Killer Hans · Nationalrat · 2013-09-17
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-17
Wortprotokoll
Der mit dieser Motion eingereichte Text verlangt, dass im öffentlichen Beschaffungswesen respektive in den Vergaberichtlinien des Astra künftig vorgesehen sein soll, dass Anbieter von eigenständigen Arbeitsgattungen auch direkt an die Vergabestelle oder an die Bauherrschaft offerieren können.
Wo liegt denn heute das Problem? Erneuerungen von Autobahnen sind in ihrer Komplexität und in ihrer Wirkung, den Verkehrsbehinderungen, sehr bedeutende Baustellen. Es ist aus diesen Gründen durchaus zu verstehen, dass solche Erneuerungsabschnitte eine gewisse minimale Länge haben sollen, damit mit einer rationellen Arbeitsweise optimierte Bauzeiten und möglichst kurze Behinderungen bewirkt werden können. Das sind dann in der Regel Grossaufträge, die für die Anbietenden von entsprechendem Interesse sind.
In der Regel werden solche Erneuerungsarbeiten als Gesamtauftrag an eine leistungsfähige Unternehmung oder an eine Unternehmergruppe vergeben - dies immer auf der Basis von internationalen Ausschreibungen, wie dies die Verfahren nach Gatt und WTO auch erfordern. In diesen Ausschreibungspaketen sind nun fast durchwegs fixfertige Gesamtleistungen enthalten. Als Beispiele seien genannt: Rückbau, Neubau inklusive Belagsarbeiten und auch die sogenannten Möblierungen, das heisst die Zäune, Leitschranken, Sicherheitssysteme usw. Das sind also Arbeiten, die mit den allgemeinen Strassenbauten sehr wenig bis nichts zu tun haben; es sind eben Spezialarbeiten. Der Umfang dieser strassenbaufremden Leistungen kann durchaus 10 Prozent des Gesamtauftrags der Erneuerungsarbeiten eines Autobahnabschnitts ausmachen.
Störend an dieser Situation ist nun, dass diese Spezialfirmen somit recht grosse Aufträge für spezielle Arbeiten lediglich als Subunternehmer an die Hauptbaufirmen offerieren [PAGE 1437] können und dass diese Arbeiten dann Bestandteil des Gesamtauftrags sind. Wer als Spezialfirma also nicht an eine chancenreiche Hauptunternehmung offeriert oder wer an jene Firmen offeriert, die den Zuschlag nicht erhalten, hat letztlich gar keine Chance, eine Arbeit auszuführen. Die zum Auftrag gekommenen Hauptunternehmen haben im Nachhinein immer die Möglichkeit, Angebote von Subunternehmen für spezielle Arbeiten einzuholen und dabei Preisreduktionsrunden vorzunehmen. Diese Spezialunternehmen werden mit nichtpublikationspflichtigen Subunternehmerverträgen für ihre Arbeiten eingebunden.
Störend an dieser Art der Vergabe als Gesamtpaket an einen Hauptunternehmer ist, dass der Spezialunternehmer entgegen der Praxis beim Vergaberecht nun als Subunternehmer in Preisnachlass- oder Abgebotsrunden steigen muss, welche letztlich nicht der Bauherrschaft, also dem Astra, sondern dem Hauptunternehmer zugutekommen. Die dadurch allenfalls entstehenden Preisreduktionen gehen an die Hauptunternehmung und nicht an die Bauherrschaft.
Mit der Annahme meiner Motion bieten sich im Gegensatz dazu nun für die Spezialfirmen - z. B. die Ausrüster für Sicherheitssysteme wie Zäune, Leitplanken usw. - die Chancen, ihre Arbeiten, gleich wie die Hauptunternehmen, an die Ausschreibungsstelle der Bauherrschaft direkt offerieren zu können, also am Ausschreibungsverfahren selbstständig mitmachen zu können. Damit schaffen wir die berühmten gleich langen Spiesse bei der Vergabe von Bauleistungen, was das Ausschreibungsverfahren betrifft.
Ich bitte Sie, durch die Annahme dieser Motion für die Spezialfirmen die Möglichkeit zu schaffen, ihre Arbeitsleistungen als selbstständige Angebote direkt an die Bauherrschaften zu offerieren. Diesen Unternehmen wird dadurch die Möglichkeit geboten, am üblichen Submissionsverfahren direkt teilzunehmen. Ich bitte Sie um Unterstützung.