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Baumann Isidor · Ständerat · 2014-03-06

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-06

Wortprotokoll

Ich möchte das Gastgewerbe zumindest insofern trösten, als die Debatte in der WAK nicht so humorvoll und sogar mit Spott gegenüber dem Gastgewerbe abgelaufen ist, wie es der Kommissionspräsident mit seinen Sprüchen zum Teil geschildert hat. Wir haben dieses Geschäft sehr ernst genommen, im Wissen darum, dass fast 120 000 Personen eine Bestimmung ändern wollen, die sie als ungerecht empfinden. Gerne vertrete ich darum die kleine Minderheit und bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Die fast 120 000 Personen, die ihre Unterschrift gegeben haben, verlangen, dass das Gastgewerbe bei der Mehrwertsteuerbelastung keine Nachteile gegenüber ähnlichen Mitbewerbern tragen muss. Darum soll eine neue Bestimmung, nämlich Artikel 130 Absatz 1bis, in die Bundesverfassung aufgenommen werden, die abschliessend sicherstellt, dass gastgewerbliche Leistungen dem gleichen Steuersatz unterstellt werden wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Richtigerweise sind alkoholische Getränke, Tabak und andere Raucherwaren ausgenommen.

WAK-NR und WAK-SR haben sich, wir haben zum Teil davon gehört, mit verschiedenen Varianten sehr intensiv um Lösungen zugunsten dieser Initiative bemüht, das möchte ich allen Involvierten zugutehalten. Trotzdem sind leider beide Kommissionen bei ihrem Bemühen, mehrheitsfähige Lösungen zu finden, gescheitert. Die Gründe dafür sind die folgenden: Erstens, hiess es, sei ein Gegenvorschlag zu kompliziert; zweitens gebe es zu grosse Mindereinnahmen - bei den vorgelegten Modellen sprach man von Einnahmenverlusten in der Höhe von 260 bis 700 Millionen Franken -; drittens sei in der Vernehmlassung das Urteil zu den Gegenvorschlägen vernichtend ausgefallen: Sie hätten zu keinem brauchbaren Ergebnis geführt. Ich erlaube mir als Mitglied der WAK sogar zu sagen, dass der uns heute vorliegende Mehrheitsantrag, die Initiative sei zur Ablehnung zu empfehlen, nicht zuletzt aus Ratlosigkeit, eventuell sogar aus Mutlosigkeit zustande gekommen ist. Damit verbleiben wir leider bei der Ungleichbehandlung des Gastgewerbes mit seinen 200 000 Beschäftigten.

Erstaunlicherweise wurde trotz des Entscheides, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, in verschiedensten Diskussionen mit Parlamentariern aus allen Parteien immer wieder darauf hingewiesen, dass für eine Lösung zugunsten des Gastgewerbes wie auch zugunsten anderer Anliegen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer das Einsatzmodell der Lösungsweg wäre. Für ein Ein- wie auch für ein Zweisatzmodell hat das Parlament aber dem bundesrätlichen Vorschlag im Dezember 2012 eine Absage erteilt. Darum glaubt zurzeit kaum jemand daran, dass man dieses Thema jetzt schon wieder aufleben lassen kann bzw. darf. Jedoch selbst die Frau Bundesrätin bestätigte, dass mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Zweisatzmodell das Anliegen der Gastronomie hätte gelöst werden können. Sie sei auch bereit, den Einheitssatz wieder in die Diskussion aufzunehmen. Darauf wollte die WAK aber nicht eintreten.

Die Minderheit beantragt Ihnen nun, nicht zuletzt mangels eines griffigen Gegenvorschlages, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Wie vorher ausgeführt, gäbe es Wege, diese Initiative bei einer Annahme durch das Stimmvolk auch umzusetzen. Sagt das Stimmvolk nämlich Ja, verbleiben uns für die Umsetzung der Initiative zwangsläufig entweder das Ein- oder das Zweisatzmodell. Bei einem Ja des Stimmvolks wäre zugleich noch der Volksauftrag auf dem Tisch, die Mehrwertsteuer als Ganzes zu vereinfachen. Die Vereinfachung der Mehrwertsteuer ist überfällig, sie ist ein Bedürfnis aller, die sich mit Mehrwertsteuerberechnungen und -rechnungen beschäftigen müssen. Als weiterer, sehr positiver Effekt käme dazu, dass gemäss dem Bericht des Bundesrates vom August 2011 zur administrativen Entlastung von Unternehmen und gemäss Bericht vom Dezember 2013 über die Regulierungskosten bei den Unternehmen und in der Verwaltung im Zusammenhang mit einer Mehrwertsteuervereinfachung mehrere Hundert Millionen Franken eingespart werden können. Keine andere der insgesamt 32 geprüften Massnahmen des Bundes hat ein so grosses Sparpotenzial wie die Vereinfachung der Mehrwertsteuer.

Darum ist der Antrag der Minderheit, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, nicht nur eine Chance für das Gastgewerbe, sondern auch eine Chance für das Stimmvolk, eine Antwort auf die Frage zu geben, in welche Richtung es mit dem heutigen System der Mehrwertsteuer gehen soll.

Ich ersuche Sie darum, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und die Initiative zur Annahme zu empfehlen.