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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-13

Wortprotokoll

Vielleicht als Vorbemerkung: Es ist ausserordentlich, dass wir eine solche Verordnung im Rat diskutieren, aber es ist sicher richtig; es ist auch eine gute Diskussion gewesen. Es ist einfach die erstmalige Inkraftsetzung, die Sie genehmigen, entweder vollständig oder eben nicht vollständig. Ich hoffe aber, dass Sie sie genehmigen. Über die Weiterentwicklung werden wir Sie sicher informieren. Sie ist dann nicht mehr genehmigungspflichtig; das haben Sie so entschieden.

Wir haben im Rahmen der Diskussionen mit den zuständigen Kommissionen bestimmte Anpassungen vorgenommen. Das haben Sie gesehen; wir weisen diese auch aus. Das betrifft insbesondere auch den Bereich, den Herr Ständerat Germann jetzt angetönt hat, bei dem es um die 19- bzw. 26-Prozent-Regelung geht. Wir haben da inhaltlich zwar nichts geändert, aber wir haben die Formulierung umgestellt und damit auch verdeutlicht.

Ich möchte, Herr Ständerat Germann, auf Ihr Votum zur Frage der Erleichterung der Konzernfinanzierung zurückkommen. Es war vor allem auch ein Wunsch der Credit Suisse - das ist offengelegt worden -, dass die bisher durch Einzelverfügung gewährten Erleichterungen für die Konzernfinanzierung weitergeführt werden sollen, auch unter dieser "Too big to fail"-Regelung. Aber gerade diese Frage ist eben nicht Gegenstand der "Too big to fail"-Regelung, der Eigenmittelverordnung, sondern es sind Erleichterungen, die sich auf Artikel 4 des Bankengesetzes stützen. Sie werden jetzt mit der Eigenmittelverordnung selbstverständlich nicht einfach aufgehoben, aber die Finma wird sie in den Gesamtzusammenhang stellen müssen; das habe ich in den Diskussionen auch so zum Ausdruck gebracht. Sie wird aber Anpassungen an diesen Einzelverfügungen nur in begründeten Fällen machen können und dann auch in Form einer anfechtbaren Verfügung. Sie hat die Möglichkeit, diese Einzelverfügungen anzupassen, aber eben in diesem Rahmen.

Aus diesen Erleichterungen müssen Anforderungen resultieren, die noch in einem risikoadäquaten Verhältnis stehen; da sind wir uns sicher einig, Herr Ständerat Rechsteiner. Es [PAGE 723] muss dann auch das Risiko im Gesamtzusammenhang abgedeckt sein.

Wir haben auch bei der Offenlegung die Anliegen der Kommissionen aufgenommen, vor allem die Anliegen der WAK. Bei der Ausgabe des Wandlungskapitals haben wir jetzt etwas mehr Flexibilität bei der Festlegung, welche Einheit der Bankengruppe überhaupt Wandlungskapital herausgeben soll. Dann haben wir auch beim Notfallplan noch Verdeutlichungen vorgenommen. Wir haben vor allem auch darauf hingewiesen, dass es keinen Automatismus gibt; das war ja auch dort die Frage.

Wir sind natürlich noch nicht am Ende des ganzen Prozesses, das haben Herr Rechsteiner und Herr Minder gesagt. Ich kann aber immerhin sagen, dass sich die Situation etwas verändert hat seit dem Bericht der Nationalbank mit Bezug auf die Eigenmittelunterlegung von CS und UBS, der sehr stark kommentiert wurde. Heute ist der Stand etwas anders als im März dieses Jahres, und zwar haben sowohl die CS als auch die UBS mit Bezug auf die Eigenkapitalunterlegung stark zugelegt und auch mit Bezug auf die Liquidität. Sie haben heute eine höhere Liquidität als noch vor sechs Monaten. Das resultiert aus verschiedenen Berichten, die ich in der Zwischenzeit erhalten habe. Im Übrigen wird das auch vom Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank bestätigt - so viel einfach, damit das hier auch gesagt ist. Man ist also auf dem richtigen Weg, aber Sie sagen es zu Recht, Herr Rechsteiner und Herr Minder: Man ist noch nicht dort, wo man sein will und sein muss. Die Zeit bis 2018, ich habe das bereits bei der Diskussion der Gesetzesvorlage gesagt, scheint auch mir relativ lang. Aber das war ein Kompromiss, und ich denke, wenn man das bis dann erreicht hat, hat man immerhin einen wichtigen Schritt gemacht.

Ich möchte noch etwas kommentieren, damit es nicht so im Raum stehenbleibt. Herr Minder, es ist ja nicht so, dass wir staatliche Mittel in der Höhe von 68 Milliarden Franken zur Rettung der UBS investiert haben. Der Staat hat 6 Milliarden Franken investiert bzw. zur Verfügung gestellt mit der Pflichtwandelanleihe. Und wir haben nicht einmal ein Jahr später 7,2 Milliarden Franken wieder zurückerhalten. Wir haben also auf dieser Investition 20 Prozent Gewinn gemacht. Das heisst, wir haben das Geld zwar zur Verfügung gestellt, das Risiko auf uns genommen als Staat, das ist absolut richtig. Aber wir haben jetzt in der staatlichen Bilanz - natürlich auch mit viel Glück, auch mit viel Glück! - nicht einen Schaden davongetragen. Die "toxic assets", die die Nationalbank übernommen hat, sind zu einem wesentlichen Teil bereits wieder zurückgeschoben, die sind nicht mehr bei der Nationalbank. Sie hat nur noch einen sehr kleinen Teil, und den hält sie ganz bewusst. Auch den hätte sie wieder verkaufen können. So viel einfach, damit wir diese Situation jetzt auch einmal geklärt haben.

Im Übrigen hoffe ich wie Sie, dass das System spielen wird und dass alle Vorkehrungen, die wir getroffen haben, uns dann auch davor bewahren werden, dass die schweizerische Volkswirtschaft bei einem Notfall eine schwierige Situation erleben würde.