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Wicki Franz · Ständerat · 2001-10-04

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Mit der Motion wird verlangt, dass Artikel 29 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes von einer Muss-Vorschrift in eine Kann-Vorschrift abgeändert wird. Das Landwirtschaftsgesetz sieht nämlich vor, dass der Bundesrat einen Milchzielpreis festlegt. Damit sollen die Milchproduzenten über eine Orientierungsgrösse verfügen.

Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion entgegenzunehmen, und der Nationalrat beschloss deren Überweisung am 15. Dezember 2000 ohne weitere Diskussion. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen.

Ich kann grundsätzlich auf den schriftlichen Bericht verweisen. Ergänzend ist zu erwähnen, dass sich in der Kommission einerseits die Frage stellte, ob ein Zielpreis für die neue Agrarpolitik überhaupt noch notwendig sei. Andererseits [PAGE 686] wurde auf das Problem der sehr offenen Kann-Formulierung hingewiesen, da es nicht nur um die Frage gehe, wie hoch der Zielpreis sein solle, sondern auch darum, in welchen Fällen dieser festzusetzen sei und in welchen nicht. Die Kommission vertritt die Meinung, dass im Gesetz gesagt werden muss, wann der Bundesrat von dieser Kann-Formulierung Gebrauch machen kann und wann nicht.

Nachdem uns die Verwaltung darauf hingewiesen hatte, dass das Anliegen des Motionärs bereits in die angekündigte Botschaft über die Weiterentwicklung der agrarpolitischen Massnahmen aufgenommen worden sei, sah die Kommission von Weiterungen ab. Es wird dann in der allgemeinen milchpolitischen Debatte zu entscheiden sein, ob Kriterien - und wenn ja, welche - für derartige Eingriffe des Bundesrates gesetzlich festgelegt werden sollen.

Hinsichtlich der Milchpolitik wird sich aber die parlamentarische Debatte noch mit einer ganz anderen Kann-Bestimmung auseinander setzen müssen. Inzwischen hat nämlich der Bundesrat - am 21. September 2001 - im Rahmen der "Agrarpolitik 2007" den Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, auch bei der Milchkontingentierung eine Kann-Bestimmung einzuführen. Er möchte sich damit die Möglichkeit geben lassen, die Aufhebung der Milchkontingentierung zu verordnen. Die WAK hat ihre Beratungen vor der Eröffnung dieser Vernehmlassung abgeschlossen. Im Rahmen der erwähnten Vernehmlassung schlägt der Bundesrat auch vor, den Milchzielpreis sogar ganz abzuschaffen.

Falls wir die Überweisung der Motion beschliessen, pflichten wir heute bei, dass es bei der Milchpolitik in Richtung Flexibilisierung und Übertragung der Verantwortung vom Staat an die Landwirtschaft selbst gehen soll. In welchem Ausmass diese Flexibilisierung aber geschehen soll, werden wir ab Frühjahr 2002 beraten, wenn dann die Botschaft des Bundesrates bei uns liegen wird. Bereits heute ist aber festzustellen, dass der wirtschaftliche Druck auf die Milchproduzenten stark gestiegen ist. Über Erwarten viele Bauern haben die Milchproduktion bereits aufgegeben und ihre Produktionsrechte an Berufskollegen vermietet oder verkauft. Es fällt auf, dass auch gut strukturierte Betriebe mit überdurchschnittlich hohen Kontingenten auf die Milchproduktion verzichten. Ist das ein Indiz dafür, dass der wirtschaftliche Anreiz für die arbeitsaufwendige Milchproduktion nicht mehr gross ist?

Es ist zu beachten, dass die Milchwirtschaft innerhalb der Schweizer Landwirtschaft - ich stelle dies insbesondere im Kanton Luzern fest - eine sehr zentrale Rolle einnimmt. Die Milchwirtschaft leistet nicht zuletzt einen wesentlichen Beitrag an die Pflege unserer Landschaft, abgesehen davon, dass sie wertvolle und krisensichere Arbeitsplätze im ländlichen Raum schafft. Deshalb ist bei der Änderung der Milchmarktordnung zu vermeiden, dass die Milchproduktion aus ganzen Landesgegenden verschwindet und sich nur noch auf die besten Standorte konzentriert.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Kommission zuzustimmen und die Motion zu überweisen.