Abate Fabio · Ständerat · 2014-03-12
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Die Gafi-Empfehlungen sind klar zwingender Natur. Man kann sie "Empfehlungen" oder "Richtlinien" oder sonst wie nennen, aber das ist die Realität. In der Schweiz haben wir unsere Aufgaben im Rahmen des Kampfes gegen die Geldwäscherei immer gemacht, und vor dem vorgesehenen Länderexamen von 2015 ist unsere Linie klar zu bestätigen.
Die Kommission ist auf die Vorlage eingetreten, ein Beschluss der auch heute im Plenum zu bestätigen ist. Wie aber kann ich diese Vorlage den KMU-Akteuren oder einem Handwerker erklären? Ein Schreiner aus - sagen wir - Langnau hat eine eigene AG mit Sacheinlage gegründet; die inventarisierten Güter, und zwar Maschinen, Lieferwagen usw., haben einen bestimmten Wert, sodass das Kapital aus Inhaberaktien der AG voll liberiert werden könnte. Es zirkulieren keine Franken und Rappen. Die Gründung der AG wird also ohne Geldüberweisungen ausgeführt. Trotzdem muss dieser Schreiner die Statuten der AG ändern, ein Verzeichnis über die Inhaberaktien führen und aufpassen, dass die Übertragung dieser Aktien umgehend angemeldet wird, da ansonsten strafrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Die Mehrheit der Kommission hat diesen Artikel gestrichen.
Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, nicht nur zu den Akteuren des Finanzplatzes ein paar Worte zu sagen, sondern insbesondere auch Leuten wie dem Schreiner aus Langnau diese Vorlage zu erklären.