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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2013-09-25

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-25

Wortprotokoll

In den letzten Tagen konnten wir die neuesten, sehr erfreulichen Wachstumsprognosen der Konjunkturforschungsstelle zur Kenntnis nehmen. Trotz des schwierigen Umfeldes zeigt sich die Schweizer Wirtschaft sehr robust. Die Wirtschaftsleistung ist beeindruckend, ebenso die stete Anpassungsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft, welche sich auch in der Krise sehr gut halten konnte. Die erfolgreichen grenzüberschreitenden Aktivitäten der Schweizer Wirtschaft zeigen denn auch die Vernetzungen ebendieser Wirtschaft.

Nach wie vor spielt der Europäische Wirtschaftsraum eine sehr bedeutende Rolle. Umso wichtiger ist es, dass wir, wenn vorhanden, grenzüberschreitende wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einzelner Unternehmen ahnden. Doch das ist heute nicht möglich, da die Wettbewerbsbehörden ausschliesslich auf dem nationalen Hoheitsgebiet aktiv sein können. Ich erinnere kurz daran, dass wir in Artikel 96 Absatz 1 der Bundesverfassung dem Bund die Befugnis eingeräumt haben, Vorschriften gegen volkswirtschaftlich und sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu erlassen.

Wir alle wissen, dass die Förderung des Wettbewerbs für unser Land von grösster Bedeutung ist. Wettbewerb ist innovationsfördernd, Wettbewerb ist produktivitäts- und effizienzfördernd. Wenn Wettbewerb durch Kartelle verhindert wird, schadet das nicht nur dem Konsumenten und dem Auftraggeber, sondern sehr wohl der ganzen Volkswirtschaft. Angesichts der sehr starken Verflechtung unserer Wirtschaft mit der Wirtschaft im EU-Raum ist es für uns von Bedeutung, wenn wir eine Verbesserung der Zusammenarbeit erreichen können. Wir haben ein Interesse daran, dass eine bessere [PAGE 1638] Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht wird, denn diese erlaubt einen besseren Schutz des Wettbewerbs. Auch wenn es nur wenige Fälle gibt, liegt es im Interesse jeder Volkswirtschaft, dass die Wettbewerbsbehörden kooperieren und möglichst schnell und zielgerichtet vorgehen können. Dazu braucht es eine effizientere und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden der verschiedenen Länder.

Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst dieses Abkommen. Mit diesem Abkommen wird eine engere Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen zwischen der Weko und der Wettbewerbsbehörde der Europäischen Kommission möglich. Mit diesem Abkommen wird die Verfahrensführung wirksamer, weil der Zugang zu Beweismitteln ausserhalb des Hoheitsgebietes der Schweiz möglich wird.

Bis anhin erfolgte die Zusammenarbeit, wenn überhaupt, ausschliesslich in informeller Form, entweder bilateral oder im Rahmen der OECD. Die Folge dieser Ausgangslage war und ist, dass oft parallele Verfahren durchgeführt werden, was einerseits viel Zeit und Geld benötigt und andererseits Doppelspurigkeiten bedeutet. Wir begrüssen es, dass die Untersuchungen und die Verfahren in den Bereichen der Abreden, der Missbräuche marktbeherrschender Stellungen, der Unternehmenszusammenschlüsse respektive der Fusionen koordiniert werden können. Dies ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden.

Die Zusammenarbeit ist im Abkommen klar geregelt. Wichtig ist für uns, dass das Wettbewerbsrecht des jeweiligen Landes ausschlaggebend ist und bleibt. Wir übernehmen kein anderes Wettbewerbsrecht, sondern erlauben unseren Wettbewerbsbehörden ausschliesslich, wenn erforderlich gemäss Schweizer Recht mit der Wettbewerbsbehörde der EU-Kommission zusammenzuarbeiten. Da unser Wettbewerbsrecht materiell mit jenem der EU vergleichbar ist, steht einer engeren und effizienteren Zusammenarbeit nichts im Wege. Mit diesem Abkommen ermöglichen wir vor allem einen besseren Zugang zu den Beweismitteln und ein schnelleres Vorgehen. Wichtig ist für uns auch die Tatsache, dass nur jene Informationen verwendet werden dürfen, die ausschliesslich der Durchsetzung des Wettbewerbsrechtes dienen und noch offene respektive noch nicht abgeschlossene Fälle betreffen.

Die CVP/EVP-Fraktion wird diesem Abkommen zustimmen und den Minderheitsantrag ablehnen, weil Preisabsprachen und Kartelle zur Dysfunktionalität von Märkten führen und für die Volkswirtschaft schädlich sind - das möchten wir bekämpfen.