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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-03-06

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-06

Wortprotokoll

Für die 118 802 Bürgerinnen und Bürger, welche die Initiative unterschrieben haben, ist die Ausgangslage klar, aber gleichzeitig auch völlig unbefriedigend. Schwerpunktmässig mit Blick auf die zu erwartenden Steuerausfälle empfahl der Nationalrat die Initiative zwar verständlicherweise mit 94 zu 78 Stimmen bei nicht weniger als 16 Enthaltungen zur Ablehnung. Das Resultat aber widerspiegelt unzweifelhaft auch das Unbehagen, ja das Unverständnis vieler Ratsmitglieder gegenüber den ungleichen Steuersätzen, wie sie für Restaurants und Take-away-Läden gelten. Es widerspiegelt das Unverständnis gegenüber der Tatsache, dass jemand, der im Gasthaus durchschnittlich rund 30 Franken Mehrwertsteuer bezahlt, dann, wenn er vergleichbare Speisen bei der Imbissstube konsumiert, knapp 10 Franken Mehrwertsteuer entrichten muss. Dieses Unverständnis wird absolut nachvollziehbar, sobald man sich die Mühe macht und mit den Direktbetroffenen der Gastrobetriebe - namentlich auch der Kleinbetriebe wie in unserem Kanton - das Umfeld und die damit zusammenhängenden persönlichen und individuellen Probleme genauer analysiert.

Hans Hess hat auf seine vor mittlerweile knapp zehn Jahren eingereichte Motion hingewiesen, bei der von als bedeutend apostrophierten Themen die Rede war - gleich lange Spiesse, keine Wettbewerbsverzerrung, Steuergerechtigkeit, keine Gefährdung der Existenz usw. Warum sollen Produkte, welche sich im Vergleich zum Restaurant bezüglich Verarbeitungsgrad kaum unterscheiden, so die Pizza vom Take-away, ein Kaffee von der Tankstelle oder ein Sandwich vom Kiosk, zu unterschiedlichen Steuersätzen verrechnet werden? Warum soll ein Restaurateur mit einem durchschnittlich hohen Umsatz pro Jahr rund 30 000 Franken mehr Steuern bezahlen als vergleichbare Konkurrenten? Warum schliesslich sollen Gastbetriebe stärker belastet werden, obwohl sie mehr Personal einsetzen, das heisst eine nicht geringe Anzahl von niedrig- bis hochqualifizierten Arbeitsplätzen anbieten, und im Gegensatz zur Take-away-Branche schliesslich auch für Abfallentsorgung und anderes mehr aufkommen müssen?

Das Gastgewerbe ist an die hiesigen Verhältnisse und an die hiesigen Produktionskosten gebunden. Zudem kann es im Vergleich zur übrigen Lebensmittelindustrie nur sehr bedingt von Automatisierungsmöglichkeiten profitieren. Die Behebung der aktuellen mehrwertsteuerrechtlichen Ungleichbehandlung würde garantiert auch die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes im Inland, aber auch im Ausland stärken. Mit der Zustimmung zur Initiative können wir vor allem eines tun, nämlich die Chance beim Schopf packen, den wohlwollenden Worten, auch denjenigen von heute Morgen hier im Saal, nun wirklich auch Taten folgen zu lassen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit Baumann zu folgen und entsprechend Volk und Ständen zu empfehlen, die Initiative anzunehmen.