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Jans Beat · Nationalrat · 2013-09-17

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-17

Wortprotokoll

Hinter diesem Postulat steht die Sorge der Kommission um das Trinkwasser und um das Bewässerungswasser in unserem Land. Wir wissen nicht, was geschehen würde, wenn nach einem Atomunfall in grossem Mass radioaktiv kontaminiertes Wasser in die Fliessgewässer der Schweiz eindringen würde. Deshalb wollen wir als Kommission vom Bundesrat wissen, was die Folgen eines solchen Unfalles für die Landwirtschaft und die Trinkwasserversorgung der Schweiz wären, wie die Trinkwasserversorgung in einem solchen Fall sichergestellt werden könnte. Auch wollen wir, dass ein entsprechender Notfallmassnahmenplan erarbeitet wird.

Hintergrund für diesen Vorstoss ist eine Aussage der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität, die zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit und der Kommission für ABC-Schutz im September 2012 zu Protokoll gegeben hat, dass die Schweizer Bevölkerung bei einem Extremereignis wie einem AKW-Unfall zurzeit ungenügend geschützt sei und die zuständigen Einsatzorgane von Bund und Kantonen nicht in der Lage seien, ihre Aufgaben zielführend zu erfüllen. Es bestünden, so sagen diese drei Kommissionen, erhebliche Defizite und der Handlungsbedarf sei gross und dringlich.

Das alles muss man vor dem Hintergrund sehen, dass ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung - das gilt nicht nur für die Region Basel - auf Fliesswasser als Trinkwasserquelle angewiesen ist. Viele Gemeindeversorgungen holen ihr Trinkwasser aus Versickerungsanlagen von Fliesswasser. Das heisst, dass wir ein sehr ernst zu nehmendes Trinkwasserproblem haben, wenn eines Tages radioaktiv kontaminiertes Wasser in unseren Flüssen fliesst.

Tatsächlich ist das eine Situation, die die Trinkwasserversorgungen der Gemeinden schon heute ernst nehmen müssen. Wir haben gerade in Basel auch die Situation, dass chemische Verunreinigungen auftreten könnten. Wir haben aber gelernt, dass die Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung im Fall von radioaktiven Verunreinigungen ernster wären. Die Trinkwasserversorgung müsste über längere Zeit stillgelegt werden, und es würde ein echtes Versorgungsproblem auftreten. Der Trinkwasserbedarf könnte nicht über andere Gemeinden gedeckt werden. Hier besteht also Handlungsbedarf. Aus unserer Sicht ist diese Situation deshalb besonders stossend, weil das Kernenergiegesetz, das jetzt über zehn Jahre in Kraft ist, in Artikel 5 klar verlangt, dass vom Bundesrat für den Fall, dass gefährliche Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt werden, Regeln zur Vorbereitung von Notfallschutzmassnahmen zu erlassen sind. Hier gibt es offenbar ein grösseres Problem in der Verwaltung.

Der Bundesrat sagt, es sei erfreulich, dass nun entsprechende Massnahmen und Abklärungen eingeleitet wurden. Wir von der Kommission meinen trotzdem, dass dieses Postulat richtig und wichtig ist, um den Druck aufrechtzuerhalten, damit diese Massnahmen eben eingeleitet werden. Es hat jetzt zehn Jahre gedauert, und nichts ist geschehen. Dieses Postulat kann da hoffentlich noch ein bisschen Druck [PAGE 1434] machen, damit das Gesetz tatsächlich endlich umgesetzt wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Auftrag der Kommission, dieses Postulat anzunehmen.

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