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Schmid Martin · Ständerat · 2014-03-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12

Wortprotokoll

Ich möchte nochmals auf die Frage der Wiederholung eingehen, weil sie mir doch auch ein wesentlicher Punkt zu sein scheint. Wir sprechen hier ja vom Konzept der direkten Steuern, deren Hinterziehung hier eben zukünftig als Delikt erfasst wird. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass wir das auch bei den indirekten Steuern regeln. Lesen Sie einmal nach, was dort für Voraussetzungen im Gesetzestext stehen! Wenn ich hier das Konzept von Artikel 14 Absatz 4 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht heranziehe, wie wir es beschliessen wollen, dann sehe ich: Wir sprechen dort von einer fortgesetzten Verübung, also nicht nur von einem einmaligen Vergehen.

Auch beim Konzept der indirekten Steuern haben wir diese Bedingung der fortgesetzten Verübung. Das steht nämlich explizit in Absatz 4, ich lese Ihnen das vor: "Zielt eine Handlung nach Absatz 1 oder 2 bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren auf erhebliche Gewinne und handelt der Täter als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Verübung ..." Wenn wir von einem Konzept sprechen, machen wir keinen Fehler oder keinen Systembruch, falls wir auch im Bereich der direkten Steuern das Kriterium der Wiederholung aufnehmen.

In Bezug auf die Abstimmung, meine ich, sollten wir uns an die Fahne halten. Ich glaube, das ist auch konsequent so, auch wenn wir in der Kommission über die einzelnen Tatbestandselemente, soweit ich mich erinnern mag, individuell abgestimmt haben.