Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-03-12
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12
Wortprotokoll
Damit wir keine Verwirrung stiften: Es soll unbestrittenermassen nur das qualifizierte Steuervergehen als Vortat zur Geldwäscherei gelten - das wollen Mehrheit und Minderheit. Die Frage ist, worin diese Qualifizierung bestehen soll. Die Auffassung der Mehrheit ist die, dass ausser dem Betrag keine Qualifizierung erforderlich sein soll, damit die doch drakonischen Folgen einer Vortat von Geldwäscherei eintreten.
Die Minderheit, zu der auch ich gehöre, ist der Auffassung, dass es eine zusätzliche Qualifizierung braucht. Wir haben in der Kommission darüber diskutiert, ob es eher die Gewerbsmässigkeit, also das Ziel, sich ein Erwerbseinkommen zu verschaffen, oder die Bandenmässigkeit, also das Zusammenwirken mehrerer Personen oder Institute, oder eher der Wiederholungseffekt sein sollte. Die Minderheit hat sich bei ihrem Antrag dann auf die Idee der Wiederholung konzentriert. Das ist, glaube ich, auch das Richtige und durchaus üblich im Strafrecht. Wenn eine Straftat wiederholt begangen wird, wird sie als schwerer eingestuft, als wenn sie einmalig begangen wird.
Nun hat Kollege Levrat gesagt, man könnte die Hinterziehung dann einfach in jedem geraden oder in jedem ungeraden Jahr begehen, und dann gebe es keine Vortat zur Geldwäscherei. Theoretisch ist das richtig, praktisch ist das nicht möglich. Wenn man diesen Tatbestand mit einem bestimmten Betrag erfüllt, ist nach dem ersten Mal ja bekannt, dass man den entsprechenden Betrag hinterzogen hat. Im nächsten Jahr kann man ihn dann in der Steuererklärung nicht einfach nicht angeben, weil die Steuerbehörde davon ja weiss. Das heisst, es ist ein völlig theoretischer Einwand. Hingegen ist die Wiederholung der Begehung schon ein Zeichen dafür, dass man gewillt ist, eine schwere Steuerhinterziehung zu begehen. Bei der einmaligen Begehung ist dies deutlich weniger der Fall. Somit ist die Qualifizierung durch die Wiederholung meines Erachtens richtig.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Schmid Martin zuzustimmen.