Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-06
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte nicht auf die ganze Vorgeschichte eingehen und auch nicht auf den Prozess in der nationalrätlichen WAK, die sich ja wirklich ernsthaft bemüht hat, einen Gegenvorschlag zu machen, der dann, Sie wissen das, in der Vernehmlassung ziemlich zerzaust worden ist. Ich möchte Sie aber daran erinnern, was in der Verfassung stehen soll, das heisst an den Text dieser Initiative. Ich bin Herrn Ständerat Schmid dankbar, dass er das bereits aufgenommen hat. In der Initiative steht nämlich: "Gastgewerbliche Leistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von [PAGE 80] Nahrungsmitteln." Das soll aber nicht gelten "für alkoholische Getränke, Tabak und andere Raucherwaren, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden". Das heisst, es sind zwei Steuersätze. Jetzt kann man lange darüber diskutieren, ob das so gemeint ist oder nicht. Diese Diskussion führen wir manchmal sehr intensiv: Was bedeutet ein Wortlaut? Aber hier ist der Wortlaut klar, er lässt keine Interpretation zu: klarer Wortlaut, klare Initiative. So, wie die Initiative formuliert ist - ich werde Ihnen das gerne noch aufzeigen -, muss man sie, denke ich, wirklich zur Ablehnung empfehlen.
Man kann durchaus die Diskussion "Mehrwertsteuer und Gerechtigkeit" führen. Diese Diskussion führe ich sehr gerne mit Ihnen. Ich habe das Zweisatzmodell sehr stark unterstützt. Sie haben nicht ebenso stark geholfen, aber wir können das gerne wieder aufnehmen.
Wir führen heute die Diskussion darüber - der Bundesrat kann das nachvollziehen -, dass es eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von gastgewerblichen Leistungen und Take-away-Leistungen gibt. Man kann darin eine "Diskriminierung" sehen. Ich denke, das zeigt sich vor allem bei der Mittagsverpflegung; wir haben darüber diskutiert. Bei der Mittagsverpflegung ist die Frage "Essen vom Take-away oder im Restaurant?" häufiger. Bei der Abendverpflegung ist die Dienstleistungskomponente im Restaurant sicher gewichtiger als die blosse Aufnahme von Nahrungsmitteln. Ich denke, das kann man so sagen.
Herr Ständerat Föhn, Sie fragen: Gipfeli im Restaurant oder Gipfeli vom Take-away? Also ich esse mein Gipfeli statt irgendwo auf der Strasse lieber im warmen Restaurant sitzend, dann habe ich auch noch eine Toilette zur Verfügung. Das heisst, dass ich bereit bin, etwas mehr zu bezahlen. Das ist die Begründung für diese unterschiedliche Behandlung. Der Bundesrat kann aber nachvollziehen, dass sich diese Frage mit Bezug auf gastgewerbliche Leistungen und Take-away-Leistungen, vor allem warme Take-away-Gerichte, stellen kann. Was wir nicht nachvollziehen können, ist, dass man sagt: Man soll gastgewerbliche Leistungen gleich besteuern wie die Lieferung von Nahrungsmitteln, also wie die Lieferung von Waren, die zum Grundbedarf eines jeden und einer jeden gehören. Man kann nicht einfach sagen, dass die Lieferung von Nahrungsmitteln gleich belastet sein muss wie die gastgewerblichen Leistungen, bei denen Sie doch mehr von einer Dienstleistung profitieren.
Die Volksinitiative sagt uns nicht, wie wir die Initiative umsetzen sollen. Wenn Sie jetzt sagen: "Wir nehmen die Initiative an, wir setzen ein Zeichen!", werden Sie wieder die gleiche Diskussion führen, die wir seit Monaten in verschiedenen Teilschritten geführt haben: in verschiedenen Sitzungen der beiden WAK; mit einer Vernehmlassung über einzelne Modelle, über einen indirekten oder direkten Gegenvorschlag; mit Gastrosuisse und basel-städtischen Restaurationsbetrieben und mit Parteien, die die Vorschläge unterstützt haben. Sie werden die gleiche Diskussion wieder führen, und Sie werden zum genau gleichen Resultat kommen wie jetzt, nämlich dass es eigentlich keine vernünftige Lösung gibt. Wenn Sie alle Take-away-Leistungen unter den Normalsatz stellen, dann haben Sie zwar den Anliegen der Initianten Rechnung getragen. Das ist das, was Sie gesagt haben, Herr Kuprecht, dass man einfach für Take-away-Leistungen den Normalsatz nimmt wie für gastgewerbliche Leistungen. Dann haben Sie aber den Verfassungstext nicht erfüllt.
Ich möchte Sie wirklich bitten: Wenn wir schon hochhalten - zu Recht -, was die Unterzeichnenden, die Initiantinnen und Initianten, in der Verfassung geändert haben wollen, dann halten wir uns doch an den Wortlaut. Und der Wortlaut heisst, dass gastgewerbliche Leistungen dem gleichen Satz zu unterstellen sind wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Die Lieferung von Nahrungsmitteln untersteht heute dem reduzierten Satz. Sie können nicht einfach den Satz für Take-away-Leistungen auf den gastgewerblichen Satz anheben, auf den Normalsatz, denn dann haben Sie die Verfassung nicht erfüllt.
Wenn Sie sowohl die Take-away-Leistungen als auch die gastgewerblichen Leistungen wie Nahrungsmittel besteuern, dann haben Sie für alles den reduzierten Satz von 2,5 Prozent. Folglich sind wir bei der Fragestellung der Gegenfinanzierung: Wenn wir einen Satz von 2,5 Prozent für alles haben, dann haben wir Ausfälle von 750 Millionen Franken. Von diesen Ausfällen von 750 Millionen Franken profitieren rund 27 000 Betriebe des Gast- und Beherbergungsgewerbes. Aber das muss dann auf der anderen Seite von irgendjemandem, da sind wir uns wahrscheinlich schon einig, auch wieder gegenfinanziert werden.
Wissen Sie, Herr Graber, ich glaube nicht so ganz daran, dass wir in naher Zukunft einfach 3 Milliarden Franken zur Verfügung haben, um irgendetwas auszugleichen. Wir werden uns in naher, mittlerer und weiterer Zukunft immer wieder damit auseinandersetzen, wie wir gegenfinanzieren können. Sie haben uns ja auch einen entsprechenden Auftrag erteilt - der Bundesrat hat die Motionen (14.3004, 14.3007) zur Annahme empfohlen -, dass wir vorausschauend planen und eben auch sehen, dass wir dort gegenfinanzieren können, wo wir wissen, dass wir mit Mindereinnahmen zu rechnen haben.
Wir haben auch versucht, Kompensationsvarianten zu rechnen. Wir haben das mit der Erhöhung des reduzierten Satzes auf 3,8 Prozent und des Sondersatzes auf 3,9 Prozent gerechnet. Weil der Beherbergungssatz ja zwischen dem reduzierten und dem Normalsatz sein muss, müsste man dort eine Anpassung machen. Das wäre dann mehr oder weniger ertragsneutral, das haben wir auch gerechnet. Wir haben auch dort aufgezeigt, zu welchen Schwierigkeiten das führt. Bei den Nahrungsmitteln würde der Satz natürlich auch erhöht. Der Satz all dessen, was heute dem reduzierten Satz unterstellt ist, würde erhöht, um einen Teil des Gastgewerbes entsprechend zu entlasten bzw. die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Bereich zu entlasten; das muss man vielleicht auch einmal sagen.
Sie sehen, dass alle Kompensationsvarianten, die wir berechnet haben, haushaltneutral sind - also z. B. die Variante 1 mit einem reduzierten Satz von 3,8 Prozent, dem bisherigen Normalsatz von 8 Prozent und einem Beherbergungssatz von 3,9 Prozent oder die Variante 3 mit 2,9 und 8,2 Prozent und dem heutigen Beherbergungssatz von 3,8 Prozent. Sie haben jeweils die gleichen Auswirkungen auf den AHV-Ausgleichsfonds und auf die Berechnung der AHV, weil der Berechnungsmodus ein anderer wäre: Im AHV-Fonds hätten Sie Mindereinnahmen von 75 Millionen Franken und im IV-Fonds solche von 40 Millionen. Auch das gilt es zu berücksichtigen.
Wir sind der Auffassung, dass man die Initiative so, wie sie jetzt einfach formuliert ist - und nicht so, wie sie gemeint sein könnte -, nicht umsetzen kann, ohne in anderen Bereichen wieder grosse Ungleichheiten zu schaffen. Es ist nicht richtig, dass man eine "Ungerechtigkeit" zu eliminieren versucht, indem man eine Vielzahl anderer Ungerechtigkeiten und Abgrenzungsschwierigkeiten schafft.
Vielleicht noch zum Zweisatzmodell und zum Einheitssatz: Wenn man damals das Zweisatzmodell angenommen hätte, dann hätte man diese Frage und dieses Problem auch erledigt. Herr Hess, der Bundesrat hat ja damals die Annahme Ihrer Motion beantragt, in der Meinung und in der Hoffnung - diese hat sich dann als nicht gerechtfertigt erwiesen -, dass man dieses Zweisatzmodell umsetzen könnte und dabei die gastgewerblichen Leistungen gleich behandeln würde wie die Take-away-Leistungen und die übrigen Leistungen, die in die gleiche Kategorie gehören könnten. Die Realität ist leider eine andere. Sie haben das Zweisatzmodell nicht gewollt, und wir haben bei der Beratung dieses Themas verschiedenste Schlaufen gemacht.
Beim Einheitssatz, Herr Theiler und Herr Kuprecht, war die Frage, welche Leistungen diesem Satz unterstehen sollten, welche Leistungen davon befreit sein sollten und welche Ausnahmen gelten sollten. Wir haben heute auch Leistungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind und die wir dann auch dem Einheitssatz unterstellen würden. Wissen Sie, als wir damals, auch mit den Finanzdirektoren der Kantone, mit dieser Diskussion über den Einheitssatz begannen, war es interessant festzustellen, dass sich im Grundsatz alle [PAGE 81] einig waren: Einheitssatz, einfach - wunderbar! Als man dann aber darüber diskutierte, auf welcher Höhe dieser sein müsse, habe ich immer die Haltung vertreten, dass dieser Satz möglichst tief anzusetzen sei, man aber dafür keine Ausnahmen habe. Das war auch eine Wunschvorstellung - aber da ist nichts zu machen! Nach ein paar Monaten hatte man einen riesigen Korb voll von Ausnahmen von diesem Einheitssatz. Dann hat man sich mit dem Einheitssatz auseinandergesetzt, und man hatte in etwa auch die gleiche Diskussion.
Nach all den Erfahrungen, die wir jetzt haben, würde es sich durchaus lohnen, diese Diskussion nochmals aufzunehmen. Aber man kann sicher nicht sagen: "Wir stimmen dieser Initiative zu, und bei der Umsetzung schlagen wir dann einen Einheitssatz oder ein Zweisatzmodell vor!" Ich denke, das wäre weit weg von der Realität. Ich meine auch, dass man Finanzpolitik nicht so betreiben kann.
Ich möchte Sie wirklich bitten, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie lässt sich so nicht umsetzen - ohne Gegenfinanzierung der 760 Millionen Franken schon gar nicht. Wenn wir jemandem erklären müssen, dass wir in einem anderen Bereich die Steuern für die natürlichen Personen erhöhen müssen, um diesen Betrag von 760 Millionen Franken aufzufangen, dann weiss ich nicht, ob man das unterstützen würde.
Um noch eine andere Frage zu beantworten: Wenn Sie eine Motion einreichen oder wenn Sie die Forderung in Ihrer WAK oder wo auch immer wiederaufnehmen, bin ich natürlich bereit, Ihnen noch einmal ein Projekt vorzulegen. Wir haben viel für das Zweisatzmodell gearbeitet, wir haben viel an einem Einheitssatzmodell gearbeitet. Wir können diese Diskussionen gerne wieder führen. Ich bitte Sie aber, nicht mit einer Initiative ein Zeichen zu setzen: Die Initiative lässt sich so, wie sie jetzt formuliert ist, einfach nicht umsetzen.