Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-25
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-25
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Motion Baumann abzulehnen.
Die Mineralölsteuer ist eine Steuer mit einer Teilzweckbindung; sie ist nicht eine Strassenbenutzungsgebühr. Darum ist die Argumentation auch nicht richtig, dass man damit für die Strassenbenutzung bezahle. Man bezahlt diese Steuer, die eine Teilzweckbindung hat. Es ist darum auch nicht richtig, dass man Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer befreit oder auch nur teilbefreit.
Im Übrigen geht es auch noch um eine ordnungs- und finanzpolitische Frage. Ich möchte an all die Ordnungspolitiker in diesem Saal appellieren, bei ihren Überlegungen und bei ihrer Argumentation konsequent zu sein. Wir haben bereits im Zusammenhang mit der Motion Freysinger 05.3631, "Société internationale de sauvetage du Léman. Steuerbefreiter Treibstoff", darüber diskutiert; das Gleiche gilt für die Motion Schmidt Roberto 08.3604, "Mineralölsteuer der Bergbahnen". Beide Motionen wurden abgelehnt. Es ist eine weitere Motion hängig, die Motion Darbellay 12.3610, "Förderung des Reisebusverkehrs durch Abschaffung oder Reduktion der Mineralölsteuer"; der Bundesrat lehnt auch diese Motion konsequenterweise ab. Wir haben es gehört - Herr Nationalrat Giezendanner hat darauf hingewiesen -: Es würden sich noch andere Fragen stellen, wenn man diese Erleichterung beschliessen würde. Wenn man von Gleichbehandlung und Gleichberechtigung spricht und die Motion annähme, dann würde es hier sicher zu einer Anzahl von Anschlussbegehren kommen. Man würde argumentativ in einen Notstand geraten, wenn man dort anders entscheiden möchte.
Ich möchte Ihnen im Übrigen auch noch sagen, dass es offen und nicht ganz klar ist, ob Pistenfahrzeuge wirklich nur der Sicherheit von Pisten dienen. Sie dienen ihr natürlich, aber Pistenfahrzeuge machen auch noch einiges anderes. Sie versorgen die Alphütten, sie versorgen Gastwirtschaften, sie machen Gepäcktransporte. Warum wollen Sie sie dann für die Erfüllung dieser Aufgaben von der Steuer auf Treibstoffen befreien? Es gibt vernünftigere Mittel, es gibt vernünftigere Massnahmen, um den Tourismus zu unterstützen. Wir haben diese auch schon ergriffen. Es geht dabei um eine gezielte Unterstützung des Tourismus mit dem Paket Frankenstärke; Sie werden sich daran erinnern. Sie haben den Tourismus auch im Steuerbereich zu Recht unterstützt, indem Sie die Beherbergungsabgabe, die einmal als ausserordentliche Massnahme eingeführt wurde, zum dritten Mal verlängert haben, und zwar bis zum Jahr 2017. Der Tourismus, der Beherbergungsbereich profitieren zu Recht von einem niedrigeren Mehrwertsteuersatz. Das sind die richtigen Massnahmen - aber nicht eine solche Steuerbefreiung von Treibstoffen; das kann man nicht rechtfertigen.