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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-17

Wortprotokoll

Sie beurteilen heute eine parlamentarische Initiative mit einer langen Vorgeschichte, die von den Kommissionssprechern korrekt dargelegt worden ist. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen Ihrer UREK grundsätzlich, nachdem auch in unserer Stellungnahme vorgebrachte Anpassungsanträge von der Kommission in die Vorlage aufgenommen worden sind.

Ziel dieser Vorlage ist es, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass bei der Beurteilung von biogenen Treibstoffen die indirekten Auswirkungen, insbesondere jene auf die Ernährungssicherheit, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Landrechte im Zusammenhang mit der Herstellung dieser biogenen Treibstoffe, berücksichtigt werden. Ausserdem sollen Bestimmungen für die Zulassung auf dem Markt erlassen werden.

Diese Gesetzesvorlage verschärft das geltende Recht. Grundsätzlich bin ich mit den Aussagen von Herrn Parmelin und Herrn Bäumle einverstanden, die dahin gehen, dass schon die heutige Gesetzgebung mit der Verordnung streng sei, wir dementsprechend nicht mit biogenen Treibstoffen überschwemmt werden und es in der Schweiz schon gar nicht einen entsprechenden Anbau gibt. Wir verstehen aber diesen Gesetzentwurf auch als vorausschauende Politik. Die Kriterien, nach denen biogene Treibstoffe auch in unser Land importiert werden können, sollen nämlich laufend angepasst werden. Es gibt bis heute keinen internationalen Standard, was das Kriterium der Ernährungssicherheit betrifft. Man arbeitet daran, was wir sehr unterstützen, weil das der richtige Ansatz wäre; das hat auch die Kommission so diskutiert. Mit dieser Vorlage wird da bereits legiferiert und auf diesen internationalen Standard verwiesen, was absolut Sinn macht. Es kann durchaus sein, dass der Bereich relativ rasch einer Definition zugeführt wird.

Die Kriterien, nach denen biogene Treibstoffe in der Schweiz von einer Steuererleichterung profitieren können, werden erweitert und auf Gesetzesstufe festgelegt; das ist eine Verschärfung des geltenden Rechts. Wie dargelegt wird der Bundesrat zudem ermächtigt, ein Kriterium betreffend die Ernährungssicherheit einzuführen. Würden biogene Treib- und Brennstoffe in erheblichem Mass in der Schweiz in Verkehr gebracht, womit die Kriterien für die Steuererleichterung und die strengen Standards nicht eingehalten würden, so könnte der Bundesrat zudem eine Zulassungspflicht festlegen.

In der Stossrichtung sind das alles sinnvolle Regelungen im Sinne einer vorausschauenden Politik und natürlich auch im Sinne einer gewissen Skepsis gegenüber biogenen Treibstoffen.

Herr Girod hat darauf hingewiesen: Man forscht heute bereits an weiteren Generationen von Biotreibstoffen. Insbesondere im Bereich der Abfälle passiert einiges. Das ist sinnvoll, weil die erste Generation - das wurde von einigen Sprechern zu Recht gesagt - äusserst problematisch war. Bei der zweiten Generation und bei der in Vorbereitung befindlichen dritten Generation wird das anders sein. Im Sinne des Vorsorgeprinzips haben biogene Treibstoffe in der Regel mehr Nachteile als Vorteile, weshalb Ihre Kommission in diesem Sinne die geltende Regelung verschärft. Abfälle und Rückstände wären unproblematisch; wenn Treibstoffe aus diesen Ressourcen entstehen, sind sie auch ökologisch unproblematisch. Die Vorlage bevorzugt hier weiterhin diese Entwicklung, und auch das scheint dem Bundesrat richtig zu sein.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass aufgrund der stark schwankenden Marktpreise für Treib- und Brennstoffe sehr schnell ein Handlungsbedarf entstehen kann. Wir hatten im Jahr 2009 hohe Marktpreise für fossile Brennstoffe, und entsprechend führte dies dazu, dass anstelle von Heizöl 1,4 Millionen Liter des billigeren Palmöls in stationären Anlagen verbrannt wurden. Solche Vorkommnisse können sehr schnell wieder die biogenen Treibstoffe aller Kategorien favorisieren. Auch in diesem Sinne erachten wir die Vorlage als präventiv.

Noch zur Frage von Herrn Parmelin wegen der personellen Ressourcen: Es ist so, dass diese Vorlage einen Stellenbedarf insbesondere bei der Zollverwaltung, beim BLW, beim Bafu und beim Seco nach sich ziehen kann. Das hängt aber sehr stark von der Anzahl der Gesuche ab. Wenn es so weitergeht wie heute, wenn sich die Skepsis auch bei den Importeuren breitmacht oder wenn man die Steuererleichterung nicht anstrebt, weil es einfacher ist, ohne Steuererleichterung zu importieren, dann besteht kein zusätzlicher Ressourcenbedarf. Aber es ist so: Wenn der Staat legiferiert und Regeln aufstellt, muss die Verwaltung kontrollieren, und das geht nicht ohne Ressourcen. Der Bundesrat kann aber keine exaktere Anzahl Stellen veranschlagen, als in der Botschaft dargelegt, weil die Gesuchszahlen für die Zukunft effektiv nicht bekannt sind.

Ich bitte Sie auch namens des Bundesrates, die Stossrichtung der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.