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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-13

Wortprotokoll

Herr Ständerat Germann hat es gesagt: Man versucht seit 2000, eine Lösung zu finden. Zuerst suchte man auf der privatrechtlichen Ebene nach einer Lösung, dann im öffentlichen Recht, aber wir haben in den letzten zwölf Jahren keine mehrheitsfähige Lösung gefunden, obwohl ein Bedürfnis besteht, die Altlasten zu regeln. Wir sollten das jetzt endlich einmal machen, die Frage hat uns jahrelang beschäftigt.

Ich denke, es ist wichtig, dass man eine einheitliche Lösung anbietet. Mit der Zusatzbotschaft vom 1. Oktober 2010, mit Artikel 37m des Bankengesetzes als gesetzliche Grundlage für die Liquidation nachrichtenloser Vermögen, hat man die Lösung, meine ich, gefunden. Artikel 37m ergänzt Artikel 37l des Bankengesetzes, den wir bereits im Rahmen der Änderung des Bankengesetzes betreffend Einlagensicherung diskutiert und verabschiedet haben.

Der Entwurf soll nun mit einem einzigen Artikel, Artikel 37m des Bankengesetzes, die Probleme lösen, die man seit Jahren diskutiert. Der Antrag der WAK-SR präzisiert in Absatz 1 - Herr Ständerat Germann hat es gesagt - und in der Übergangsbestimmung den bundesrätlichen Entwurf, bei den Absätzen 2 bis 4 stimmt er mit dem Entwurf des Bundesrates überein. Die Eckpunkte sind erstens die Liquidation des nachrichtenlosen Vermögens nach 50 Jahren. 50 Jahre Nachrichtenlosigkeit, das sind immerhin zwei Generationen. Dann sind die Banken verpflichtet, nachrichtenlose Vermögenswerte nach deren Publikation zu liquidieren. Und schliesslich sieht die Bagatellklausel nicht mehr 100, sondern 500 Franken als Grenze vor; das heisst, tiefere Beträge können ohne vorgängige Publikation liquidiert werden. Ich denke, das macht Sinn.

In den Absätzen 2 bis 4 folgt die Kommission dem Bundesrat, ich habe es gesagt. Das heisst: Untergang des Rechtsanspruches mit der Liquidation, Zuwendung des Erlöses der Liquidation an den Bund - man hatte diskutiert, ob Zuwendung an den AHV-Fonds oder an den Bund -, Kompetenzdelegation zur Regelung des Publikations- und Liquidationsverfahrens an den Bund.

Noch einmal: Ich denke, es ist wichtig, dass wir eine Lösung haben; es ist wichtig, dass wir eine einfache Lösung haben, eine endgültige Lösung, eine Lösung, die nicht noch die nächsten drei, vier, fünf Generationen beschäftigt.

Ich möchte Sie bitten, einzutreten und zuzustimmen.