärung - dem im Nationalrat gescheiterten Eventualantrag recht nahe kommt.

Die Meinung dieser 19 Mitunterzeichner zur bundesrätlichen Auslegung würde mich eigentlich interessieren. Schon damals kritisch gegenüber dem Wort "Garantie" haben Kollege Jenny und ich übrigens die Empfehlung nicht mitunterzeichnet. Ich frage mich nun, warum der Bundesrat in seiner zweiten Antwort nicht auf die Forderung nach vorfrageweiser Abklärung bei der Weltorganisation eintritt. Da gibt es, Herr Bundesrat, noch Erklärungsbedarf. Es ist bekanntlich Ihre Absicht, bei einem allfälligen Beitritt lediglich eine einseitige Erklärung zur Neutralität abzugeben.

Meines Erachtens bleibt eine solche Erklärung ohne rechtliche Wirkung, denn gibt ein Staat, z. B. die Schweiz, anlässlich eines formellen Uno-Beitrittes eine einseitige Erklärung ab, wonach er nicht bereit sei, seine Neutralität preiszugeben, so wird die Vollversammlung diese Erklärung wohl anhören, doch verpflichtet sie die Erklärung zu nichts, weil internationales Recht nationalem Recht vorgeht - so auch Artikel 5 unserer Bundesverfassung! Die Uno kann auch den sich einseitig als neutral erklärenden Mitgliedstaat verbindlich zum Mittragen aller auf der Grundlage der Uno-Charta beschlossenen Sanktionen zwingen, auch solcher nichtmilitärischer Sanktionen, welche mit Neutralität nichts mehr zu tun haben.

Die Neutralität schweizerischer Prägung können wir als Uno-Mitglied nur dann aufrechterhalten, wenn seitens der Uno eine völkerrechtlich verbindliche Anerkennungserklärung erfolgt, worin festgehalten wird, dass neutralitätsverletzende Uno-Sanktionen gegenüber Drittstaaten von der Schweiz nicht mitgetragen werden müssen.

Obwohl ich mich persönlich gegen den Beitritt unseres Landes zur politischen Uno engagiere, stimme ich der Überweisung der Empfehlung zu, weil der Bundesrat nicht darum herumkommt, im Blick auf die darin verlangte vorfrageweise Abklärung die Neutralität ernsthaft und umfassend zu präzisieren.