Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-09-25
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-09-25
Wortprotokoll
Bis heute verfügen die Schweiz und die EU über kein konkretes Instrument für die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich. Mit dem neuausgehandelten Abkommen wird die Zusammenarbeit zwischen der Wettbewerbsbehörde der Schweiz und jener der EU gestärkt. Das Abkommen bietet den Behörden die Möglichkeit, sich ihre Vollzugsmassnahmen gegenseitig mitzuteilen und diese zu koordinieren. Die Behörden behalten aber die volle Autonomie in der Anwendung ihres jeweiligen Wettbewerbsrechts. Die Zusammenarbeit bleibt freiwillig und wird von Fall zu Fall vereinbart.
Wir von der BDP-Fraktion begrüssen ein solches Abkommen. Aufgrund der wachsenden Integration der Weltwirtschaft nehmen die grenzüberschreitenden wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen eindeutig zu. Unser Land hat eine stark auf die internationalen Märkte ausgerichtete Wirtschaft. Die Verflechtungen unserer Volkswirtschaft mit jenen der EU-Länder sind sehr stark. Die Schweiz verfügt ohne das Abkommen mit der EU nicht über die gleichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen wie die EU-Länder unter sich. Das Abkommen ermöglicht eine engere Zusammenarbeit in diesen Wettbewerbsfragen. Heute ist diese Zusammenarbeit erschwert, weil der Zugang zu Informationen und Beweismitteln ausserhalb des Hoheitsgebiets der Schweiz erschwert ist. Sie führt auch zu Doppelspurigkeiten sowie zu einem Mangel an Kohärenz bei Entscheiden zu den gleichen Sachverhalten.
In den letzten Jahren war die Schweizer Wettbewerbsbehörde mit mehreren Fällen von grenzüberschreitenden Kartellen konfrontiert, bei denen eine Zusammenarbeit im Sinne dieses jetzt bestehenden Abkommens die Arbeit wirksamer gemacht hätte.
Die Abkommensverhandlungen wurden dadurch erleichtert, dass die Wettbewerbsgesetzgebungen der beiden Vertragsparteien äquivalent sind. Das Abkommen verlangt somit keine materielle Harmonisierung oder gar die Übernahme von Recht. Die Vertragsparteien wenden weiterhin ihre nationalen Gesetzgebungen an. Zudem sind institutionelle Fragen nicht tangiert, da es hier nicht um ein Marktzugangsabkommen geht, sondern um ein Abkommen, das die Zusammenarbeit zwischen den Behörden regelt.
Im Abkommen werden konkret die Untersuchungen und die Verfahren im Bereich der Abreden, der Missbräuche marktbeherrschender Stellungen und der Unternehmenszusammenschlüsse geregelt. Die Zusammenarbeit wird durch die Wettbewerbsbehörden der Vertragsparteien durchgeführt. Für die Schweiz wird dafür die Wettbewerbskommission zuständig sein und für die EU die Europäische Kommission.
Wir erachten dieses Abkommen als sinnvoll. Wir sehen darin mehrere Vorteile gegenüber der heutigen Situation. Der Wettbewerb wird geschützt, was im Interesse beider Parteien und der Unternehmungen liegt, die sich regelkonform verhalten. Das Abkommen ermöglicht eine wirksame Umsetzung der Wettbewerbsgesetzgebungen. Die Verfahrensführung wird vereinfacht und erleichtert, und die Effizienz der Wettbewerbskommission kann damit gesteigert werden. Für die BDP-Fraktion sind dies klare Argumente für eine Genehmigung dieses Abkommens.
Ich beantrage Ihnen darum, dem Abkommen zuzustimmen und den Antrag der Minderheit auf Nichteintreten abzulehnen.
[VS]