preparatory:AB 160116
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
Ich werde im Verlauf meines Votums zuerst die Position der Grünen und danach jene meiner Minderheit erläutern, weil das mehr Sinn macht. Zuerst begründe ich allgemein die Position zu den Biotreibstoffen.
Die Biotreibstoffe sind grundsätzlich wichtig für den globalen Klimaschutz. Um das 2-Grad-Ziel zu erreichen, braucht es Biotreibstoffe, vor allem in Kombination mit CO2-Abtrennung und -Lagerung. Damit können negative CO2-Emissionen erreicht werden, was wichtig ist. Das wird auch der neue IPCC-Report, der nächstens erscheint, klar aufzeigen. Es gibt auch gewisse Transportformen, wie z. B. den Flugtransport, bei denen es keine Alternativen zu Biotreibstoffen gibt, bei denen diese also wichtig sind.
Wichtig zu sehen ist, dass in diesen Modellen immer von Biotreibstoffen ausgegangen wird, welche nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln stehen. Deshalb ist es wichtig, zwischen Biotreibstoffen der ersten Generation und der zweiten Generation zu unterscheiden. Biotreibstoffe der ersten Generation werden aus Nahrungsmitteln hergestellt, aus Mais usw., jene der zweiten Generation werden aus zellulosehaltiger Biomasse hergestellt, also aus nichtessbaren Teilen der Ernten, aus den Stängeln, den Blättern, den Hülsen, aber auch aus Holz und auch aus Pflanzen, welche nicht auf Ackerflächen angebaut werden müssen, wie z. B. Schilf. Entsprechend sind auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Biotreibstoffe der zwei Generationen sehr unterschiedlich. Bei den Biotreibstoffen der ersten Generation hat man eine direkte Nahrungsmittelkonkurrenz. Das führt zur Verschärfung der Hungerproblematik und auch zur Verschärfung der Problematik der Landvertreibung. Das führt auch dazu, dass man dann mehr Urwald abholzen muss, um neues Land zu gewinnen, was fatale ökologische Folgen hat. Hingegen erlauben es die Biotreibstoffe der zweiten Generation, keine solche Flächenkonkurrenz zu haben. Damit ist auch die Reduktion der Umweltbelastung viel grösser, und auch eine höhere Reduktion der Treibhausbelastung ist möglich.
Das Ziel muss es also sein, ein Instrument zu haben, welches zwischen der ersten und der zweiten Generation von Biotreibstoffen unterscheidet. Das hat das bisherige Gesetz nicht gemacht. Das neue Gesetz macht hier sicher einen Fortschritt, indem es einerseits eine Verschärfung bezüglich der ökologischen und der sozialen Anforderungen für die Gewährung von Steuererleichterungen schafft, andererseits aber auch Mindeststandards ohne Steuererleichterung festlegt. Es wäre dann vor allem bei einem hohen Erdölpreis wichtig - wenn plötzlich solche Treibstoffe ohne Förderung auf dem Markt sind -, dass man hier auch Vorschriften erlassen kann.
Im Moment scheint es, dass dieses Gesetz noch nicht sehr notwendig ist. Wenn man schaut, welchen Anteil an Biotreibstoffen wir heute haben, dann sieht man, dass das im Promillebereich ist. Wir haben aber eine klare Zunahme. Zudem muss man sagen, dass die Förderung durch die Steuererleichterung - bei der Mineralölsteuer bedeutet das 70 Rappen pro Liter - trotzdem viel ausmacht. Wenn diese Treibstoffe in anderen Ländern mehr gefördert werden und günstiger werden, kann das dazu führen, dass dann auch in der Schweiz der Verbrauch stark und schnell zunimmt.
Insgesamt ist aber die Ambition dieses Gesetzes sicher vorbildlich, weil explizit auch die Umweltbelastung im Ausland und soziale Auswirkungen berücksichtigt werden. Solche Anforderungen sollten eigentlich auch in anderen Bereichen gelten, sei es bei Kleidern, Nahrungsmitteln oder auch Rohstoffen. In diesem Zusammenhang legt dieses Gesetz auch bereits eine hohe Messlatte für die kommende Revision des Umweltschutzgesetzes, welches auch in diese Richtung unterwegs ist und ja als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)" konzipiert ist.
Die Grünen empfehlen Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten.
Nun zur Minderheit, welche die Standesinitiative Luzern weiterhin aufrechterhalten möchte: Es ist so, dass die Fassung der Mehrheit zwar einen Teil der Biotreibstoffe der ersten Generation, welche also direkt die Nahrungsmittelproduktion konkurrenzieren, nicht mehr zulässt. Ein anderer Teil ist aber weiterhin zugelassen. Ich werde das auch noch beim Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 12b begründen, wo ich verlange, dass das Anliegen der Initiative des Kantons Luzern voll aufgenommen wird. Solange das aber nicht geschieht, haben wir weiterhin diese Nahrungsmittelkonkurrenz. Der Bund sollte weiterhin international aktiv sein, er sollte aber konsequenterweise auch national mit seiner eigenen Gesetzgebung verhindern, dass wir unsere Tanks mit Nahrungsmitteln oder mit Ressourcen füllen, welche die Nahrungsmittelproduktion direkt konkurrenzieren.
Ich bitte Sie deshalb auch im Namen einer Minderheit der UREK, diese Standesinitiative Luzern weiterhin zu unterstützen.