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Schmid Martin · Ständerat · 2014-03-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Nachdem die Frau Bundesrätin angekündigt hat, dass sie am bundesrätlichen Entwurf festhalten will, möchte ich hier für die Kommission sprechen; denn einen Minderheitsantrag gibt es nicht. Die Kommission hat eine Abstimmung durchgeführt und ist dort dem Nationalrat gefolgt. Wenn jetzt der Bundesrat an seinem Entwurf festhält, möchte ich doch begründen, warum die Kommission der Auffassung ist, dass man hier dem Nationalrat folgen sollte.

Kollege Föhn hat darauf hingewiesen, dass es aus rechtsstaatlicher Sicht und auch gemäss den verfassungsrechtlichen Grundlagen eine wesentliche Errungenschaft ist, dass die betroffenen Personen in der Regel vorweg über ein Ersuchen informiert werden. Wir können dieses Grundprinzip aber jetzt nicht mehr aufrechterhalten, wenn wir mit den internationalen Bestimmungen in Einklang stehen wollen. Jetzt stellt sich einfach die Frage, wie restriktiv dieses verfassungsgemässe Recht gehandhabt werden sollte. Der Nationalrat möchte die Latte mit der Formulierung der kumulativen Bedeutung zumindest formell höher legen, als dies im bundesrätlichen Entwurf der Fall ist. Die Kommission hat sich überzeugen lassen, dass es richtig ist, wenn nur in Ausnahmefällen und dann lediglich, wenn der Zweck der Amtshilfe und der Erfolg der Untersuchung vereitelt würden, von der vorgängigen Information abgesehen wird.

Deshalb möchte ich Ihnen auch beliebt machen - auch um das Geschäft hier verabschieden zu können, dann haben wir auch keine Differenz mehr zum Nationalrat -, der nationalrätlichen Version zuzustimmen. Ich bin überzeugt, dass dieses Geschäft dann auch in der Schlussabstimmung schlank durchgehen wird. Damit haben wir es auch für die Peer Reviews, für die Diskussion mit dem Global Forum, geregelt. Ich glaube nicht, dass es unseren Diplomaten nicht gelingen würde, hier aufzuzeigen, dass die Schweiz zwar in Einklang mit dem internationalen Recht handeln, aber trotzdem auch die verfassungsrechtlichen Grundsätze hochhalten würde.

Ich bitte Sie deshalb, dem Nationalrat und der Kommission zu folgen.